Ein Einzelunternehmen verschiedene Tätigkeiten?

1 Antwort

Du musst beim Gewerbeamt eine Ummeldung (Erweiterung, Vordruck GewA2) machen. Dem FA ist das egal. Es kann sein, dass sich dann noch die Handwerkskammer bei dir meldet und eine Eintragung in die Handwerksrolle verlangt, denn Fotografie ist ein zulassungsfreies Handwerk.