Weihnachtsgeld wegen Kündigung gestrichen?
Habe nach jahrelanger Betriebszugehörigkeit zum 15.12 gekündigt und fange in einer neuen Firma an. Jetzt zahlt mir meine aktuelle Firma kein Weihnachtsgeld aus. Ich weiss das das eine freiwillige Zahlung ist... aber ist das normal ? Habe mir hier den A**** aufgerissen und jetzt sowas
11 Antworten
Aus deiner Sicht mag es eine Belohnung für die erbrachte, besonders gute Leistung sein. Aber betrachte es doch mal aus Sicht des Unternehmens! Was ist der Nutzen der Belohnung von Leistung aus Unternehmenssicht? Richtig, dass der Mitarbeiter auch weiterhin gute Leistungen bringt und dem Unternehmen treu bleibt. Aber genau das trifft ja bei dir nicht zu, wenn du bereits gekündigt hast. Also, wo soll da die Motivation des Unternehmens sein, dich noch zu belohnen, was hat es davon noch?
Wenn der FS bereits schreibt, dass er wisse, dass es eine freiwillige Zahlung sei, tippe ich darauf, dass die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist :).
Was hat das Wissen um eine freiwillige Leistung damit zu tun, ob eine Klausel im Vertrag vorhanden ist?
Und wenn es eine Klausel gäbe, "tippe ich darauf", dass der Fragesteller sie kennen würde, wenn er sogar schon weiß, dass Weihnachtsgeld eine "freiwillige" Leistung ist ("freiwillig" übrigens aber auch nur insofern, als sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist).
Dem FS geht es doch nicht um die Frage der rechtlichen Ebene, sondern eher um die moralische. Er fragt ja auch nicht "Ist das rechtens?", sondern "Ist das normal?".
Erstens ändert das nichts an der rechtlichen Bewertung.
Zweitens ist etwas dann normal, wenn es einer Norm entspricht, und die Norm wird in diesem Fall durch ein Gesetz oder die Rechtsprechung gesetzt!
Drittens ist Dein "Einwand" - sorry! - etwas sehr an den Haaren herbeigezogen (um nicht gleich von lächerlich zu sprechen).
Ich weiss das das eine freiwillige Zahlung ist.
was bitte schön erwartest Du .... eine Bonuszahlung, dafür dass Du Deinen AG "auflaufen" lässt?
Ja - unter solchen Voraussetzungen ist es normal, dass kein Weihnachtsgeld mehr ausgezahlt wird. Oft wird eine solche Gratifikation auch zurückgefordert, wenn seitens des AN bis zum 31.3.des Folgejahres gekündigt wird.
Entschuldigung? Ich hab für meinen AG 200 Stunden im Monat geackert... war nicht einmal krank. Auflaufen? Weil man sich beruflich weiterentwickeln will? War jahrelang für meine Firma da.
Sorry - aber ich habe diese "Spielregeln" nicht erfunden / gemacht.
alles gut und schön, du hast dir den unpassendsten Zeitpunkt für die Kündigung ausgesucht.
dafür dass Du Deinen AG "auflaufen" lässt?
Was soll denn dieser Blödsinn? Es gibt immer wieder mal Aussagen, die mich irritieren, weil ich sie von bestimmten Usern (z.B. von Dir) nicht erwartet hätte!
Oft wird eine solche Gratifikation auch zurückgefordert, wenn
... das vertraglich so vereinbart wurde!
Ohne vertragliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen ein voller oder nur anteiliger Anspruch besteht und/oder wann eine solche Leistung entfällt oder zurückzuzahlen ist, besteht eben der volle Anspruch!
Wenn du nach Tarifvertrag arbeitest ist dort alles geregt, da sowas mit Tarifvertrag aber normal nicht passiert glaube ich eher du hast keinen, in dem Fall kann man nicht viel machen
Traurig sowas. Nie krank gewesen. Bis zum bitteren Ende alles gegeben und jetzt das.
Ja glaub mir ich kenne das, lass es dir eine Lehre sein für deinen nächsten Job, reib dich nicht auf am Ende dankt es dir eh keiner
Wow! Da tut ihr mir aber leid! In Österreich ist das nicht so. Sobald ein Unternehmen einem Kollektivvertrag (bei Euch Tarifvertrag) unterliegt, in dem das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt ist, hat man darauf (zumindest aliquot) Anspruch auch wenn man selbst kündigt. Seltsam, da du ja das ganze Jahr gearbeitet hast.
Ja schrecklich. Zumal ich alleinverdienende alleinerziehende bin. Naja 🙁
Es kann sowohl Belohnung für bisher erbrachte Leistung als auch Erwartung für zukünftige Treue sein.
Darüber kann man aber nur spekulieren, wenn dazu vertraglich nichts gesagt wird oder sich daraus nichts erschließen lässt.
Und ohne vertragliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen ein voller oder nur anteiliger Anspruch besteht und/oder wann eine Sache Leistung entfallt oder zurückzuzahlen ist, besteht eben der volle Anspruch!