Kündigung Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer?

5 Antworten

Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit für beide Vertragsparner.
ich bin seit 13 Jahren in der Firma.

Ergo ... siehe § 622 BGB ....

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

Möchtst Du früher aussteigen, bleibt wohl nur die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag anzustreben.

"Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit für beide Vertragsparner."

§ 622 BGB

[...]

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3.acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4.zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5.zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

Aushilfsbuddha  31.01.2020, 11:30

This. Du hast fünf Monate Kündigungsfrist.

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DerCaveman  31.01.2020, 11:32
@Aushilfsbuddha

Nur wenn das Arbeitsverhaeltnis keinem Tarifvertrag unterliegt, der andere Fristen vorsieht.

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DerCaveman  31.01.2020, 11:39
@Ma10ddin
Nein. Er ist ArbeitNEHMER nicht der ArbeitGEBER.

Natuerlich ist er Arbeitnehmer. Arbeitsvertraglich wurde aber ausdruecklich die Anwendung der "gesetzlichen Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit für beide Vertragsparner" vereinbart. Also gelten die Fristen des BGB § 622 Abs. 2 auch fuer den Arbeitnehmer (sofern das Artbeitsverhaeltnis keinem anders lautenden Tarifvertrag unterliegt).

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Ma10ddin  31.01.2020, 11:40
@DerCaveman

Es steht aber ausdrücklich "gelten für den Arbeitgeber(!)" dort.

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DerCaveman  31.01.2020, 11:52
@Ma10ddin
Es steht aber ausdrücklich "gelten für den Arbeitgeber(!)" dort.

Das steht zwar im Gesetz, gilt aber nur, wenn arbeitsvertraglich keine andere Regelung wirksam getroffen wurde. Da die Anwendung der verlaengerten Fristen auch fuer eine erbeitnehmerseitige Kuendigung jedoch wirksam vereinbart werden kann und genau dies hier auch geschehen ist, gelten diese Fristen nun auch fuer den Arbeitnehmer.

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JollySwgm  31.01.2020, 11:32

Leider kommt in diesem Fall Absatz 1 zum tragen den du nicht zitiert hast.

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DerCaveman  31.01.2020, 11:40
@JollySwgm

Die Anwendung des Abs. 2 wurde aber arbeitsvertraglich ausdruecklich auch fuer eine arbeitnehmerseitige Kuendigung vereinbart. Dann gelten die auch.

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Unterliegt dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag? Dann gelten die dort geregelten Fristen.

Unterliegt es keinem Tarifvertrag, gelten wegen der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung auch fuer dich die Fristen nach BGB § 622 Abs. 2. Da dein Arbeitsverhaeltnis schon laenger als 12 Jahre besteht, aber noch keine 15 Jahre, waere die fuer dich geltende Frist 5 Monate zum Monatsende.

Du kannst zum Ende des Monats kündigen oder zum 15. des Monats. Mach die Kündigung zum 15.02. fertig und gib sie persönlich in deiner Firma ab oder schicke diese per Post, da dann aber per Einschreiben.

Liebe Grüße

JollySwgm  31.01.2020, 11:28

Bis zum 15.2. sind es aber keine vier Wochen mehr!

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bernstein36  31.01.2020, 11:31
@JollySwgm

Das ist mir klar. Du gibst die Kündigung zum 15.02 ab. Dann bist du weitere 4 Wochen beschäftigt in der Firma.

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JollySwgm  31.01.2020, 11:34
@bernstein36

Auch du hast nicht verstanden wie eine Kündigungsfrist funktioniert.

Wenn man zum 15.2. kündigen möchte muss die Kündigung spätestens vier Wochen eher eingegangen sein.

Wenn HEUTE die Kündigung noch eingereicht wird könnte man frühestens zum 29.2. kündigen.

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DerCaveman  31.01.2020, 11:34

Das ist nicht richtig. Es wurde ausdruecklich die Anwendung der fuer den Arbeitgeber geltenden laengeren Fristen nach BGB § 622 Abs. 2 auch fuer den Arbeitnehmer vereinbart (in diesem Fall 5 Monate zum Monatsende), sofern das Arbeitsverhaeltnis nicht einem anderslautenden Tarifvertrag unterliegt.

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JollySwgm  31.01.2020, 11:46
@DerCaveman

Habe ich überlesen. Trotzdem kann nicht mehr zum 15.2. gekündigt werden.

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DerCaveman  31.01.2020, 11:48
@JollySwgm
Habe ich überlesen.

Kann bei dieser nicht ganz unkomplizierten Regelung auch leicht passieren😉

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4 Wochen

DerCaveman  31.01.2020, 11:35

Nur wenn das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt, der hier eine vierwoechige Kuendigungsfrist vorsieht. Sonst sind es 5 Moante zum Monatsende.

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