Ist das Weihnachtsgeld normalerweise im Bruttojahresgehalt enthalten?
Beim Vorstellungsgespräch haben wir ein Bruttojahresgehalt von 48000 Euro ausgehandelt. Ich erwartete ein Bruttomonatsgehalt von 4000 Euro, aber als mir die Stelle angeboten wurde, betrug das Bruttomonatsgehalt nur etwa 3700 Euro.
Als ich nach dem Grund fragte, sagte man mir, der Rest werde mir nach jedem Jahr als Weihnachtsgeld ausgezahlt! Daher beträgt das gesamte Bruttojahresgehalt immer noch 48000 Euro.
Aber das Weihnachtsgeld soll eine freiwillige Zahlung als Geschenk sein, aber wenn sie einen Teil meines Bruttojahresgehalts zurückhalten, um es erst nach einem Jahr um Weihnachten herum zu zahlen, ist das nicht nett zu mir.
Denn diese Politik scheint so schlecht für die Arbeitnehmer zu sein. Das Weihnachtsgeld soll ein zusätzliches Geschenk sein, um die Arbeitnehmer glücklich zu machen, aber yetzt das macht nur den Arbeitgeber glücklich, da er einen Teil meines Gehalts für etwa ein Jahr einbehält (mit allen Zinsen), nur um es mir zu Weihnachten als Geschenk zu geben.
Ich stelle diese Frage, weil ich nur wenig Erfahrung habe und so etwas noch nie gesehen habe.
Ist diese Politik in Deutschland verbreitet? Ich meine, die Unternehmen, die ein Weihnachtsgeld versprechen, rechnen es normalerweise in das Bruttojahresgehalt ein?
Wie sieht es denn im wirklichen Leben in Deutschland aus? Was sind die Normen?
Ich hoffe, dass mir jemand antworten kann und mir die Normen besser erklären kann. Eine noch wichtigere Frage ist, was passiert, wenn ich diesen Job annehme und ihn nach 4 Monaten verliere und ich nie bis Weihnachten komme, um das Weihnachtsgeld zu erhalten?!
Dann bedeutet das, dass dieser Teil meines Bruttojahresgehalts für immer weg ist?! Ich muss es nur bis Weihnachten schaffen, um es zurückzubekommen?!
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
4 Antworten
Das ist ganz üblich: Jahresgehalt besteht aus monatlichen regelmäßigen Zahlungen und Sonderzshlungen wie Weihnachtsgeld.
Wenn Du vor Weihnachten kündigst oder gekündigt wirst, gibt es kein Weihnachtsgeld, ausserdem auch weniger bezahlten Urlaub.
Das ist Arbeitsrecht und Du solktest Dich zB bei einer Gewerkschaft oder Verbraucherberatung mal gründlich informieren.
cheerio
ps.:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/weihnachtsgeld-kuendigung-zurueckzahlen/
Es kommt darauf an….wie immer kann man das nicht pauschal beantworten:
scha mal da
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/weihnachtsgeld-kuendigung-zurueckzahlen/
…und lass Dich beraten. Ich kenne Deinen Arbeitsvertrag nicht.
Natürlich ist es alleine aus steuerrechtlicher Sicht im Jahresbrutto enthalten.
Genauso gibt es Arbeitsverträge, die das Weihnachtsgeld festschreiben. Ist auch nicht selten. Genau darauf würde ich achten, wenn das so vollmundig vorgerechnet wird.
Aber das Weihnachtsgeld soll eine freiwillige Zahlung als Geschenk sein
Die Sichtweise ist IMHO schon ewig wirklichkeitsferner sozialromantischer Unsinn.
Und nein.
Das ist anders.
Kommunalbedienstete erhalten das sogenannte Weihnachtsgeld im November; Landeabedienstete monatlich anteilig.
Wie andere es handhaben, weiss ich nicht.
Auch wenn ich mich nicht mehr genau an die Bedingungen erinnere, aber ich glaube, sie zahlen nach 6 Monaten die Hälfte des Monatsgehalts als Weihnachtsgeld und nach 1 Jahr das volle Monatsgehalt.
Aber was ist, wenn ich nie bis Weihnachten komme oder weniger als 6 Monate arbeite?
Ist enthalten
Was ist, wenn ich meinen Arbeitsplatz vor November oder nach nur 4 Monaten verliere? Sollte ich es immer bis November schaffen, um dieses Geld zu bekommen?
danke. Wenn ich den "aliquoted Anteil" trotzdem "sicher" erhalten habe, dann ist das gut. Leider hat mir dieses Unternehmen nie die vollständigen Vertragsdetails gegeben, um sie nach Hause zu bringen, und ich erinnere mich nur aus dem "Gedächtnis", aber was ich verstehe, ist, was auch immer die genauen Bedingungen sind, solange ich Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, wenn ich meinen Job vor Weihnachten verliere, werde ich das Weihnachtsgeld "anteilig" erhalten. wenn das der Fall ist, dann ist das OK...
Aber was Sie sagen, steht im Gegensatz zu einigen anderen Antworten hier... Sind Sie sicher? Wenn ich also meinen Job vor November verliere, bekomme ich keinen Teil des Weihnachtsgeldes?