Was spricht gegen die Erhöhung des Freibetrags für Minijobs?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte unterscheiden zwischen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen!

Die Steuerpflicht setzt erst ab einem Jahresgehalt über dem Grundfreibetrag ein und auch nur für den Teil des Einkommens, der diesen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser Grundfreibetrag liegt bereits um einige tausend Euro Jahreseinkommen über der Grenze für "Minijobs" bzw. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse!

Minijobs hingegen sind gekennzeichnet dadurch, dass sie unterhalb der Grenze liegen, ab der Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Bedeutet, wer in einem Minijob arbeitet, erhält zwar Brutto = Netto, ist aber über diesen Job nicht kranken-, pfege- und arbeitslosenversichert, rentenversichert nur, wenn die Person dem nicht widerspricht und dafür dann Beiträge zahlt.

Diese Grenzen deutlich zu erhöhen, würde bei Personen im Leistungsbezug dafür sorgen, dass die Person und auch ihr Arbeitsgeber weiterhin keine von der Höhe des Gehalts abhängigen Sozialabgaben zahlen und dadurch die Versicherung für diese Person weiterhin von allen anderen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über deren Abgaben mitfinanziert werden muss.

Was ich mir hingegen gut vorstellen könnte, wäre eine Anhebung der Zuverdienstgrenze im Leistungsbezug für Personen, bei denen es eher unwahrscheinlich ist, dass sie in absehbarer Zeit in der Lage sein werden, ihren kompletten Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen. So, dass diese Menschen die Möglichkeit hätten, mit ein paar wenigen Stunden Arbeit pro Woche oder Monat sich ein bisschen finanzielle Luft beim Regelsatz zu verschaffen. Aber eben wirklich auch als Einzelfallprüfung, um nicht "die Falschen" damit zu "motivieren", eben doch auf Bürgergeld statt Arbeit zu setzen.


Brain300 
Fragesteller
 29.12.2023, 20:24

Vielen Dank für deine aufklärende und aufschlussreiche Antwort!

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Der Betrag ist nicht steuerfrei. Die Abgaben tragen alleine die Unternehmer. Sie dürfen aber den Betrag, wenn sie wollen auch auf die Arbeitnehmer abwälzen. Dann erhalten diese weniger "Netto".


vanOoijen  29.12.2023, 19:57

Und die Arbeitgeber können dann lange nach Minijobbern suchen. Ist ja nicht so als wären überall Jobs frei.

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Oponn  29.12.2023, 19:59

Nö, die können nix abwälzen.

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Klaraaha  29.12.2023, 20:01
@Oponn

Selbstverständlich können sie das. Man sollte sich vorher informieren ob der AG die Abgaben alleine zahlt, sonst könnte man eine böse Überraschung bei der ersten Auszahlung erleben.

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Oponn  29.12.2023, 20:18
@Klaraaha

Nein, können sie nicht, aber du darfst deine Behauptung gerne belegen.

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Oponn  29.12.2023, 22:46
@Klaraaha

Schön, dass du deinen Irrtum einsiehst.

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Steuerfrei? Nein. Der Betrieb muss Steuern und Abgaben zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nichts spricht dagegen. Absolut nichts.

Es gibt nichts, was dafür spricht.