Was sind "Sonstige Personen" in der Erbschaftssteuerklasse 1?
Ich informierte mich über Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer und kann mir seit dem nicht vorstellen was "Sonstige Personen in Steuerklasse 1" sind. Werden die Steuerklassen nun durch den Verwandtschaftsgrad definiert oder nicht? Wie wird man "Sonstige Person in Steuerklasse 1"? Das würde mich interessieren weil ich private Eigenleistung in das Haus meiner Tante rein stecke für die ich nichts berechne und dabei die Erbschaftssteuer nicht eingeplant habe...... Ich arbeite sozusagen dort um es dann wenn es zu dem nicht herbeigewünschten Fall kommt dem Staat zu geben weil die Gutachter dann noch alles viel zu hoch einschätzen????
2 Antworten
(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden:
Steuerklasse I:
1.
der Ehegatte und der Lebenspartner,
2.
die Kinder und Stiefkinder,
3.
die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,
4.
die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;
Erbfolge ja Nach Verwandtschaft
Ich hab das mehrmals Durchgespielt
In der Tabelle
Klasse 1 fehlen Großeltern damit kommst du in dem Steuerberechner zu den 100.000
Klasse 2 Steht Eltern und Voreltern. Nichte Neffen (du zu deiner Tante) 20.000
Heißt das ganze ist ein Ausschlussverfahren. Einfach mal durchspielen.
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Auf alle Fälle ist das wirkliche Sanieren vor einem eventuellen Erbfall tödlich fürs Konto. Ob du das bezahlt bekommst oder nicht. Nur bekommst du das gezahlt, hast du dann schonmal ein Teil vom Erbe abgenommen.
Beispiel
GG hat geerbt als Bruder Klasse 2 kleines 60m² Häuschen BJ1956 auf Sanierungsstand 0% Daher auch nicht ins Erbe eingerechnet. Aber 1400m². 1400m² x 120€ m²
Davon die Hälfte (Seine Mutter) und 12.000 gezahlt. Dazu Sanierungskosten die erst zum tragen kommen, wenn mein Mann das ganze endgültig erbt....