Was sind "Sonstige Personen" in der Erbschaftssteuerklasse 1?

2 Antworten

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 15 Steuerklassen

(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden:

Steuerklasse I:

1.

der Ehegatte und der Lebenspartner,

2.

die Kinder und Stiefkinder,

3.

die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,

4.

die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Erbfolge ja Nach Verwandtschaft

https://www.finanztip.de/erbfolge/https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/erbschaftsteuertabelle/

Ich hab das mehrmals Durchgespielt

In der Tabelle

Klasse 1 fehlen Großeltern damit kommst du in dem Steuerberechner zu den 100.000

Klasse 2 Steht Eltern und Voreltern. Nichte Neffen (du zu deiner Tante) 20.000

Heißt das ganze ist ein Ausschlussverfahren. Einfach mal durchspielen.

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Auf alle Fälle ist das wirkliche Sanieren vor einem eventuellen Erbfall tödlich fürs Konto. Ob du das bezahlt bekommst oder nicht. Nur bekommst du das gezahlt, hast du dann schonmal ein Teil vom Erbe abgenommen.

Beispiel

GG hat geerbt als Bruder Klasse 2 kleines 60m² Häuschen BJ1956 auf Sanierungsstand 0% Daher auch nicht ins Erbe eingerechnet. Aber 1400m². 1400m² x 120€ m²

Davon die Hälfte (Seine Mutter) und 12.000 gezahlt. Dazu Sanierungskosten die erst zum tragen kommen, wenn mein Mann das ganze endgültig erbt....