Was passiert mit einem abgeschleppten Unfallauto, wenn man die Abschlepp-und Verwertungskosten nicht zahlen kann?

3 Antworten

Der Abschleppdienst wird das Geld fürs Abschleppen von dir einfordern, inklusive Standgebühren für jeden Tag, an dem du es nicht abgeholt hast und ggf. für die Entsorgung, wenn du es wirklich hartnäckig trotz Aufforderung nie mehr abholst.

Die Reihenfolge, falls du auf die Rechnung, bzw. Zahlungsaufforderung nicht reagierst, hat "Rasentraktor 007" schon geschrieben.

Du hast eine Dienstleistung (Abschleppen und Unterstellen deines Autos) in Anspruch genommen und die musst du nun mal auch bezahlen. Die Umstände, wie es dazu kam, spielen da keine Rolle, bzw. sind dem Abschleppdienst völlig egal.

Mahnung > Inkasso > gerichtlicher Mahnbescheid > Gerichtsvollzieher > Pfändung

So etwa in dieser Reihenfolge, und die Entsorgungskosten kommen noch obendrauf.

Die Frage ist, ob das Auto noch einen Wert hat.

Dann wird dir das Auto im Pfändungsverfahren weggenommen und geht in den Besitz des Abschleppunternehmens über.

Du kannst denen auch so die Papiere bringen und fragen, ob du den jeweiligen Rest in Raten zahlen kannst.