Realisier mal, dass Du in einem Land lebst, in dem Du und Dein zukünftiger Mann das ganz alleine entscheiden können.

Du kannst natürlich weiterhin auf Mama und Papa hören, aber dann werden die auch noch über Dein Leben entscheiden, wenn Du 40 bist.

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Lade bei eBay die Sendungsnummer hoch, falls noch nicht geschehen.

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

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Nimm Kontakt zu OPP auf und lass Dir helfen:

Klicken: Kleinanzeigen - Online Payment Platform

Nimm’s mir bitte nicht übel, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbietet, die man nicht versteht, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt und die es einem auch wieder wegnehmen können.

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Das wäre dann eindeutig gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist volljährig, hast einen Gewerbeschein sowie fundierte kaufmännische Kenntnisse und versteuerst Deine Einnahmen fein säuberlich?

Dann steht dem Verkauf über die einschlägig bekannten Plattformen, wie z.B OnlyFans, RoteErdbeere o.a. eigentlich nichts im Wege.

Kleiner Tipp:

Auf eBay und auf Kleinanzeigen ist das strikt untersagt und kann den Account kosten, auch wenn völlig Unwissende hier immer wieder diese beiden Plattformen empfehlen:

Klicken: Unzulässige Artikel bei eBay

Klicken: Unzulässige Artikel bei Kleinanzeigen

Ach ja, auch das ist seit dem 01.01.2023 zu beachten:

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Viel Erfolg!

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Bitteschön, 2 Sekunden mit Google:

Strafgesetzbuch (StGB) § 242, Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Das ist natürlich gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Und um es kurz zu machen:

Als 13-Jähriger kannst Du das schlicht und einfach vergessen.

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Die Plattform heißt seit dem 16. Mai 2023 (!) nur noch Kleinanzeigen und hat mit eBay nicht das Geringste zu tun, und so langsam sollte sich das auch rumgesprochen haben.

Aber wie auch immer, nimm Kontakt zu OPP auf - die haben nämlich Dein Geld - und lass Dir helfen:

Klicken: Kleinanzeigen - Online Payment Platform

Nimm’s mir bitte nicht übel, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbietet, die man nicht versteht, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt und die es einem auch wieder wegnehmen können.

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„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.

Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.

Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Das schreibt z.B. eBay dazu:

Liebe Verkäufer*innen,

durch das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist eBay dazu verpflichtet, Ihre Transaktionsdaten an die zuständigen Steuerbehörden zu melden, wenn Sie die Meldegrenze erreichen. 

Diese Meldungen erfolgen einmal jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr. Die ersten Meldungen werden im März 2024 für das Jahr 2023 eingereicht. 

Selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie unserer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, damit alles transparent bleibt. 

Die Kopie Ihrer Meldedaten wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten Sie in einer CSV-Datei, die nur Ihnen bereitgestellt wird, einen Überblick über all Ihre Transaktionen. Sobald die PDF- und CSV-Dateien verfügbar sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail sowie einen Hinweis in Ihrem eBay-Konto.

Sie haben noch weitere Fragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz? Dann schauen Sie gerne auf unserer Verkäuferportalseite Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG) vorbei.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

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...und ich wollte fragen ob es trotzdem mit Einverständniserklärung der Eltern möglich wäre einen Shop auf Etsy zu gründen?

Nein.

Das ist natürlich gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten... 😉

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

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Deswegen wollte ich fragen ob es überhaupt erlaubt ist...

Ja.

...oder machen die sich strafbar.

Nein.

Es steht Dir übrigens frei, an Deinem 18.Geburtstag von zu Hause auszuziehen.

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Aber das Geld wird auf der opp platform einbehalten bis das geklärt ist

Ächz...

Und warum schreibst Du das nicht gleich?

Er hat also einen Käuferschutzfall eröffnet, und jetzt musst Du abwarten, wie OPP da entscheidet.

Und es ist allgemein bekannt, dass die da sehr käuferfreundlich entscheiden, deshalb heißt es ja auch „Sicher bezahlen“ und Käuferschutz, und nicht „Sicher bezahlt werden“ und Verkäuferschutz.

Nimm’s mir bitte nicht übel, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbietet, die man nicht versteht, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt und die es einem auch wieder wegnehmen können.

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...und ich muss immer auf dem Parkplatz auf Sie warten.

Wieso musst Du das?

Ich würde nach spätestens 10 Minuten wieder fahren.

Nicht einmal war sie pünktlich.

Danach schon, wetten? 😎

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...ob ich sie auf Kleinanzeigen einstellen kann

Nein.

Jugendschutz

  • Tabakwaren aller Art sowie Gegenstände, die den Konsum von Tabak und anderen zum Rauchen und Verdampfen bestimmten Stoffen ermöglichen, wie Vaporizer, Shishas oder Pfeifen

Quelle: Klicken: Unzulässige Artikel bei Kleinanzeigen

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Ich würde einen über eBay verkauften Artikel niemals, unter gar keinen Umständen ins Ausland versenden, weil immer der Käuferschutz des Käuferlandes gilt, und der entscheidet im Falle eines Falles zu 99,9% gegen Dich, hier mal ein Beispiel:

Von eBay.fr entschiedener Käuferschutzfall

Hier dazu die Aussage einer eBay-Mitarbeiterin:

„Da dein Käufer aus den USA kommt, liegt die Bearbeitung bei unseren US-Kollegen. Aus dem Grund gelten bei deinem Fall auch die Grundsätze zum Käuferschutz der US-Seite und nicht die der deutschen Seite.

Liebe Grüße, Nina.“

Und hier noch eine weitere: 

„Unsere deutschen Grundsätze weichen leider sehr stark von den Grundsätzen auf ebay.com ab. Über eBay.de wärst du hier tatsächlich im Recht gewesen, sobald der Artikel zur Abholung bereit liegt, liegt es in der Verantwortung des Käufers diesen im jeweiligen Shop abzuholen. 

Diese Regelung gilt jedoch nicht in den US-Grundsätzen. In den US-Grundsätzen muss die Zustellung bei deinem Käufer zweifelsfrei nachgewiesen werden, hier reicht es nicht aus das der Artikel zur Abholung bereit liegt. In diesem Fall können wir dir leider nur noch empfehlen, den Versanddienstleister schnellstmöglich zu kontaktieren, sodass du zumindest den Artikel zurückgesendet bekommst.

Liebe Grüße, Nina.“

Außerdem sollte Dir klar sein, dass Du - wenn du ins Ausland verkaufst – 4% Verkaufsgebühren an eBay bezahlen musst.

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Brich den Verkauf mit der Begründung ab, dass der Käufer aus einem Land kommt, in das Du nicht lieferst:

Klicken: Verkauf als Verkäufer abbrechen

Klicken: Problem mit einem Käufer melden

Hier kannst Du beim nächsten Mal den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:

Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen

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Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts und die Genehmigung des Schwimmbadbetreibers.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

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