Vorladung als Zeuge, muss ich da erscheinen?

4 Antworten

Nicht unbedingt- kann Dein Anwalt machen, so vorhanden! Ansonsten guter Rat: Hingehen und "Angaben zur Person " machen. Heißt Name, geboren am, in... und Adresse- das war's! Mehr würde ich nicht sagen, damit Dein Anwalt eine Strategie entwickeln kann, ohne schon gemachte Angaben bedenken zu müssen.

superseegers  01.05.2024, 17:35

Welche Strategie braucht ein Zeuge? Und wofür?

0
Bernd783  01.05.2024, 17:38
@superseegers

Eigentlich keine. Die Frage, ob Du da hin musst impliziert aber eventuell, dass Du mehr damit zu tun hast, als Du möchtest. Wenn das nicht so ist, brauchst Du Dir keine Sorgen machen.

0
Sirius66  01.05.2024, 19:17
@Bernd783
Die Frage, ob Du

superseegers ist nicht der Fragesteller

1
Sirius66  01.05.2024, 19:11

Ein Zeuge hat Aussagepflicht.

0
superseegers  01.05.2024, 22:30
@Sirius66

Bei der Polizei nur, wenn die Vorladung auf Weisung der StA erfolgt.

0
Sirius66  02.05.2024, 06:12
@superseegers

Hab ich in meiner Antwort auch so geschrieben.

Mit der Gesetzesänderung von 2017 (immerhin schon!) liegt sie in den meisten BL standardisiert vor. Es soll Gerichte entlasten.

Sind eure Fotmulare/Briefköpfe etwa nicht von vornherein so angelegt?

1
superseegers  02.05.2024, 10:11
@Sirius66

Ja, sind sie, kann man anhaken, dann wird direkt es mit ausgedruckt.

0

Es geht nicht gegen Dich, Du bist Zeuge. Wer hier vorschlägt, einen Anwalt vorzuschicken, hat ein spezielles Rechtsverständnis oder schlicht keine Ahnung.

Ist die Vorladung von der Polizei "auf Anordnung der Staatsanwaltschaft " erfolgt, hast Du zu erscheinen und auszusagen. Ist sie nur von der Polizei ohne den obigen Zusatz, musst Du nicht hin.

Denke aber daran, es mag der Tag kommen, an dem Du selber auf Zeugenaussagen angewiesen bist.

Wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt ist - was in den meisten Fällen so ist, weil PVB als Ermittlungsbeamte per Polizeigesetz automatisch autorisiert sind - musst du Folge leisten und wahrheitsgemäß aussagen.

Du darfst nur schweigen, wenn du dich seibst belasten würdest.

Gruß S.