Wie wahrscheinlich ist es, dass man als Zeuge von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird?
Mal angenommen, man ist der Geschädigte und hat einen Strafantrag gestellt. Wird man als Zeuge auch von der Staatsanwaltschaft durch Vorladung ins Visier genommen? Oder betrifft die Vorladung mehr die Beschuldigten?
2 Antworten
Was solltest du denn noch über die eigentliche Anzeige hinaus aussagen können?
Insofern wird die Staatsanwaltschaft auch keine Fragen an dich haben und falls doch, dir einfach schriftlich ihre Fragen zukommen lassen.
Gerade bei Sachbeschädigung kann doch nun nicht wirklich viel mehr gesagt werden, oder?
Wenn es relevant ist, wirst du vorgeladen
Wann trifft das zu? Auch dann, wenn man keine Beweise vorlegen konnte bei der Polizei, weil man sie versehentlich vernichtet hat und auch sonst keine Angaben mehr machen kann über den Fall? Oder wie ist das?
Wenn die Staatsanwaltschaft es Relevant hält, lädt sie dich vor
Das heißt also, wenn man schon im Vorfeld alles gesagt hat, wird erst mal versucht, damit zu arbeiten. Alles klar.