Verwahrlostes Grundstück kaufen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann würde ich beim Bauamt der Gemeinde beginnen.. Vielleicht wurde inzwischen der Flächennutzungsplan geändert und dort ist überhaupt keine Wohnbebauung mehr zulässig. Mit etwas Glück bekommst du dort auch den Eigentümer raus,

Im Geoportal Bundesland findest du vielleicht die Katasterbezeichnung bzw. die Grenzen. Wenn das Gebäude innerhalb des Firmengrundstücks steht.. würde ich mir nicht viel Hoffnung machen.

Dann würde ich parallel auch das Altlastenkataster prüfen.

Du gehst zum Grundbuchamt und lässt dir einen Grundbuchauszug von der Gegend (über die Hausnummer) geben. Dort sind die Eigentümer eingetragen.


iF3lix  16.05.2024, 17:48

Das wird das Grundbuchamt aber ablehnen

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wiki01  16.05.2024, 17:49
@iF3lix

Das ist nicht meine Erfahrung. Ich habe das auch schon über einen Familienanwalt gemacht, der hat angefragt, und während ich noch gewartet habe, kam schon der Auszug.

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iF3lix  16.05.2024, 17:50
@wiki01

Und bei dir war die Situation so dass du ein Grundstück gesehen hast und du das einfach so kaufen wolltest aber den Eigentümer nicht wusstest? Das kann ich mir nicht vorstellen.

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wiki01  16.05.2024, 17:53
@iF3lix

Mir egal, was du dir vorstellen kannst.

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iF3lix  16.05.2024, 18:06
@wiki01

Ich sag nur dass das Grundbuchamt die Auskunft illegal erteilt hat. Das halte ich für unwahrscheinlicher als dass du die situation ungleich darstellst.

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Man kann das beim Grundbuchamt erfahren, aber nur, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das kann auch Kaufinteresse sein.


iF3lix  16.05.2024, 17:45

Ein Kaufinteresse stellt *kein* berechtigtes Interesse für eine Grudbucheinsicht dar

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Rosebuster 
Fragesteller
 16.05.2024, 17:46
@iF3lix

Was wäre ein berechtigtes Interesse?

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iF3lix  16.05.2024, 17:48
@Rosebuster

Nichts was für dich in Frage kommt. Ein Mieter, Pächter, angrenzender Grundstückeigentümer, Rechteinhaber, und der Eigentümer selbst sind prinzipiell Berechtigte

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iF3lix  16.05.2024, 17:52
@Blindi56

Verneint wurde ein berechtigtes Interesse hingegen in folgenden Konstellationen:

  • Ein Kaufinteressent, der erst den Namen des Grundstückseigentümers erfahren will, hat erst nach Eintritt in Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer ein Einsichtsrecht.

https://www.recht-rotenburg.de/2023/05/28/wann-darf-wer-ins-grundbuch-schauen/

Nur ein Miet- oder Kaufinteresse (ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde des Eigentümers o. dergl.) reicht dagegen als Grund für die Grundbucheinsicht nicht aus.

https://amtsgericht-wolfsburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/wer-darf-das-grundbuch-einsehen-142755.html

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Blindi56  16.05.2024, 17:57
@iF3lix

Und was macht, man, wenn man eben die Eigentümer nicht kennt? Man geht zum Grundbuchamt und erfragt genau den.....oder ob es überhaupt verkauft werden soll. Dazu muss man nicht mal selber ins Grundbuch gucken.

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iF3lix  16.05.2024, 18:00
@Blindi56

Wenn sie's machen ist's schön und gut, aber eine solche Auskunft darüber wäre eigtl. illegal.

Das Grundbuchamt hat übrigens keine Ahnung ob ein Grundstück verkauft werden soll oder nicht.

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Rosebuster 
Fragesteller
 16.05.2024, 17:46

Vielen Dank! Was müsste man für ein berechtigtes Interesse aufführen? Gehalt? Kapital?

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Du musst nur die Nachbarschaft befragen, ein Nachbar weiß bestimmt wem das gehört.