Verwahrlostes Grundstück kaufen?
Hallo!
Wir sind zurzeit auf der Suche nach einem Grundstück mit Haus, und sind auch bereit Energie und Zeit in eine mögliche Sanierung oder Renorvierung zu stecken.
Seit Jahren fällt mir dabei ein Grundstück mit verwahrlostem Haus ins Auge. Drumherum sind nur Parkplätze oder Firmengebäude. Ich vermute, dass es der Stadt gehören könnte, aber bin mir nicht sicher.
Wie könnte man am besten vorgehen, damit man herausfinden kann, wem das Gebäude gehört und ob es zum Verkauf steht? Hat jemand von euch schon ähnliches versucht und von sich aus Besitzer kontaktiert?
Das Haus ist auf jeden Fall nicht zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben, noch auf irgendwelchen Marklerseiten ausgeschrieben, wie gesagt, seit Jahren verlassen.
Bitte nur ernstgemeinte Antworten. Wir sind uns bewusst, dass Sanierungen nicht einfach sind.
4 Antworten
Dann würde ich beim Bauamt der Gemeinde beginnen.. Vielleicht wurde inzwischen der Flächennutzungsplan geändert und dort ist überhaupt keine Wohnbebauung mehr zulässig. Mit etwas Glück bekommst du dort auch den Eigentümer raus,
Im Geoportal Bundesland findest du vielleicht die Katasterbezeichnung bzw. die Grenzen. Wenn das Gebäude innerhalb des Firmengrundstücks steht.. würde ich mir nicht viel Hoffnung machen.
Dann würde ich parallel auch das Altlastenkataster prüfen.
Du gehst zum Grundbuchamt und lässt dir einen Grundbuchauszug von der Gegend (über die Hausnummer) geben. Dort sind die Eigentümer eingetragen.
Man kann das beim Grundbuchamt erfahren, aber nur, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das kann auch Kaufinteresse sein.
Ein Kaufinteresse stellt *kein* berechtigtes Interesse für eine Grudbucheinsicht dar
Nichts was für dich in Frage kommt. Ein Mieter, Pächter, angrenzender Grundstückeigentümer, Rechteinhaber, und der Eigentümer selbst sind prinzipiell Berechtigte
Weiter lesen:
- Das Grundbuchamt muss Ihnen jedoch nur Auskunft erteilen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Das bedeutet, Sie sind zum Beispiel ein Kreditgeber, ein Nachbar, Mieter der Immobilie oder ein Gläubiger. Aber auch ein Kaufinteresse kann ausreichen, um einen Einblick in das Grundbuch zu erhalten.
Quelle: https://praxistipps.focus.de/wem-gehoert-das-haus-so-finden-sie-es-heraus_154878
Kann....
Verneint wurde ein berechtigtes Interesse hingegen in folgenden Konstellationen:
- Ein Kaufinteressent, der erst den Namen des Grundstückseigentümers erfahren will, hat erst nach Eintritt in Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer ein Einsichtsrecht.
https://www.recht-rotenburg.de/2023/05/28/wann-darf-wer-ins-grundbuch-schauen/
Nur ein Miet- oder Kaufinteresse (ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde des Eigentümers o. dergl.) reicht dagegen als Grund für die Grundbucheinsicht nicht aus.
Vielen Dank! Was müsste man für ein berechtigtes Interesse aufführen? Gehalt? Kapital?
Du musst nur die Nachbarschaft befragen, ein Nachbar weiß bestimmt wem das gehört.
Das wird das Grundbuchamt aber ablehnen