Dann würde ich beim Bauamt der Gemeinde beginnen.. Vielleicht wurde inzwischen der Flächennutzungsplan geändert und dort ist überhaupt keine Wohnbebauung mehr zulässig. Mit etwas Glück bekommst du dort auch den Eigentümer raus,

Im Geoportal Bundesland findest du vielleicht die Katasterbezeichnung bzw. die Grenzen. Wenn das Gebäude innerhalb des Firmengrundstücks steht.. würde ich mir nicht viel Hoffnung machen.

Dann würde ich parallel auch das Altlastenkataster prüfen.

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Im schlimmsten Fall - löst ihr einen Umweltalarm aus - wenn die aufnehmende Kläranlage den phWert nicht mehr in den Griff bekommt.

Im konkreten Fall - kommt es auf die kommunale Vorschriften an. Sofern ihr an den kommunalen Abwasserkanal angeschlossen seid - hat im Sickerschacht Schmutzwasser nichts verloren.

Letztendlich ist es auch die Frage - wohin versickert dieser Schacht? Selbst wenn es "nur" das eigene Grundstück ist - ist Wasser der Waschmaschine fürs Grundwasser auch nicht gut. Aus dem Grund sollst du ja auch zB dein Auto nicht auf deinem Stellplatz waschen- sondern in der Waschanlage.

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Bedeutet wohl, dass deine Freundin direkt einen zwei Jahres Vertrag abgeschlossen hat und die ordentliche Kündigung vor Umzug nicht möglich ist.

Theoretisch könntest du bereits eine eigene Wohnung besitzen mit Stromanschluss und deine Freundin zieht zu dir.. Praktisch kann deine Freundin dann bei ihrem Umzug vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Zwei Verträge über einen Zähler funktioniert nicht. Stellt ihr Anbieter dann an Hand der Zählernummern fest.

Der Haken - keine Ahnung wie sich die Stromanbieter hier austauschen:, wenn dein neuer Vertrag sich im Abschlussdatum fast mit dem Auszug der Freundin deckt ... Ich denke das Brett wäre mir zu dünn und das Risiko zu groß.

Bleibt die Hoffnung, dass der Anbieter am neuen Ort nicht zu gleichen Konditionen liefert.

Bzw die ordnungsgemäße Kündigungsfrist abwarten.

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Ob die Person noch lebt, bekommst du gegen Gebühr über eine Auskunft beim Melderegister raus. Eine letzte bekannte Anschrift - hast du ja offensichtlich.

Alternativ würde ich es mit einem Brief versuchen - falls der Empfänger dort nicht mehr gemeldet ist, kommt der Brief zurück.

Liegt die Person im Krankenhaus und besitzt keine sozialen Kontakte, die in der Wohnung nach dem Rechten sehen - wird der Briefkasten evtl bereits überfüllt sein.

Sollte die Person tatsächlich ohne Angehörige oder Notfallkontakt im Krankenhaus gestorben sein: kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung.

Das KH wird die persönlichen Dinge einlagern - Vermutung.

Alles andere klärt sich erst, wenn entweder Erben oder Gläubiger sich kümmern. Einen Anrufbeantworter.. wird niemand abhören, maximal wenn ein Verbrechen im Raum steht.

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Wo liegt dein vorrangiges Problem? In der Lebensmittelverschwendung oder in der Geldverschwendung?

Lebensmittel kann man ggfs auch in der Nachbarschaft verteilen oder vielleicht auch der Lebensmittelrettung oder der Tafel anbieten.

Salat kann man portionsweise in die Sauce geben - dann versäuft auch nichts.

Hier kannst du nur jeweils die gemachte Menge notieren und dann was an Reste noch über ist. Er kann irgendwann merken, dass 100g weniger auch noch reichen.

Vielleicht darauf achten, ob es die Vielzahl oder die Menge ist. Es müssen keine vier Sorten Hauptgericht sein.

Gäste und keine Reste - geht bei mir auch nicht. Der Rest kommt in den Gefrierschrank oder wird gewärmt.

Gibt auch gute Hilfen im Internet- wenn du suchst wieviel dies und das pro Person. Dann hättest du eine neutrale Quelle.

Aber letztendlich hilft nur die Einsicht des Kochs, du kannst nur Vorschläge machen, aber keine Vorschriften. Auf dem Weg zur Selbsterkenntnis Tips geben.

Hier ist jede Diskussion zwecklos.

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Krank - hat nichts mit Arbeitsstunden zu tun. Wenn du dich ordnungsgemäß krank gemeldet hast bzw einen Krankenschein hattest - können diese Stunden nicht mit Minus auftauchen.

Du solltest als Azubi nicht im Minus sein - aber das kannst du doch im Vorfeld am Dienstplan prüfen, ob die Stunden ausreichend sind.

Die Frage ist - wo deine Stunden fehlen. Ich nehme doch an, dass du dir deine Arbeitszeit unabhängig vom AG notierst. Versuch dies heraus zu finden und sprich mit der Ausbildungsleitung.

Mit den Kollegen auf anderen Stationen kannst du nicht vergleichen - vielleicht ist dort mehr Personal vorhanden. Der Dienstplan wird ja vermutlich pro Station geschrieben.

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Bereits im Krankengeld? Eine Eigenkündigung ohne BEM Gespräch mit dem Ziel dich aus dem Schichtdienst zu nehmen - wird meines Erachtens zu einer Sperre führen.

Auch ohne BEM - wenn die Ursache im Schichtdienst liegt - kann dein Arzt dir dies mit Attest bestätigen. Ggfs spricht der AG dann bei Vorlage des Attest die Kündigung aus, weil er dir dies betrieblich nicht anbieten kann.

Wenn du dir eine Sperre leisten kannst - ansonsten würde ich weitersuchen und mit neuem Jobangebot eine Entscheidung treffen.

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Du suchst einen Bauplatz - da hilft nur ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder eine Einsicht in den Flächennutzungsplan - ob hier ein Neubaugebiet erschlossen wird.

So schnell wie möglich - kannst du dir meines Erachtens abschminken.

Da bist du tatsächlich vermutlich schneller wenn du nach bereits gebauten Häusern suchst.

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Ich denke das Versehen wirst du nicht verkaufen können. ;). Die Frage ist - wer ist in der Verantwortung dafür, dass hier keine vernünftigen Unterlagen existieren. Zumindest die Grundversorger müssen doch die Übergabepunkte anzeigen können.

Erste Anfrage wäre daher bei mir die Gemeinde - was ist bei denen an Leitungen erfasst, auch wenn dort in der Regel private Leitungen nicht nachgewiesen werden.

Zweite Überlegung - wenn keine Dienstbarkeit, vielleicht eine Baulast

Dritte Überlegung - steht das Ferienhaus überhaupt mit Baugenehmigung, schlafende Hunde sollte man auch nicht wecken.

Böswillige Entfernung - würde vermutlich auf Schadensersatz raus laufen.

Aufforderung zur Beseitigung ohne Not - wird man sich vermutlich auch dagegen wehren können.

Wäre maximal die Überlegung, ob man für die weitere Duldung noch was regeln kann oder sollte. Alternativ nach mir die Sintflut.

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Dann wäre es am Besten, wenn die Eltern die Situation bereits zu Lebzeiten regeln. Wenn sie das Haus heute bereits verschenken und noch 10 Jahre leben - ist es komplett aus der Erbmasse raus.

Machen die Eltern nichts, haben kein Testament, leben im Zugewinn - erbt der überlebende Ehegatte zunächst die Hälfte des Verstorbenen, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Nachlass - sämtliches Vermögen des Verstorbenen, also auch Barvermögen und auch mögliche Schulden.

Erst wenn auch das zweite Elternteil verstorben ist - werden die Kinder Eigentümer zu je 1/4 und können auch nur gemeinsam handeln.

Dir steht dann der Betrag zu auf den ihr euch alle vier einigt - denn dies müsst ihr beim Notar regeln und alle unterschreiben.

Werdet ihr euch nicht einig - bleibt entweder alles so wie es ist oder einer betreibt die Teilungsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. Kostet Geld, kann sich über Jahre ziehen und ist meistens mit Verlust verbunden.

Alles nur unter der Voraussetzung die Immobilie muss nicht bereits früher zur Finanzierung eines Pflegeheim verkauft werden.

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Wenn der Sohn drei Monate ist - würde ich persönlich Elternzeit beantragen.

Sofern der AG Par 616 BGB nicht über Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen hat , besteht ein Anspruch auf Freistellung von meines Wissens 10 Tagen pro Elternteil

Wenn doch : Mit Zustimmung des AG Mutter kann der Vater die Kindkrank Tage auf Mutter übertragen - fällt dann nicht unter Lohnfortzahlung sondern unter Krankengeld. Einen Kinderkrankenschein - stellt der Arzt aus, die Übernachtung im KH übernimmt die KK soweit von Seiten des Arztes unterstützt. Nur über Monate - dann muss es ein entsprechend ausgelegtes Krankenhaus sein. Über welchen Zeitraum die KK hier leistet - keine Ahnung.

Aber da dies auch eine enorme psychische Belastung für die Mutter ist - kann sie mit ihrem eigenen Arzt reden.

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Privatversichert ohne Geld? Aber die Beiträge für die PKV werden noch gezahlt?

Ggfs prüfen, ob ein Rückkehr in die GKV möglich ist, Rente lässt evtl einen (ehemals) Angestellten vermuten.

Neben dem bereits erwähnten sozialen Dienst der Gemeinde evt beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen.

Wurde ein Pflegegrad beantragt und das Versorgungsamt (Feststellen eines GdB) eingeschaltet?

Ich denke der 20 Jährige ist hier in der Überforderung. Allein die Abrechnung mit der PKV will gelernt sein. Ggfs steht auch für beide Kinder noch der Weg zum Jugendamt offen.

Welche Einnahmen hat der Haushalt im Moment, wer bezahlt die Miete...

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Kommt drauf an wie du bestattet wurdest. Das normale Grab hat eine Liegezeit zwischen 25 bis 30 Jahren. Sofern deine Knochen dann noch vorhanden sind, bleiben diese dort liegen. Der Teil des Friedhofs wird erstmal auch noch nicht direkt wieder benutzt.

Ein Urnengrab - hat meines Wissens nur zwischen acht und zehn Jahren Liegezeit. Knochen sind dann ohnehin keine mehr vorhanden.

Wenn sich kein Angehöriger findet der dich bestatten muss - gibt es eine Sozialbestattung.

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Jein, kommt drauf an was du unter gleichwertig verstehst.

https://www.gesetze-im-internet.de/jfangausbv/BJNR019500998.html

https://www.aubi-plus.de/berufe/beamter-im-mittleren-justizdienst-beamte-im-mittleren-justizdienst-1352/

Verwaltungsfachangestellte

https://www.aubi-plus.de/berufe/beamter-beamtin-des-mittleren-nichttechnischen-dienstes-268/#:~:text=Was%20hei%C3%9Ft%20das%20nun%20konkret,Liegenschaftsverwaltung%20Mieteinnahmen%20und%20Instandhaltungskosten%20pr%C3%BCfen

Der Beamtenteil der jeweiligen Ausbildung wird identisch sein.

Rein von meinem Gefühl nehme ich an, dass du mit Verwaltung eher in Justiz wechseln könntest wie umgekehrt.

Kommt noch drauf an wer dein Dienstherr ist. Justiz - könnte auch Bund sein, aber eher nicht die Kommune. Entsprechend Dienstherr dein möglicher künftiger Einsatzort.

Je nach Arbeitsstelle - wird die Verwaltung mehr Anforderungen ans Verfassen von Schriftstücken stellen.

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Dies wird doch in erster Linie von deinem eigenen Leben abhängig sein. Je nachdem was du sonst noch machst, ist es ein Erfahrungswert auf den du zurück greifen kannst.

Oder vergleiche es mit dem Führerschein: was bringt er dir, wenn du dich nicht hinters Steuer setzt?

Je nach deinem weiteren beruflichen Weg - kann der Schein ein Bonus bedeuten.

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Beim Finanzamt - weiß ich es nicht.

Justiz - ist mir die Problematik bei Richtern und in der Rechtspflege bekannt, zumindest in meinem Bundesland teilweise ein hausgemachtes Problem.

Verwaltung - geht noch. Wobei auch hier die zwei Stellen Ausbildung Verwaltungsfachangestellte nur mit Not besetzt werden konnten.

Noch viel schwieriger ist es im Bereich Technik/Bau/IT. Hier konnten wir selbst die Stellen dualer Studiengang nicht vollständig besetzen.

Aktuell sind 12% der Stellen unbesetzt, hier sind die Stellen mit Widerbesetzungssperre nicht berücksichtigt.

Hinzu kommen altersbedingt noch einige Langzeitkranke.

Damit der öffentliche Dienst noch Personal findet - müsste er erkennen, dass er hier neben der eigentlichen Berufsausbildung auch noch die schulischen Defizite durch Nachhilfe ausgleichen muss.

Was ich allerdings immer noch nicht verstehe: oft weiß im Gegensatz zum Studierten der Schüler.mit dem mittleren Bildungsabschluss zumindest wo er sich beworben hat. Hinzu kommt die zunehmende Unart, den Termin Vorstellungsgespräch noch nicht einmal abzusagen - unabhängig vom Bildungsabschluss.

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Können Seniorenheime die Aufnahme zänkischer Senioren verweigern?

Meine Freundin pflegte beide Eltern zu Hause. Der Vater ist mittlerweile verstorben und sie lebt mit der Mutter alleine in einem 2FH.

Ihre Mutter liegt den ganzen Tag Süßigkeiten essend im Bett vorm TV und ist extrem übergewichtig.

Sie kommandiert meine Freundin herum, beschimpft sie und macht ihr das Leben schwer, indem sie irgendwelche Sachen ins Klo stopft, für Überschwemmung in der Wohnung sorgt, Sachen bestellt und nicht bezahlt, Handwerker beschimpft usw.

Nun ist sie durch einen Sturz so unbeweglich, dass sie ins Krankenhaus kam. Im Krankenhaus machte sie so viel Theater, dass sie dort nicht bleiben will, sich tot hungern wird usw, dass sie kurz vor Mitternacht wieder nach Hause gebracht wurde.

Ihre Tochter werde sich um sie kümmern, gab sie an. Zu Hause war sie wieder nicht mobil konnte weder aufs WC, noch in anderer Form aufstehen.

Pflegedienste, Putzfrauen usw lehnt sie ab und vergrault diese, ebenso wie Handwerker, da sie keine Fremden im Haus will (das Haus gehört mittlerweile meiner Freundin).

Nun hat meine Freundin sie in die Kurzzeitpflege bringen lassen. Bereits 1 Tag nach der Aufnahme hat sie das Personal an die Grenzen gebracht, so dass diese Abstand zu ihr halten. Es geht dort selten jemand gucken. Beim Essen hat sie einen Einzeltisch und ist extrem unglücklich und will wieder nach Hause.

Meine Freundin kann nicht mehr, ist selbst ziemlich krank, aber die Mutter ignoriert das und meint, sie soll sich nicht so anstellen. Diese abwertende Art zeigt die Mutter seit der Pubertät meiner Freundin. Beschimpfungen sind an der Tagesordnung.

Nun will sie nach Hause. Meine Freundin sucht ein Seniorenheim in der Nähe.

Kann ein Seniorenheim die Aufnahme verweigern, wenn ein Patient extrem zänkisch ist und fordert, wieder Heim zu gehen?

Meine Freundin hat seit Jahren keinen Urlaub mehr gemacht, da die Mutter jegliche Fremdpflege ablehnt und war auch selbst schon in der Tagesklinik, weil sie nicht mehr kann.

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Ein Pflegeheim - kann einen bestehenden Vertrag auch wieder kündigen. Vor allem kann die Mutter den Vertrag erst überhaupt nicht abschließen.

Wenn die Mutter Wohnrecht in dem Haus hat - wird die Situation ohne einvernehmliche Lösung schwierig.

Ich würde der Freundin empfohlen beim Betreuungsgericht eine Betreuung anzuregen und sich selbst hierfür nicht anbieten. Sofern die Freundin bereits die Vorsorgevollmacht hat - würde ich diese der Mutter zurück geben.

Liebe und Zuneigung kann man sich nicht durch Aufopferung erkaufen.

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