Verspiegelte Helm Visiere Legal?
Hallo,
Ich möchte mir für meinen Helm ein Verspiegeltes Visier holen, weil ich es Optisch deutlich schöner finde, das gibt es für meinen Helm auch, die Frage ist nur:
Bracht ein Visier eine E Nummer?
Denn ich finde für keinen Helm eines mit E Nummer
Und wie ist das wenn ich z.b nen Unfall habe, kann ich da Probleme kriegen wegen dem Visier?
(oder auch bei einer Polizeikontrolle)
4 Antworten
Servus,
Helmvisier haben generell keine E-Nummer.
Verspiegelte Visiere sind erlaubt und nicht verboten.
Allerdings kann es zu Differenzen bei einem Unfall mit deiner Versicherung kommen. Gerade bei Dämmerungs- oder Nachtfahrten argumentieren die Versicherungen dann oftmals, dass du deine Sicht aus eigener Verantwortung eingeschränkt hast.
Auch, wenn du am Unfall eigentlich keine Schuld trägst, wird dir dann ggf. eine Teilschuld zugesprochen und die Versicherung zahlt nicht oder nur minimal.
Bikergrüße!
Müssen sie nicht. Was der ADAC sagt interessiert den Gesetzestext nicht. Ich war bereits in ausreichend Polizeikontrollen.
Jeder nach ECE 22 homologierte Helm benötigt auch ein E-homologiertes Visier. Somit kann man also schon mal die Aussage »jedes Visier braucht eine E- Nummer« nicht widerlegen. Zumindest brauchen alle Visiere diese Nummer wenn man bei einer Verkehrskontrolle im Ausland keine Probleme bekommen will.
https://www.600ccm.info/1/190228/Visier_-_mit_oder_ohne_E-Nummer
Es gibt schon legale verspiegelte Visiere, nur sollte es eine E-Nunmer haben.
Ok, dann würde ich mich über einen Link zu einem Verspiegelten Visier mit E nummer freuen, denn ich finde nichtmal bei großen marken wie Shoei oder AGV eines
Schau dir dich da mal durch, oder geh zu ein Motorradgeschäft wie z.B Louis oder Polo.
https://www.helmexpress.com/motorradhelme-helmvisiere-verspiegelt
Man darf verspiegelte Visiere nutzen. Im Falle eines Unfalls wird jedoch untersucht, ob das Visier ursächlich für den Unfall war.
Es ist in DE eine legale Grauzone, aber ja TAGSÜBER darfst du damit fahren, kann dir bei Unfällen aber zur Last gelegt werden...
Mich wundern aber die im Netz widersprüchlichen Aussagen und, auf der ADAC Seite von 2019 heißt es, dass getönte Visiere im Straßenverkehr nur erlaubt sind, wenn sie eine E-Nummer haben.
So heißt es auf der ADAC-Seite:
[…] Verspiegelte und stark getönte Visiere müssen für den Straßenverkehr ein E-Prüfzeichen besitzen und dürfen nur bei Tageslicht und guten Wetterbedingungen genutzt werden. Schon auf Dämmerungsfahrten und natürlich bei Dunkelheit sind sie verboten
[…]
Also, was stimmt nun?
LG
Marseille