Untervermietung? Gesetzliche Regelung?

7 Antworten

Für Untermietverhältnisse gilt dasselbe Mietrecht wie alle anderen Mietverhältnisse auch.

Das heißt vor allem das Du als Vermieter deinen Mieter nicht einfach nach Lust und Laune raus schmeißen kannst und das dein Mieter Rechte, nicht nicht nur Pflichten hat und Du Pflichten, nicht nur Rechte hast.

Dein Mieter zahlt die Miete an dich. Du bis ja der Vermieter.

Kannst natürlich auch vereinbaren das er die Miete direkt an deinen Vermieter zahlen soll. Dann kann es aber passieren das dir die Kündigung ins Haus flattert weil dein Mieter vergessen hat zu zahlen.

So einfach ist das nicht. Untervermietung ist keine Sklavenhaltung. Außerdem musst du erst einmal deinen Vermieter fragen, ob du das darfst.

Die Regeln für die Untervermietung sind im Mietvertrag festgelegt. Steht dort nicht "Untervermietung nicht erlaubt", sollten Sie zuerst das Immobilienbüro/Eigentümer um Erlaubnis bitten.

Auf alle Fälle musst du zuerst den Vermieter um Zustimmung Untervermietung bitten. Ohne triftigen Grund kann er diese nicht verweigern.

Holst du die Erlaubnis nicht, kann/darf der Vermieter deinen Mietvertrag wg. ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte fristlos kündigen.

Hat du die Zustimmung, solltest du mit deinem Untermieter einen schriftlichen Miet-Vertrag abschließen. Mindestens zu zahlende Miethöhe, Betriebskosten und Weitere Pflichten (Hausreinigung usw.) festschreiben.

Die Wohnungsgeberbestätigung erstellst du für deinen Untermieter und er zahlt die Miete natürlich an dich.