Unfall ohne Schaden der Versicherung melden?

11 Antworten

muss ich das meiner Versicherung zwangsweise melden

Mache es vorsichtshalber - denn nicht der Polizist entscheidet, ob hier ein unfallbedingter Schaden vorliegt, sondern ein KFZ-Meister gibt eine erste Aussage/ Schadenschätzung ab.

bzw. werde ich auch wegen sowas in der Schadensfreiheitsklasse herabgestuft?

Eine Hochstufung erfolgt nur, wenn auch ein Schaden durch die Versicherung reguliert wird.

Hinzu kommt - ist Schadenhöhe gering - kannst Du den Schaden zurückkaufen - und der Vertrag wird wieder schadenfrei gestellt.

Dazu kommt das Folgende :

Wobei er sich zudem noch nicht sicher war, ob ihm durch den leichten Aufprall übel ist..

Wenn sich Dein Unfallkontrahent in ärztliche Behandlung begibt, dann kannst Du davon ausgehen, dass dessen KK Regress nimmt - und der Arbeitgeber auch, soweit eine AU-Schreibung erfolgt - Rückforderung der Lohnfortzahlung!

Fazit : es gehört zu Deinen Obliegenheiten als Versicherungsnehmer einen Unfallschaden unverzüglich zu melden. Kommt dann nichts mehr - okay. Kommt doch etwas so kann die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen.

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/wie-lange-darf-man-sich-mit-einer-schadensmeldung-zeit-lassen?full=1

Ansonsten besteht die Gefahr einer so genannten Oblie­gen­heits­ver­letzung mit der Folge, dass der Anspruch gegenüber der Versi­cherung ganz oder teilweise erlischt.


Valnar25  21.07.2020, 12:25
Eine Hochstufung erfolgt nur, wenn auch ein Schaden durch die Versicherung reguliert wird.

Nein, eine Rückstufung erfolgt wenn ein Schaden gemeldet wurde und dieser noch nicht erledigt ist. Egal ob schon was gezahlt wurde oder nicht.

Sollte der Schaden ohne Regulierung erledigt worden sein wird nicht zurückgestuft wenn das noch vor der nächsten Hauptfälligkeit erledigt ist; bzw. wird die Rückstufung rückgängig gemacht wenn es erst nach der nächsten Hauptfälligkeit erledigt ist.

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wilees  21.07.2020, 12:26
@Valnar25

Korrekt - nur bis zum Jahresende dürfte ja geklärt sein, ob der Unfallgegner nun Schadenersatzansprüche anmeldet oder nicht.

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Valnar25  21.07.2020, 12:38
@wilees

Wenn man ihn fragt ob er beim Arzt war und er verneint, ja.

Ansonsten wird die Versicherung den Schaden eher nicht binnen 6 Monaten schließen, bei einem potenziellen Personenschaden bei dem auf eventuelle Regressforderungen gewartet wird. Da die wissen, dass das bei den Krankenkassen teilweise SEHR lange dauern kann bis die Forderung kommt.

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Na hattest du das Gefühl, dass der andere versuchen wird doch Geld zu kriegen?

Schau mal in deine Versicherungsbedingungen was dort bezüglich Meldung von Kleinschäden steht. Meist ist dort eine Summe (so zwischen 500-1500€) genannt bis zu der solche Schäden nicht unverzüglich gemeldet werden müssen. Wenn dann der andere doch noch mit Ansprüchen kommt, dann kannst du es immer noch melden und deine Versicherung den Schaden abwehren lassen.

Gestuft wird zu nächsten Hauptfälligkeit, wenn im laufenden Jahr ein Schaden gemeldet wird. Vollkommen unabhängig davon ob da schon was gezahlt wurde oder nicht. Wenn aber der Schaden ohne Zahlung beendet wird, wird die Rückstufung rückgängig gemacht.


Valnar25  21.07.2020, 12:09
Wobei er sich zudem noch nicht sicher war, ob ihm durch den leichten Aufprall übel ist... ins Krankenhaus wollte er nicht... Passte ihm zeitlich nicht... Evtl. Wollte er Montag zum Arzt falls sich seine Symptome über das Wochenende verschlechtern sollten.......

Den Part hatte ich wohl übersehen (oder er wurde hinzugefügt?)

Wie in meinem Kommentar auf eine andere Antwort bereits geschrieben: Hier sollte umgehend eine Schadenmeldung an die Versicherung erfolgen. Das wird sich über Monate hinziehen, die Regressforderungen der Krankenkassen dauern meist ewig. Es ist also wahrscheinlich, dass du dann erstmal zurückgestuft wirst. Wenn der Fall dann abgeschlossen ist (und vl. tatsächlich keine Forderung kam weil er nicht beim Arzt war), kann immer noch geschaut werden wie mit dem SFR am besten zu verfahren ist.

Du kannst ihn ja auch in ein paar Tagen einfach mal anrufen (wenn du die Nummer hast) und nachfragen wie es ihm geht. Und dann ganz nebenbei mal horchen ob er beim Arzt war oder nicht.

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Einen Unfall ohne Schaden, den du selbst regulierst, musst du eigentlich nicht der Versicherung melden, eine Hochstufung erfolgt ohnehin nur, wenn eine Schadensregulierung erforderlich ist.

Mein Versicherungsagent, den ich wegen eines unverschuldeten Unfalls ansprach, meinte seinerzeit zu mir, dass es immer Sinn macht, den Vorfall trotzdem zu melden. Tatsächlich hatte kurz danach der gegnerischer Unfallverursacher versucht, hinter meinem Rücken einen Teil des Schadens von meiner Versicherung zu erlangen, obwohl er auf mein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug, angeblich wegen einer Wespe, aufgefahren war (typischer Handy-Typ :) ) Ich hatte den Vorgang aber vorab mit dem Aktenzeichen der aufnehmenden Polizei gemeldet.

Was mir an deiner Schilderung noch Sorgen macht, ist die Tatsache, dass der Gegner eine körperliche Schädigung geltend machen könnte. Wie du im letzten Absatz beschrieben hast.... Ein sogenanntes Schleudertrauma gibt Schmerzensgeld. Ich will keine schlafenden Hunde wecken, aber heute ist sich wohl jeder selbst der nächste. Ich bin der Meinung, du solltest es "unverzüglich" unter dem Hinweis aus dem ersten Absatz sicherheitshalber melden. Dann kann dir die Versicherung nachträglich keinen Strick daraus drehen.

Andere werden in diesem Forum wohl anderer Meinung sein, aber ich habe halt persönlich andere Erfahrungen gemacht.

Der Schaden wäre dann ein KFZ-Haftpflichtversicherungsfall, kein Teilkasko-Fall.


wilees  21.07.2020, 12:24

Ich kann mich Deiner Meinung nur vollumfänglich anschließen. Ich habe meine Erfahrung als Betroffene gemacht - Auffahren auf ein Hängerkupplung - äußerlich nichts zu sehen - aber die Krafttragung - ich hatte eine Prellung im Beckenbereich, die ich schockbedingt erst Stunden später wahrgenommen habe und wochenlang nur unter Schmerzen sitzen konnte.

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Du solltest das trotzdem deiner Versicherung genau so mitteilen. Du weißt nie mit welcher Behauptung der andere dann anschließend kommt. In dem Fall würde deine Haftpflichtversicherung auch eine unberechtigte Forderung zurück weisen (auch vor Gericht)

Wenn die Polizei festgestellt hat, daß der Unfallgegner keinen Schaden hat, mußt Du auch nichts melden (das steht ja auch so im Protokoll oder Tagebucheintrag, oder?). Es kann jedoch sein, daß er später doch noch feststellt, daß ein von außen nicht sichtbarer Schaden vorliegt, dann soll er sich an Deine Versicherung wenden.

Auch wenn Du den Unfall meldest und der Gegner keinen Schaden geltend macht, wirst Du nicht zturückgestuft. Außerdem könntest Du den Schaden auch selbst bezahlen, dann wirst Du auch nicht zurückgestuft.