Ummeldebestätigung gefordert vom Jobcenter?was ist das?

2 Antworten

Du musst dich beim Einwohnermeldeamt abmelden und auf deine neue Anschrift anmelden und diese Meldung möchte das Jobcenter dann in Kopie haben.


Suat101 
Fragesteller
 24.09.2021, 10:43

also ich muss zum Einwohnermeldeamt wo ich jetzt wohnen und dort abmelden, dann zum Einwohnermeldeamt meiner neuen Stadt und dort anmelden? Und welche Kopie wird benötigt?

0
isomatte  24.09.2021, 10:59
@Suat101

Du musst dich bei deinem jetzigen abmelden und da sollte dann auch deine neue Anschrift vermerkt werden und Du bekommst dann eine Abmeldebescheinigung, auf der deine neue Anschrift stehen sollte und die möchte das Jobcenter entweder sehen und sie machen sich selber eine Kopie, oder Du machst diese selber und schickst sie mit mi der BG - Nummer ans Jobcenter.

1
Suat101 
Fragesteller
 24.09.2021, 12:27
@isomatte

Achso ich dachte ich muss nur zum Einwohnermeldeamt von meinen neuen Wohnsitz und dort einen Bescheid holen

0
isomatte  24.09.2021, 13:22
@Suat101

Nein !

Du musst dich da abmelden wo Du derzeit wohnst und wenn sich da nichts geändert hat, trägt man da auch die neue Anschrift ein und das sollte dem Jobcenter ausreichen.

Beim neuen musst Du dich dann natürlich auch anmelden, sollte die vorherige Bestätigung nicht ausreichen, dann kannst Du ja immer noch eine Kopie vom neuen Einwohnermeldeamt nachreichen.

1

Wenn Du in eine andere Wohnung ziehst, musst Du Dich doch am Bürgeramt ummelden. Dort bekommst Du dann eine Bescheinigung, und die müssen Deine Eltern dann vorlegen.


Suat101 
Fragesteller
 24.09.2021, 10:11

Aber die dürfen das doch garnicht verlangen?

0
Blindi56  24.09.2021, 10:15
@Suat101

Natürlich, die müssen doch wissen, wer in der BG lebt oder nicht....

0
Suat101 
Fragesteller
 24.09.2021, 10:20
@Blindi56

Ich habe denen ja gesagt das ich abgemeldet bin. Das reicht doch. Ich bekomme ja eh kein Geld von denen…

0
Blindi56  24.09.2021, 10:24
@Suat101

Ein Amt braucht alles schriftlich, selbst wenn es zu deren Vorteil ist....

0
isomatte  24.09.2021, 10:36
@Suat101

Sicher dürfen sie das, kann ja sonst jeder behaupten das er nicht mehr im Haushalt lebt !

0
isomatte  24.09.2021, 10:40
@Suat101

Das reicht eben nicht und wenn Du 100 x keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommst !

Denn wenn dein Auszug nachgewiesen ist, dann müssen die Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete neu berechnet werden.

Dann geht die Warmmiete durch 1 Person weniger und somit erhöht sich dann erst einmal der pro Kopfanteil der KDU - je Person im Haushalt die noch Leistungen beziehen.

0