Brief vom Jobcenter - Aufhebungsbescheid?

3 Antworten

Wiederspreche dem schreiben mit Begründung des Grundgesetzes recht auf freie Berufswahl daraus kann man dir kein strick mehr drehen das Heist auch du kannst deine ausbildung anfangen wen es soweit ist nur sohltes du es vermeiden vorher arbeitslos zu werden!

Dein Miet anteil musst du schon an deine mutter abgeben da diese nur noch ihren teil der miete bekommt!

Das Jobcenter hat keinerlei recht dir eine ausbildung zu verbieten nicht mal wen die ohne Vergütung wäre!

Das Einziegste was sie von dir vordern könnten wäre den letzen monat hartz 4 Zurüchzuzaheln wen du zb am 1.9 Anfänst und am 30,09 dein lohn bekommst am 1.10 hätten die darauf kein Anspruch mehr!

Wenn du genug anrechenbares Einkommen hast, mit dem du deinen eigenen Bedarf bei deiner Mutter decken kannst, bist du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus.

Du hast ja einen Aufhebungsbescheid erhalten, also bekommt deine Mutter für dich auch keine Leistungen mehr, deshalb steht im Änderungsbescheid deiner Mutter auch bei dir 0 € Leistungsanspruch, bist dann nur eine Person im Haushalt deiner Mutter und musst ihr deine Anteile für Miete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber zahlen.

Wann hast du denn deine Arbeit begonnen, wann bekommst du deinen ersten Lohn aufs Konto, wie viel Brutto und Netto wirst du verdienen, wie viele Personen leben insgesamt in der Wohnung ( nehme an 3 ), was zahlt deine Mutter an Warmmiete und was für den Haushaltsstrom, wann hat deine Mutter das letzte mal Leistungen für dich bekommen, bekommt deine Mutter noch Kindergeld für dich, weil du als Ausbildung suchend gemeldet bist und auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist ?

Wenn du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast, wird dir das Jobcenter diese sicher auch nicht verbieten, denn eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium sollte vorrangig sein.

Da du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast, wurde die Meldung an die DRV - eingestellt, weil du nun nicht mehr als arbeitslos zählst und von deinem Bruttoeinkommen Beiträge in die RV - abgeführt werden, dass wird dann in einer Ausbildung mit Vergütung auch der Fall sein.

In der Ausbildung kommt es dann auf dein Brutto und Netto an und wie hoch dein Bedarf ist, aber da bekommt deine Mutter dann ja unter 25 auf jeden Fall wieder Kindergeld für dich und das würde dann zu 100 % als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Auf deine Vergütung stehen dir dann wie jetzt in deinem Job Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, diese berechnen sich aus deinem Bruttoeinkommen und werden dir dann theoretisch vom Netto abgezogen, dass ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu kommen dann sonstige Einkommen wie z.B. dein Kindergeld.

100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen min.1200 € Brutto läge dieser bei max.300 €, würdest du angenommen dann 900 € Netto aufs Konto bekommen, dann blieben max.um die 600 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig, welches dann auf deinen Bedarf angerechnet würde.


SamDevenport 
Fragesteller
 27.09.2019, 10:30

Also bekomme ich aktuell kein Geld vom JC, d.h. die EGV kann ich ignorieren? Und woran erkenne ich, ob ich noch zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zähle oder nicht? Ich habe dafür ja kein gesondertes Schreiben erhalten?

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Comp4ny  27.09.2019, 11:06
@SamDevenport

Ein Aufhebungsbescheid besagt was aufgehoben wird.
In diesem Fall wohl die finanziellen Leistungen seitens des JC. "Leistungen vom JC" gehen über dem finanziellen heraus, denn man kann Leistungen vom JC beziehen, auch wenn man kein Geld von ihnen erhält.

Wenn du aktuell einen AB erhalten hast, dann heißt das: Du bekommst ab nächsten Monat kein Geld mehr. Du musst alleine für den Unterhalt deiner Lebensumstände aufkommen und zukünftig selber Miete an deine Mutter bezahlen.

Da deine Mutter "Oberhaupt" der Bedarfsgemeinschaft ist, bekommt sie auch die Post bzw. die Veränderungsmitteilung / Aufhebung der Leistung aus ihrer BG. Es wird also so sein dass bald ein neuer LB kommen kann wo du nicht mehr mit drin stehst.

Des Weiteren habe ich eine EGV (als Verwaltungsakt) vorliegen, in der steht, dass das Ziel ist meine jetzige Beschäftigung aufrecht zu erhalten oder die Hilfebedürfdigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu verringern. Die EGV zählt bis zum 25.Lebensjahr (sofern nichts weiteres festgelegt wird).

Du gibst dir deine Antwort doch schon selber.
Solltest du ggf. Kündigen, droht sogar eine Sanktion wenn du wieder in die BG zurückfällst.

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isomatte  27.09.2019, 17:14
@SamDevenport

Korrekt, du bekommst laut deiner Aussage keine Leistungen mehr gezahlt, da im Aufhebungs bzw.Änderungsbescheid deiner Mutter dein Name mit 0 € Leistungsanspruch genannt wird.

Die EV - wäre dann also erst einmal hinfällig, solange du deinen Job nicht selber kündigst bzw.für deine Kündigung durch den Arbeitgeber ( AG ) selber verantwortlich wärst, dann würdest du sanktioniert werden, wenn kein wichtiger Grund für deine Eigenkündigung vorliegen würde.

Als wichtiger Grund könnte dann z.B. der Beginn deiner Erstausbildung sein, dass solltest du dann aber vorher mit dem Jobcenter nochmal persönlich mit deinem SB - klären.

Man müsste aber dann trotzdem wissen wie hoch dein Bedarf ohne eigenem Einkommen bei deiner Mutter wäre, wie hoch dein Brutto und Nettoeinkommen ist und ob deine Mutter ggf.für dich weiter Kindergeld bekommt, denn wenn du wie gesagt weiter als Ausbildung suchend gemeldet bist und dich ernsthaft um eine Ausbildung bemühst, würde deine Mutter ggf.weiter Kindergeld für dich bekommen.

Wäre das der Fall, dann müsste man die oben aufgeführten Angaben kennen, denn auch wenn du im Bescheid deiner Mutter mit 0 € aufgeführt bist, könnte es sein das du zwar aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus wärst, weil du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst, dich dann aber trotzdem noch an die Mitwirkungspflicht halten müsstest.

Das wäre dann solange der Fall, solange du von deinem Kindergeld noch einen Teil zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, denn der nicht mehr benötigte Teil ( max.das volle Kindergeld ) würde dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und in der Regel bis auf 30 € Versicherungspauschale auf den Rest der BG - angerechnet, wenn sie nicht schon Freibeträge auf anderes Einkommen berücksichtigt bekommt.

Dann müsstest du solange deiner Mitwirkungspflicht nachkommen, also Angaben / Nachweise über dein Einkommen / Vermögen machen und erbringen, bis dein volles Kindergeld auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet würde.

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ich arbeite aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle und verdiene dort so viel, dass auf dem Brief, den meine Mutter für die Bedarfsgemeinschaft erhalten hat, bei meinem Bedarf steht 0,00 €.

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Grundsätzlich:

Bekommst Du kein Geld vom JobCenter, gibt es auch keine Verpflichtung dem JobCenter gegenüber.

Beantragst Du Leistungen, was Du ja getan hast, dann ja/schon, und zwar solange, wie über Deinen Antrag auf ALG II noch nicht entschieden ist.


SamDevenport 
Fragesteller
 26.09.2019, 23:49

Ich habe keinen Antrag auf ALG II gestellt? Meine Mutter hat bis zum Beginn meiner Arbeit Leistungen für mich bezogen, aber diese sollten doch jetzt wegfallen oder nicht?

Und muss ich die ALG II Leistungen selbst abmelden oder bekomme ich da noch Post mit dem Hinweis, dass ich keine Leistungen mehr beziehe?

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KHSchindelar  26.09.2019, 23:52
@SamDevenport
Ich habe keinen Antrag auf ALG II gestellt? Meine Mutter hat ...

Wer, innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft den Antrag stellt, ist letztendlich egal.

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SamDevenport 
Fragesteller
 27.09.2019, 00:08
@KHSchindelar

Wieso zähle ich überhaupt noch zur Bedarfsgemeinschaft? Wieso ist es keine Haushaltsgemeinschaft?

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SamDevenport 
Fragesteller
 27.09.2019, 10:25
@KHSchindelar

Dort steht aber Kinder unter 25 Jahren, die selbst ausreichendes Einkommen haben, gehören nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft...

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KHSchindelar  27.09.2019, 10:57
@KHSchindelar

Da die Einkünfte Deiner Mutter unbekannt sind, kläre das mit dem JobCenter ab.

Selbstverständlich wird Dein "Mietanteil" bei den Kosten Deiner Mutter angerechnet. Dadurch kann es durchaus zu einem "0"-Bescheid kommen.

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KHSchindelar  26.09.2019, 23:51

Ergänzung:

ich arbeite aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle und verdiene dort so viel, dass auf dem Brief, den meine Mutter für die Bedarfsgemeinschaft erhalten hat, bei meinem Bedarf steht 0,00 €.

Zu 3

... das müsst ihr intern, innerhalb der Bedarfsgemeinschaft klären.

Zu 4:

Wenn Deine geringer werden, ist den Anspruch auf ALG II erneut (.. nur bei einem neuen Antrag) zu prüfen.

 Können die vok JC mir eine Ausbildung verbieten?

Was meinst Du damit ? Ohne Leistungen nach dem SGB II wäre das Arbeitsamt für Dir zuständig.

Anbieten ? das ginge doch nur, wenn Du eine Ausbildung bei einem JobCenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit machen willst.

Ansonsten kann Dich das Arbeitsamt nur bei der Beratung /Suche unterstützen.

Grundsätzlich ist und bleibt das aber Dein Job

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SamDevenport 
Fragesteller
 27.09.2019, 00:10
@KHSchindelar

Könnte ich nicht einfach ALG II abmelden? Dann wäre ich doch von meinen Verpflichtungen gegenüber dem JC befreit oder geht das nicht, solange ich in der Bedarfsgemeinschaft bin?

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KHSchindelar  27.09.2019, 09:30
@SamDevenport

JA ....

oder geht das nicht, solange ich in der Bedarfsgemeinschaft bin?

... solange geht das nicht.

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