Überhöhte Miete zurück holen?
Hallo,
meine Schwiegermutter hat entdeckt, dass es in ihrer Stadt einen Mietspiegel gibt und sie jeden Monat 100€ zu viel gezahlt hat. Das nun schon über 2 Jahre.
meine Frage ist, wie lange darf man zurück rechnen um sich seine zu viel gezahlte Miete zurück zu holen? Haben wir Anspruch auf die vollen zwei Jahre? (Heißt 2 Jahre lang 100€ zu viel)
Gibt es überhaupt eine Verjährung? Oder könnte man theoretisch noch in 10 Jahren kommen und die 100€ der letzten 10 Jahre zurück holen?
vielen dank
3 Antworten
- Die Miete nach Mietspiegel ist immer streitanfällig, da der jeweilige Einzelfall zu beurteilen ist.
- Der Beginn des Mietvertrages mit der überhöhten Miete darf nicht länger als 30 Monate zurückliegen, sonst können Mieten nur ab der Rüge zurückverlangt werden
Ich empfehle dringend, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Oder sich vom lokalen Mieterverein beraten zu lassen
der Mietspiegel ist nicht zwingend bindend für einen Vermieter. es gibt viele Kriterien, die dann eine höhere Miete rechtfertigen.
Liegt die Miete denn mehr als 20 % über dem Mietspiegel?
Ja
Wenn das tatsächlich der Fall ist, würde ich mich tatsächlich mal vom Mieterbund beraten lassen.
Aber für ihre Wohnung ist er wohl bindend .. sie sieht es dann aus mit der Verjährung ?