Überhöhte Miete zurück holen?

DaKaBo  29.04.2024, 21:09

Liegt die Miete denn mehr als 20 % über dem Mietspiegel?

Angi1703 
Fragesteller
 29.04.2024, 21:11

Ja

3 Antworten

  1. Die Miete nach Mietspiegel ist immer streitanfällig, da der jeweilige Einzelfall zu beurteilen ist.
  2. Der Beginn des Mietvertrages mit der überhöhten Miete darf nicht länger als 30 Monate zurückliegen, sonst können Mieten nur ab der Rüge zurückverlangt werden

Ich empfehle dringend, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Oder sich vom lokalen Mieterverein beraten zu lassen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

der Mietspiegel ist nicht zwingend bindend für einen Vermieter. es gibt viele Kriterien, die dann eine höhere Miete rechtfertigen.

Angi1703 
Fragesteller
 29.04.2024, 21:02

Aber für ihre Wohnung ist er wohl bindend .. sie sieht es dann aus mit der Verjährung ?

0
data2309  29.04.2024, 21:05
@Angi1703

da wäre wohl der Mieterverein eine gute Anlaufstelle.

ich könnte mir vorstellen, das alles was mehr als 2 Jahre zurück liegt nicht mehr relevant ist. aber ist nur eine Vermutung.konnte auch mehr oder weniger als 2 Jahre sein.

0
Liegt die Miete denn mehr als 20 % über dem Mietspiegel?
Ja

Wenn das tatsächlich der Fall ist, würde ich mich tatsächlich mal vom Mieterbund beraten lassen.