Darf Zu viel gezahlte Miete einbehalten werden?

10 Antworten

Deine Meinung ist völlig korrekt.

Fordere die V. mit Fristetzung zwei Wochen per Einwurfeinschreiben zur Erstattung der Überzahlung auf.

Gleichzeitig kündigst du für den Fall des Verzuges gerichtliche Maßnahmen gemäß § 812 BGB auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung an (Mahnbescheid > Klage).

Das ist richtig, was Du denkst.

Nur, wenn sie nicht zurück zahlt, dann musst Du einen Mahnbescheid erlassen und dann einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

Das dauert.

Du liegst richtig. Recht haben und Recht bekommen sind hier aber zwei Paar Schuhe.

Erts mal: Nach der Kündigung und auszug besteht kein Anrecht mehr auf Miete. Sie darf auch nicht die Mietzahlung einbehalten für "eventuelle NK nachzahlungen". Diese darf sie nur mit der Kaution verrechnen, und muss eine zwischenabrechnung vornehmen. Sollten nach einem Jahr noch zusätzliche NK nachzahlungen bestehen, so kann sie diese natürlich von dir einfordern.

Du solltest ihr schriftlich eine Aufforderung zur Rücküberweisung stellen mit einer 14 Tage frist, und ggf. mit weitern Schritten drohen.

Frage wäre ggf. warum die Bank überwiesen hat - hat sie einen Fehler gemacht oder hast du den Dauerauftrag zu spät gestoppt?

Der Fehler liegt ja wohl erst mal bei Dir.

Du hast den Dauerauftrag nicht rechtzeitig geändert, so dass die Bank die Miete noch mal überwiesen hat.

Aber die Vermieterin darf trotzdem das Geld nicht behalten.