Teilzeit und zwei Minijobs geht das?
Hallo,
wenn alles gut geht habe ich ab September wieder einen Job in Teilzeit 120 Std./Monat. Zudem möchte ich noch einen Minijob machen. Nurkomme ich bei dem Minijob nicht auf 450 €. Meine Frage (ich bin mir sicher dass dies möglich ist); Darf man einen zweiten Minijob annehmen um die 450 € auszuschöpfen?
4 Antworten
Du kannst einen zweiten Minijob annehmen, dieser wird dann aber zwingend mit der Hauptbeschäftigung (dem Teilzeitjob) zusammengerechnet, unabhängig von der Höhe des Entgelts.
Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich, weil nur für diese Beschäftigung pauschale Rentenbeiträge gezahlt werden können.
Ja, so ist es.§8 Absatz 2 SGB IV:
1Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen.
Nur einer (der zuerst aufgenommene) wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Alo jetzt komme ich hier durcheinander. Foglendes Beispiel.
Teilzeit 120Std /Monat. und 1. Minijob mit monatlichem Verdienst von 150€ 2. Minijob mit monatlichem verdienst von 295€.
Wird der zweite Minijob nun Steuerlich auf die Teilzeitstelle aufgerechnet ja oder nein? Oder bleiben beide Minijobs Steuerlich unberücksichtigt da beide in Summe 450 nicht übersteigen?
Der zweite Minijob wird mit der Teilzeitstelle zusammengerechnet in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 2% Pauschalsteuer ist dort auch nicht möglich. Nur der erste Minijob bleibt ein Minijob.
Teilzeit und ein Minijob OK. Bann belibt der Minijob für dich steuerfrei, solange du unter mtl. 450€ bleibst. Einzig : es werden Beiträge zur RV von 3,6% abgerechnet
Hast du noch einen 2. Minijob und du kommst damit mtl. über 450€ so werden die Minijobs zu deinem Einkommengerechnet und der AG mus den 2. Minijob mit der Steuerklasse 6 belasten.
Habe gerade nachgelesen. Teilzeit und Minijob -> kein Thema.
Aber mit Teilzeit auf dem dann noch zwei Minijobs dazukommen, dann spielt es keine Rolle ob man auf die 450 (in Summe der Minijobs ) kommt oder nicht der zweite Minijob wird voll versteuert.
Ja genau - es ist neben einer Hauptbeschäftigung eben nur 1 Minijob möglich!
Die meisten kennen die geringfügige Beschäftigung unter den Bezeichnungen Minijob oder 450-Euro-Job. Der Begriff 450-Euro-Job sagt eigentlich schon alles Wesentliche zur geringfügigen Beschäftigung aus. Bis zu einer Höhe von maximal 450 Euro darf der Minijobber regelmäßig pro Monat verdienen, ohne dass er für diese Einkünfte Steuern und Sozialabgaben zahlen muss, vorausgesetzt er hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Zwar muss der Arbeitgeber eines Minijobbers pauschale Abgaben tätigen, der Minijobber erhält jedoch den gesamten Verdienst brutto für netto ausbezahlt. Das macht den Minijob auch für viele Berufstätige attraktiv, denn durch eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung kann das reguläre Gehalt um bis zu 450 Euro im Monat aufgebessert werden.
Oftmals wird mit einem Minijob die 450-Euro-Grenze jedoch nicht erreicht und der Arbeitnehmer nimmt einen zweiten oder dritten Minijob an, um den Verdienst zu erhöhen. Mit der Annahme von mindestens zwei geringfügigen Beschäftigungen neben einer bestehenden Hauptbeschäftigung ändern sich die Regelungen in Bezug auf die Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Minijobs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ob der Gesamtverdienst aus den zusätzlichen geringfügigen Beschäftigungen dabei die 450 Euro-Grenze überschreitet oder nicht, ist dabei nicht relevant.
https://www.lohnhaus.de/lohn-aktuell/69-ein-hauptjob-und-zwei-oder-mehrere-minijobs.html
Ich gehe davon aus, dass auch ein Teilzeitjob als Hauptbeschäftigung gilt, da dieser ja ebenfalls steuerpflichtig ist.
mmh schade... Also heisst es erst einmal bei einem Minijob zu beiben.
Ja genau, und nachlesen kannst du dies bei der minijob-zentrale.de unter minijobs gewerblich -> 450-Euro-Minijobs -> Mehrere Beschäftigungen
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Also Kehr- und Angelpunkt ist also ob es eine Hauptbeschäftigung gibt oder nicht.
Mit Hauptbeschäftigung wird der zweite Minijob auf die Haupttätigkeit aufgerechnet. Wenn keine haupttätigkeit vorhanden ist werden bei mehreren Minijobs zusammengrechnet und wenn der Verdienst 450 € nicht übersteigt ist alles ok wenn doch dann wird wieder versteuert.
Habe ich das nun richtig verstanden?
Wenn keine haupttätigkeit vorhanden ist werden bei mehreren Minijobs zusammengrechnet und wenn der Verdienst 450 € nicht übersteigt ist alles ok wenn doch dann wird wieder versteuert.
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Falls keine Haupttätigkeit und durch mehrere Minijob die 450€-Grenze überschritten werden, sind leider alle keine Minijobs mehr und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig :-((
Siehe hierzu den letzten Satz des o.g. Zitates ! ! !
Wenn du eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, was mit deinem Teilzeitjob ja der Fall ist, dann darfst du nur einen sozialversicherungsfreien Minijob nebenher haben. Der zweite Nebenjob wäre steuer- und sozialversicherungspflichtig. Und zwar exakt der Job, den du zeitlich gesehen als zweiten annimmst. Du solltest dir also zuerst den besser bezahlten Nebenjob annehmen.
Zwei Nebenbeschäftigungen zusammenzurechnen, so dass man noch unter 450 Euro bleibt, funktioniert dann nicht mehr.
Also auch wenn beide Minijob in Summe 45ß0 ergeben oder.. Dennoch wird der das Einkommen aus dem zweiten Minijob auf die Haupttätigkeit aufgerechnet oder?