Kann ich einen teilzeit und 450euro job gleichzeitig ausüben?
Hallo
Ich habe einen 450 Euro Job und würde gerne noch einen teilzeit job annehmen ist das möglich? Wenn ja um was muss ich mich alles kümmern oder macht alles der neue Arbeitgeber?
3 Antworten
Einem Teilzeit- / und einem Minijob darfst Du problemlos parallel zueinander nachgehen , sofern Dein Teilzeit-Job dann als regulär sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angemeldet wird. Dann blieben beide Einkommen voneinander getrennt bewertet und jedes für sich gemäß seiner Anmeldeform abgabepflichtig .
Wenn Du jedoch einen Minijob mit einem Midijob kombinieren wolltest , würden beide Einkünfte zusammengerechnet und Du müßtest dann stets die Gesamteinkünfte beider Erwerbe dahingehend im Auge behalten , als Du insgesamt nicht die maximalen Einkunftsgrenzen von derzeit max. 1300 Euro brutto für die "Gleitzone" überschreitest . Kämst Du hier insgesamt über 1300 Euro brutto pro Monat , würden damit die Zugangsvoraussetzungen für abgabenreduzierte Gleitzonen-Jobs insgesamt entfallen und das Ganze würde dann wie ein reguläres SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis belastet werden.
Die beiden Jobs dürfen zudem nicht bei ein und dem selben Arbeitgeber ausgeübt werden und zudem ist insgesamt stets das Arbeitszeitgesetz zu beachten, da für dieses Gesetz die Arbeitsstunden beider Jobs zusammen gezählt werden müssen.
Den Rest machen dann die jeweiligen Arbeitgeber für Dich , wenn Du sie jeweils über Art und Umfang der jeweils anderen Tätigkeit korrekt informierst .
Leider schreibst du von: "würden beide Einkünfte zusammengerechnet und Du müßtest dann stets die Gesamteinkünfte beider Erwerbe dahingehend im Auge behalten," was natürlich falsch ist :-((
Der Minijob wird natürlich separat betrachtet und nicht in der Summe der Gesamteinkünfte!
Du kannst natürlich neben einer versich.pflichtigen Hauptbeschäftigung (z.B. eine Teilzeittätigkeit) noch zusätzlich den 450-Euro-Minijob ausüben ;-)
Du kannst auch einen 450 € Job machen wenn du schon eine Vollzeitstelle hast.
Irrtum - auch neben dem versich.pflichigen Midijob in dem Übergangsbereich von 450,01€ bis 1300€ kann zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis ausgeübt werden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html