Beamter+Kleingewerbe+2 Minijobs?

4 Antworten

Also in D gibt es leider kein "Kleingewerbe" - evtl. meinst du die "Kleinunternehmer-Regelung":

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

...und einen Minijob hat (nur 20€ im Monat) einen zweiten Minijob annehmen, wenn der Gesamtverdienst der Minijobs 450€ NICHT übersteigt?

Laut der minijob-zentrale.de gilt folgende Regelung:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs

Da du aber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast (deine Beamtentätigkeit), gilt folgendes:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter 450-Euro-Minijob bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html;jsessionid=C48647D8BD3359EB517F25B07FE7A47B

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das musst du deinen Dienstherrn fragen, denn der muss dir das ganze auch genehmigen, da man als Beamter auch nicht überall nebenbei arbeiten darf. Es darf nicht deine Haupttätigkeit beeinflussen. Dabei müssten alle Berufe angegeben werden, auch das Kleingewerbe.

Ich will mal anmerken: Das Beamtenverhältnis ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Insofern genießen da Beamte das Privileg mehrere Minijobs auszuüben, solange diese summiert im Rahmen der Verdienstgrenze (aktuell Jan. 2024 538€) bleiben.

Wenn es seine hauptberufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt, darf er das, muss es aber vom Dienstherrn genehmigen lassen, auch das Kleingewerbe:

http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/nebentaetigkeiten/lexikon-nebenjob/genehmigungsfreie_nebentaetigkeiten_nt


siola55  12.06.2021, 12:32
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html;jsessionid=C48647D8BD3359EB517F25B07FE7A47B

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