Standstreifen fahren erlauben?
Wieso wird das Fahren auf dem Standstreifen beim einordnen nicht erlaubt, wenn man sonst nicht reinkommt auf der Autobahn. Ist doch viel sicherer noch kurz auf den Standstreifen zu fahren als auf dem Beschleunignugsstreifen anzuhalten am Ende.
11 Antworten
Ist doch viel sicherer noch kurz auf den Standstreifen zu fahren als auf dem Beschleunignugsstreifen anzuhalten am Ende.
Das stellt keiner infrage und wird auch von allen Seiten so angeraten.
Wieso wird das Fahren auf dem Standstreifen beim einordnen nicht erlaubt
Weil es nicht damit getan ist, dies einfach mal zu erlauben. Regeln und Vorschriften greifen ineinander, bedingen einander.
Stelle dir einfach mal vor, auf dem Standstreifen stünde 10 m nach der Auffahrt ein Pannenfahrzeug. Völlig regelkonform! Und dann fährt jemand auf die Autobahn, schafft es nicht sich bis zum Ende des Einfädelungsstreifens einzuordnen... und fährt, völlig konform zur neuen Regel, auf dem Standstreifen weiter. Was passiert? Es knallt. Obwohl beide Fahrer regelkonform gehandelt haben. Na viel Spaß bei der Schuldfrage.
Okay, du könntest jetzt verbieten, auf den 100m, oder 200 m, oder 500 m nach dem Einfädelungsstreifen mit einem Pannenfahrzeug stehen zu bleiben. Womit der Streifen dann nicht mehr die Funktion erfüllen kann, für die es ihn gibt...
Oder Bauvorschriften: Mit der Vorschrift, dass man bis zum Ende des Einfädelungsstreifens entweder nach links gewechselt hat oder anhalten muss, ist es baurechtlich legitim dass nach dem Einfädelungsstreifen auch mal kein Standstreifen kommt. Weil z.B. die nachfolgende Brücke zu schmal für einen Standstreifen ist. Würdest du das Befahren des Standstreifens nach dem Einfädelungsschreiben erlauben, käme zumindest für zukünftige Bauvorhaben jemand, dass es den Standstreifen auch auf jeden Fall geben muss. Mit der Folge, dass evtl. das Bauvorhaben nicht stattfindet, weil man dies nicht realisieren kann. Auf dem verlinkten Bild hätte es entweder die Autobahnauffahrt nicht gegeben, oder bei deren Bau hätte zwangsweise auch die nachfolgende Brücke durch eine breitere ersetzt werden müssen, mit allen Folgen an Bauumfang und Kosten.
Naja, es ist halt ein Gesetz. Auf dem Standstreifen sollte nicht gefahren werden, wie der Name schon sagt. Es hat damals einfach niemand dran gedacht, hier eine Ausnahme für die Situation vorzusehen. Bis heute gab es dazu auch keine Anpassung.
Dennoch raten ADAC und auch die Polizei dazu, den Standstreifen im Fall der Fälle zu befahren und bloß nicht anzuhalten, sollte es möglich sein, weiterzufahren. Das stehen bleiben ist unglaublich gefährlich, insbesondere, weil Auffahrende viel in die Spiegel schauen, beschleunigen und nicht damit rechnen, dass vor ihnen jemand eine Vollbremsung hinlegt.
Der ADAC schreibt z.B.:
In diesem besonderen Ausnahmefall ist es gerechtfertigt, trotz anders lautender Gesetzeslage, auf dem Standstreifen weiterzufahren und sich von dort so schnell wie möglich ohne Gefährdung in den fließenden Verkehr einzuordnen.
Weil es nach hinten losgehen kann, wenn dort ein Pannenfahrzeug steht und man einen Unfall baut. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar recht gering, und man schaut natürlich auch auf den Straßenabschnitt, den man befahren möchte, aber eine grundsätzliche "Genehmigung" ist aus diesem Grund vermutlich nicht vorgesehen.
Weil es dann einige Leute übertreiben und die ersten 10km auf dem Standstreifen fahren weil sie sich nicht einordnen konnten.
Wenn du ein paar Meter über den Standstreifen fährst wird niemand was sagen, würde man es aber offiziell erlauben hätte fast jede Autobahn eine Spur mehr.
Wenn du ein paar Meter über den Standstreifen fährst wird niemand was sagen
Tut auch niemand, ist aber auch nicht die Frage.
Der Standstreifen ist nur für Pannen. Es gibt keine weitere Funktion, ohne Unfall darf er nicht benutzt werden.
Wenn dich aber ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf die Autobahn fahren lässt und du somit gezwungen bist den Standstreifen zu befahren, ist es nicht deine Schuld sondern die von der Person die die Fahrbahn blockiert.
Da wette ich in jedem Fall gegen. Wer eine Straftat provoziert wird selbst bestraft.
Aber nur kurz als Verständnis, wieso ist es dir so wichtig dass man auffahrende Autos blockieren darf so dass sie gezwungen sind auf dem Standstreifen zu Fahren oder anzuhalten? Warum ist es wichtig die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden?
Da wette ich in jedem Fall gegen
Diese Wette halte ich ganz sicher.
wieso ist es dir so wichtig dass man Auffahrende Autos blockieren darf
Wo habe ich das geschrieben? Das Du nichts verstehst weil Du keine Ahnung hast ist allein Dein Problem.
Schau Dir einfach mal auf dem Link:
https://www.bussgeldkatalog.org/einfaedelungsstreifen/
die beiden Theoriefragen an.
In deinen beiden Beispielen wird aber niemand blockiert, also darum geht es hier überhaupt nicht. Dass der fließende Verkehr auf Automahnen und Kraftfahrstraßen Vorfahrt hat steht auch in der StVO §18 Absatz 3 dafür braucht man keinen Fahrschulfragebogen.
Ein passendes Beispiel wäre wenn auf der rechten Fahrbahn 3 Autos ohne Mindestabstand den Einfädlungsstreifen blockieren und keine Lücke bilden oder die Spur wechseln. Dann muss der Fahrer zum Einfädeln unter 60kmh abbremsen, was verboten ist, oder auf dem Standstreifen weiter beschleunigen um die Kolone zu überholen, was auch verboten ist.
Wo habe ich das geschrieben? Das Du nichts verstehst weil Du keine Ahnung hast ist allein Dein Problem.
Also dass man die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden soll weil du das Gesetz falsch auslegst und das Prinzip von Autobahnen nicht verstehst hast du hier gesagt:
Man muss das Einfädeln eben nicht gewährleisten und sollte es auch nicht tun. Das ist auch kein rücksichtsloses Verhalten.
Sorry, Du bist, leider, nicht in der Lage irgendetwas zu verstehen.
Nochmal für Dich ein letztes mal, so wie es in dem Link klar zu entnehmen ist. Die erste Frage lautet:
Was müssen Sie beim Einfahren auf die Autobahn beachten?
Dazu die folgenden Antwortmöglichkeiten, beachte die Antwort B, die Du ja für richtig hältst:
A: Auf dem Einfädelungsstreifen darf ich schneller fahren als auf der durchgehenden Fahrbahn
B: Der Verkehr auf dem durchgehenden rechten Fahrstreifen muss das Einfahren ermöglichen
C: Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt
Nun zur Antwort:
Richtig sind die Antworten A und C.
Von B steht da nichts, Du würdest diese Frage also glatt falsch beantworten.
Ach ja, das hier:
Dann muss der Fahrer zum Einfädeln unter 60kmh abbremsen, was verboten ist,
Ist auch Blödsinn, eine solche Vorschrift gibt es nicht.
Nochmal, das Beispiel in deinem Fragebogen hat nichts mit dieser Diskussion zutun. In dem Fragebogen wird die Auffahrt nicht blockiert, also muss auch niemand das Einfädeln gewährleisten. Es geht sich darum wenn Antwort A und C nicht möglich sind, weil die Auffahrt blockiert wird.
Ist auch Blödsinn, eine solche Vorschrift gibt es nicht.
StVO §18 Absatz 1) ,,Autobahnen [...] dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt." Ja es ist nicht verboten langsamer zu fahren, da hab ich mich zu vereinfacht ausgedrückt, aber allgemein gilt ein angemessenes Tempo das eben bei einer Blockierung gefährdet wird. Spätestens beim Anhalten besteht eine Straftat: Absatz 8.
Und ich kann mich nur wiederholen, wer jemanden zu einer Straftat zwingt macht sich selber Strafbar, das sollte völlig klar sein.
Sag mal was ist daran so schwierig?
weil die Auffahrt blockiert wird.
Wenn die Auffahrt blockiert wird kannst Du nicht auffahren !
Wenn die rechte Spur der Autobahn so dicht befahren ist das Du nicht reinpasst, musst Du am Ende der Beschleunigungsspur stehenbleiben. So ist es zumindest formell richtig und so bekommt man es auch in der Theorie in der Fahrschule beigebracht. Der Fahrlehrer erklärt einem dann möglicherweise noch wie mans macht.
Wer bei dichtem Verkehrsaufkommen einem Auffahrenden die Auffahrt ermöglichen will muss dafür bremsen um die Lücke zu vergrössern. Fährt ihm dann einer in die Karre ist er an dem Unfall selbst Schuld, man bremst nicht ohne Grund !!!
Wenn die rechte Spur der Autobahn so dicht befahren ist das Du nicht reinpasst
Ich rede von keinem Stau, sondern davon wenn einer oder mehrere Kraftfahrzeuge die Auffahrt behindern obwohl sie die Spur wechseln können oder eine Lücke bilden können.
musst Du am Ende der Beschleunigungsspur stehenbleiben.
Richtig das muss man, aber das ist nicht formell richtig. Wie schon erwähnt ist das Halten nach Absatz 8 verboten. Und das hat gute Gründe: Wie willst du auf eine stark befahrene Autobahn im Stillstand anfahren wenn der Verkehr mit 120kmh vorbei rauscht?
Fährt ihm dann einer in die Karre ist er an dem Unfall selbst Schuld
Da hast du dir was feines aus den Fingern gesaugt. Erstmal wär hier der Schuld der hinten rein fährt weil man einen Sicherheitsabstand einhalten muss. Den geben die Leitpfosten vor um selbst genug Bremsweg für eine Notbremsung zu gewährleisten.
man bremst nicht ohne Grund !!!
Wir sprechen hier von 10-30kmh Tempo Anpassung. Das findest du also gefählicher als jemanden auf den Standstreifen zu führen oder zum Stillstand zu bringen? Was ist wenn hinter ihm jemand von 50 auf 100kmh beschleunigt und grad in dem Rückspiegel schaut? Grade bei einer steilen und kurvigen Auffahrt wäre das Risiko deutlich höher und der Unfall deutlich schwerwiegender, das sollte völlig klar sein.
Also ich sehe bei so einem Verhalten eher einen Vorsatz wenn nicht sogar eine Nötigung nach StGB. Aber kannst mir gerne ein Gerichtsurteil raussuchen, dass das Gegenteil beweist.
Ich rede von keinem Stau,
Ich auch nicht, sondern von höherem Verkehrsaufkommen.
sondern davon wenn einer oder mehrere Kraftfahrzeuge die Auffahrt behindern
Das ist quasi der Normalzustand.
obwohl sie die Spur wechseln können oder eine Lücke bilden können.
Eben das sollen sie nicht, passiert bei einer solchen Aktion ein Unfall ist der Spurwechsler schuld. Du scheinst keinen Schimmer davon zu haben wie schnell, vor allemm auf der 2. Spur gefahren wird.
aber das ist nicht formell richtig.
Doch das ist formell genau richtig.
Wie schon erwähnt ist das Halten nach Absatz 8 verboten.
Nein, denn die Beschleunigungsspur zählt nicht zur Autobahn, deshalb darfst Du dort auch rechts überholen.
Wie willst du auf eine stark befahrene Autobahn im Stillstand anfahren wenn der Verkehr mit 120kmh vorbei rauscht?
Das ist allein das Problem des Auffahrenden. Wie man das macht habe ich in meinem letzten Kommentar bereits durchblicken lassen.
Da hast du dir was feines aus den Fingern gesaugt.
Nö, versuche es mal mit überlegen.
Also ich sehe bei so einem Verhalten eher einen Vorsatz wenn nicht sogar eine Nötigung nach StGB.
Was klar zeigt das Du werden vom Verkehrsrecht, noch vom Strafrecht irgendeine ahnung hast.
Du scheinst keinen Schimmer davon zu haben wie schnell, vor allemm auf der 2. Spur gefahren wird.
Keiner hat gesagt, dass man rechts überholen soll um Platz zu machen, das wäre verboten. Keine Ahnung wieso du dir sowas ausdenkst, wir sprechen von einem normalen Spurwechsel.
Das ist quasi der Normalzustand.
Nein, der Normalzustand wäre, dass jeder einen Mindestabstand hält, wie bereits erwähnt, so dass keine Auffahrt blockiert wird.
Doch das ist formell genau richtig.
Die Beschleunigungsspur soll also zum Halten da sein? Weil andere Verkehrsteilnehmern keinen Mindestabstand einhalten?
Was klar zeigt das Du werden vom Verkehrsrecht, noch vom Strafrecht irgendeine ahnung hast.
Dein einziger Nachweis ist ein Fahrschulfragebogen bei dem eine Antwort nicht als richtig angekreuzt werden soll. Das soll rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr rechtfertigen? Plus den ganzen Misst den du dir dazu dichtest? Ja da hab ich wohl keine Ahnung vom Gesetz.
Ein passendes Beispiel wäre wenn auf der rechten Fahrbahn 3 Autos ohne Mindestabstand den Einfädlungsstreifen blockieren und keine Lücke bilden oder die Spur wechseln. Dann muss der Fahrer zum Einfädeln unter 60kmh abbremsen, was verboten ist, oder auf dem Standstreifen weiter beschleunigen um die Kolone zu überholen, was auch verboten ist.
Zu der Mindestgeschwindigkeit wurdest du ja bereits aufgeklärt, wo du dich auch im Nachhinein rausreden wolltest.
Der Punkt mit dem "Blockieren" des Beschleunigungsstreifens aufgrund fehlendem Mindestabstand hat aber mit der Vorfahrts- bzw. Vorrangregelung nichts zu tun. Denn der Sicherheitsabstand ist eine Grundregel, die immer gilt.
Unabhängig davon darf man aber als Auffahrender nicht einfach so in den Sicherheitsabstand von anderen Fahrzeugen reinziehen. Der Abstand muss so groß sein, dass sowohl du, als auch das Fahrzeug hinter dir, einen ausreichenden Abstand einhalten können.
Der erforderliche Mindestabstand wird im Übrigen auch nicht durch die Leitpfosten vorgegeben, denn deren Abstand ist immer gleich. Tatsächlich musst du den Sicherheitsabstand an deine eigene Geschwindigkeit anpassen.
Die Beschleunigungsspur soll also zum Halten da sein? Weil andere Verkehrsteilnehmern keinen Mindestabstand einhalten?
Wenn verkehrsbedingt angehalten werden muss, spricht man vom Warten. Halten ist das "freiwillige" Stehenbleiben, was hier nicht gegeben ist. Da der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn die Vorfahrt hat, muss ich zwangsläufig warten, bis frei ist.
Das ist ja auch der Hintergrund der Frage, weil man rechtlich gesehen nicht einfach weiterfahren darf.
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Das hab ich doch selber jetzt schon 3x gesagt auch mit Paragraphen, erstmals hier:
Ja, der fließende Verkehr hat Vorfahrt, das heißt nicht dass man sich den Straßenverkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslos verhalten darf.
Und hierzu...
Zu der Mindestgeschwindigkeit wurdest du ja bereits aufgeklärt, wo du dich auch im Nachhinein rausreden wolltest.
Rausreden? Ich hab auch da selber den Paragraphen benannt und gesagt, dass es völlig selbstverständlich ist, dass ein angemessenes Tempo für Autobahnen gilt. 60kmh kann hier als Richtwert genommen werden, weil man die Autobahn auch nur mit Fahrzeugen befahren darf die so schnell fahren können. Oder findest du 40kmh auf einer Autobahn ungefährlich bzw. angemessen? Auf was willst du hinaus?
Da der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn die Vorfahrt hat, muss ich zwangsläufig warten, bis frei ist.
Das man anhalten muss hab ich auch mehrmals gesagt, aber nochmal, das macht es nicht legal. In der StVO steht weder, dass das "warten" erlaubt oder verboten ist. Also muss hier Situationsabhängig ein Richter entscheiden.
Wie gesagt, zeig mir ein Urteil wo das ein Richter anders beurteilt hat. Ich finde es völlig selbsterklärend, dass man verkehrsbedingt Rücksicht auf seine Verkehrsteilnehmer nehmen muss.
Rausreden? Ich hab auch da selber den Paragraphen benannt und gesagt, dass es völlig selbstverständlich ist, dass ein angemessenes Tempo für Autobahnen gilt. 60kmh kann hier als Richtwert genommen werden, weil man die Autobahn auch nur mit Fahrzeugen befahren darf die so schnell fahren können. Oder findest du 40kmh auf einer Autobahn ungefährlich bzw. angemessen? Auf was willst du hinaus?
Du hast geschrieben, dass das Abbremsen unter 60 km/h verboten sei:
Dann muss der Fahrer zum Einfädeln unter 60kmh abbremsen, was verboten ist
und daraufhin folgendes geschrieben:
Ja es ist nicht verboten langsamer zu fahren, da hab ich mich zu vereinfacht ausgedrückt, aber allgemein gilt ein angemessenes Tempo das eben bei einer Blockierung gefährdet wird.
Mit der Formulierung "vereinfacht ausgedrückt" hast du versucht, eine falsche Aussage zu relativieren. Das meinte ich mit rausreden. Wenn du von vornerein etwas anderes gemeint hast, dann hätten zwei Personen das falsch verstanden.
In der StVO steht weder, dass das "warten" erlaubt oder verboten ist.
Hierzu lege ich dir § 8 Absatz 2 i.V.m. § 18 Absatz 3 StVO ans Herz.
Mit der Formulierung "vereinfacht ausgedrückt" hast du versucht, eine falsche Aussage zu relativieren
Das hat nichts mit relativieren oder rausreden zutun. Ich korrigiere jetzt zum dritten mal, dass es nicht verboten ist unter 60kmh zu fahren, sondern dass das unangemessen ist. Die erste Formulierung war falsch aber das was ich damit aussagen will bleibt unverändert. Und ich frage nochmal, worauf willst du hinaus? Findest du es ungefährlich beim Einfädeln unter 60kmh abzubremsen?
Hierzu lege ich dir § 8 Absatz 2 i.V.m. § 18 Absatz 3 StVO ans Herz.
Ich hab mal nachgezählt, Paragraph 8 und 3 hab ich nun fünf mal erwähnt und ausgelegt. Liest du überhaupt was ich schreibe? Ich werd jetzt kein sechstes mal erklären wieso das kein rücksichtsloses Verhalten rechtfertig.
Und ich frage nochmal, worauf willst du hinaus?
Ich wollte darauf hinaus, dass ich dazu nichts weiter ausführen muss, da dies bereits richtig gestellt wurde.
Ich hab mal nachgezählt, Paragraph 8 und 3 hab ich nun fünf mal erwähnt und ausgelegt. Liest du überhaupt was ich schreibe?
Mir ging es nicht darum, was du zuvor geschrieben hast, sondern um die zitierte Aussage. Du gehst ja auch nicht weiter darauf ein.
Ok es wurde zwar schon fünf mal ausgeführt aber du brauchst es ein sechstes mal.
§18 Absatz 3: Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Dagegen hab ich nie was gesagt. Es geht sich darum wenn diese Vorfahrt missbraucht wird, z.B. indem unerlaubte Abstände gehalten werden die den Einfädlungsstreifen blockieren. Das hat nichts mehr mit dem Vorfahrtsrecht zutun. Wird die rechte Spur angemessen genutzt gibt es auch keine Behinderung beim Einfädeln und es muss niemand auf seine Vorfahrt verzichten. Wir reden hier aber davon wenn das nicht mehr möglich ist, und der Auffahrende gezwungen wird anzuhalten oder den Seitenstreifen zu befahren. Beides ist nach StVO weder verboten noch erlaubt, weshalb ein Richter die jeweilige Situation beurteilen muss. Es wäre völlig ungerecht den Auffahrenden im falle eines Auffahrunfalls auf dem Einfädlungsstreifen die Schuld zu geben, wenn der fließende Verkehr es ohne Probleme hätte verhindern können. Das seh ich als selbsterklärend.
§18 Absatz 8: Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.
Hier ist die Frage ob der Einfädlungsstreifen zur Autobahn gehört. Wenn ja, dann hab ich ziemlich sicher recht damit, dass man vom fließenden Verkehr zu einer Straftat genötigt werden kann. Gehört der Einfädlungsstreifen nicht zur Autobahn muss das Halten oder "Warten" auch von einem Richter beurteilt werden. Legal oder nicht, ich hoffe, dass wir hier nicht über die Gefahren sprechen müssen die dabei entstehen.
§18 Absatz 8: Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.
Hast du meine Ausführungen dazu weiter oben gelesen?
Für mich ergibt sich durch die Vorfahrtsregel, dass im Zweifel gewartet werden muss. Dass hier eine "Erlaubnis in der StVO fehlt", sehe ich nicht.
Im übrigen behalte ich mir vor, weiterhin einzelne Aussagen zu zitieten, um detailliert darauf einzugehen, ohne den gesamten Kontext zu wiederholen oder auf diesen einzugehen.
Wenn dich aber ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf die Autobahn fahren lässt ....
Dann ist das allein das Problem desjenigen der auffahren will. Es gibt keine Vorschift die beagt dass man das muss, und das ist auch gut und richtig so.