§ 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 5 und 7 StVO
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
Zeichen 294 (Haltlinie):
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch […] Lichtzeichen […] gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
Die Haltlinie schreibt also vor, dass man bei Rotlicht bereits dort halten muss.
Da du es ggf. nicht bei "noch gelb" über die Ampel schaffst, wenn es bereits an der Haltlinie auf Gelb springt, müsstest du bereits bei Gelb anhalten, sofern das gefahrlos möglich ist. Wenn es aber in dem Moment passiert, in dem du die Haltlinie bereits passiert hast, solltest du (auch aus Platzgründen) noch über die Kreuzung fahren können.
Strenggenommen gilt aber das Rotlicht, solange es für dich sichtbar ist, während du den Kreuzungsbereich noch nicht passiert hast.
Die Gelbphase sollte hier also lang genug gewählt werden. Ist sie "normal kurz", würde ich es jedoch nicht als Rotlichtverstoß werten.