Sorgerecht übertragen?

4 Antworten

Extrem fahrlässig und ehrlich gesagt auch total asozial die Entscheidung, aber gut, das musst du wissen.

Du musst vor der OP, bzw vor deinem Tod eine Sorgerechtsübertragung / -verfügung an das Familiengericht übergeben. Dort muss erst geprüft werden ob der Vater wirklich nicht in Frage kommt, dann ob die Großeltern (oder wen auch immer du einsetzen willst) denn in Frage kommen. Ich bezweifle stark das es ohne das Wissen dieser Personen möglich ist.

Das Sorgerecht erlischt mit dem Zeitpunkt, der als Zeitpunkt des Todes gilt. Hatten die Eltern gemeinsam das Sorgerecht inne, so wird die elterliche Sorge per Gesetz dem überlebenden Elternteil übertragen (vgl. § 1680 Absatz 1 BGB). Auch wenn der verstorbene Elternteil das alleinige Sorgerecht inne hatte, erfolgt die Sorgerechtsübertragung gemäß § 1680 Absatz 2 BGB an den überlebenden Elternteil, allerdings nur, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder getrennt lebten.
Soll das Sorgerecht nach dem Tod beider Elternteile den Großeltern übertragen werden, so können die Eltern zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Diese Verfügung wird durch das Familiengericht allerdings dahingehend geprüft, ob die darin genannten Personen als Vormund (vgl. §§ 1773 ff. BGB) für das Kind geeignet sind. Das Sorgerecht geht nicht automatisch auf einen Lebensgefährten (Stiefmutter oder Stiefvater), die Großeltern oder andere Verwandte wie die Tante oder den Onkel des Kindes über. Ebenso geht es nicht automatisch auf Taufpaten über, da diese heute nur noch eine kirchliche, aber keine rechtliche Funktion wahrnehmen.

https://www.juraforum.de/lexikon/sorgerechtsuebertragung

Schneechen86 
Fragesteller
 24.06.2022, 21:40

Naja, asozial finde ich die Antwort... Denn wenn man die Hintergründe nicht kennt...

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Loka95  24.06.2022, 21:49
@Schneechen86

Ich würde annehmen du möchtest das Beste für deine Kinder, oder nicht?

Stell dir vor deine Kinder verlieren auf einmal ihre Mutter. Ohne Vorwarnung. Und deine Eltern verlieren ihr Kind. Sie sind alle aufgebracht, verstört, völlig in Trauer, wissen alle nicht wie sie damit klarkommen sollen. Und in diese Hilflosigkeit hinein, willst du deine Kinder aus ihrem Heim reißen, deinen Eltern sagen "so, kümmert euch", obwohl sie es erstmal selbst verarbeiten müssten.

Stattdessen müssen sie auf einmal 5 Kinder trösten, ihnen erklären worüber sie selbst nichts wissen und von heute auf morgen das Geld, den Platz, die Zeit und Nerven aufbringen die 5 Kinder jeden Tag zu versorgen. Das funktioniert nicht ohne weiteres. Zu 100% gibt so etwas GEWALTIGE Probleme.

Aber voraussichtlich würden deine Eltern nicht mal das Sorgerecht bekommen, sondern ihr Vater, wenn du vorher nicht willst das jmd davon erfährt. Und bei dem hätten sie es laut dir nicht gut.

Wenn es dir wirklich um das Wohl deiner Kinder geht, setzt du dich erst mit deinen Eltern zusammen und erklärst ihnen alles, dann mit dem Jugendamt und einem Kinderpsychologen. Und dann erklärst du deinen Kindern ungefähr was los ist.

Ich verstehe das du es so einfach wie möglich über die Bühne bringen willst. Du bist krank, du solltest dir um so was keine Gedanken machen müssen. Aber die Einzige, der du Kummer und Probleme ersparst, bist du selbst. Und deine Familie zahlt dafür.

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Loka95  24.06.2022, 21:51
@Schneechen86

Meine Mutter hatte Krebs. Doch niemand hat uns was gesagt, bis zum Tag der OP. Es war die Hölle. Wir waren nicht dankbar dafür, auch wenn wir es verstanden haben. Wir waren wütend, traurig, haben uns nicht geliebt gefühlt. Und ich kenne leider viele andere bei denen es ähnlich war. Rede mit ihnen. Das ist wichtig!

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ruhrgur  26.06.2022, 15:26
@Loka95

Dein Argument ist vollkommen absurd und du hast dich offenbar von deinen persönlichen Gefühlen und Erfahrungen verunsichern lassen.

Wer das Sorgerecht bekommt entscheidet im Zweifel ein Gericht - nur weil die Fragestellerin z.B. ihre Eltern als Personensorgeberechtigte benennt, sind diese nicht verpflichtet, diese Sorge auch anzunehmen. Der große Vorteil an einer Verfügung ist, dass eben ausgeschlossen werden kann, dass die Kinder z.B. wieder zum Vater kommen. (Du kennst die Vorgeschichte nicht, vielleicht hat dieser seine Kinder auch geschlagen oder noch schlimmeres, Fakt ist, dass du es nicht weißt und deine persönliche Situation nicht damit in Verbindung bringen kannst.)

Sollten alle benannten Personen die Personensorge ablehnen, entscheidet das Vormundschaftsgericht, zu wem die Kinder kommen. Wenn das Kind 14 Jahre alt ist, kann es auch selbst einen Wunsch äußern, aber das Gericht darf und wird das Kind nicht wieder zum Vater schicken, wenn das in der Verfügung erwähnt wurde.

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Loka95  26.06.2022, 15:39
@ruhrgur

Warum ist es absurd? Du nanntest keinen Grund der gegen meine Argumentation spricht.

Meine persönliche Erfahrung ist nicht eingeflossen, das ist mir wieder eingefallen als ich es bereits geschrieben hatte. Die Tatsachen ändert es doch nicht. Es ist lediglich ein Anhang um ihr zu erklären das ich weiß wie Kinder sich in so einer Situation fühlen. Und das nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch von vielen anderen. Allein Logik genügt aber auch.

Wer das Sorgerecht bekommt entscheidet im Zweifel ein Gericht

Genau das habe ich gesagt. Deshalb wäre es ja klug es rechtzeitig zu regeln.

Der große Vorteil an einer Verfügung ist, dass eben ausgeschlossen werden kann, dass die Kinder z.B. wieder zum Vater kommen.

Wenn es gerichtlich bestätigt wird, dass es berechtigt ist, ja. Wie ich sagte. Aber sie kann nicht einfach nach Lust und Laune sagen der Vater soll die Kinder nicht kriegen, so funktioniert das nicht in Deutschland.

Du kennst die Vorgeschichte nicht, vielleicht hat dieser seine Kinder auch geschlagen oder noch schlimmeres, Fakt ist, dass du es nicht weißt und deine persönliche Situation nicht damit in Verbindung bringen kannst

Habe ich auch nicht getan, keine Ahnung wo du so was rausliest, aber das ist deine Fantasie, nicht was ich sagte oder auch nur dachte. Ich sagte ausdrücklich das sie deshalb, weil sie den Vater ungeeignet findet, rechtzeitig alles regeln sollte, bevor die Kinder evtl automatisch erstmal zum Vater kommen.

aber das Gericht darf und wird das Kind nicht wieder zum Vater schicken, wenn das in der Verfügung erwähnt wurde.

Diese Verfügung muss offiziell bestätigt sein. Ein Vater hat idR Anrecht auf seine Kinder, die Mutter kann nicht ohne das Jugendamt / Familiengericht so was bestimmen.

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ruhrgur  26.06.2022, 15:47
@Loka95
Wenn es gerichtlich bestätigt wird, dass es berechtigt ist, ja. Wie ich sagte. Aber sie kann nicht einfach nach Lust und Laune sagen der Vater soll die Kinder nicht kriegen, so funktioniert das nicht in Deutschland.

Doch, genauso funktioniert das in Deutschland :'D
Aus der Frage geht hervor, dass sie das alleinige Sorgerecht hat, also hat ein Gericht dem Vater bereits das Recht auf Personensorge aberkannt.
Es ist ihr Kind, nur weil irgend ein Mann zur Zeugung von diesem Kind beigetragen hat, hat er keinerlei Anspruch darauf die Personensorge zu übernehmen, wenn die Mutter verstirbt.

Diese Verfügung muss offiziell bestätigt sein. Ein Vater hat idR Anrecht auf seine Kinder, die Mutter kann nicht ohne das Jugendamt / Familiengericht so was bestimmen.

Erneut: Das stimmt schlichtweg nicht. Dem Vater wurde das Sorgerecht aberkannt, damit hat er keinerlei Anspruch mehr auf die Personensorge. Das Familiengericht ist auch nicht zuständig, sondern das Vormundschaftsgericht und dieses hat eben den Wünschen der verstorbenen Sorgeberechtigten zu entsprechen.

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Loka95  26.06.2022, 15:50
@ruhrgur

Wenn er auch kein Umgangsrecht hat und das Gericht / Amt bereits vorher zu dem Schluss gekommen ist, dass er ungeeignet ist, liegt diese Überprüfung ja schon vor. Nur einfach so den Vater ausschließen, das geht nicht. Wenn das nicht der Fall ist, gut.

Aber ich finde, wenn einem die Kinder am Herzen liegen, wovon ich hier mal ausgehen würde, sollte man SICHER GEHEN das die Kinder im Fall der Fälle ein gutes Zuhause haben. Und nicht einen Wunsch äußern und Daumen drücken. Dafür ist die Angelegenheit zu wichtig.

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Wenn der Vater auch das Sorgerecht für die Kinder hat kannst du denk ich weniger darüber entscheiden ob er die Kinder zu sich nimmt. Wenn er aber kein Sorgerecht hat kannst du eventuell das Sorgerecht im Testament an deine Eltern übertragen, falls das überhaupt geht. Ich würde an deiner Stelle dich professionell beraten lassen, wenn das Geld knapp ist eventuell bei Caritas oder profamilia.

Dafür gibt es die sogenannte Sorgerechtsverfügung.

Ein Muster findest du z.B. hier: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj08YXs6Mb4AhUpiv0HHSVnCmcQFnoECAQQAQ&url=https%3A%2F%2Fdeutschevorsorgedatenbank.de%2Fwp-content%2FDokumente%2FSorgerechtsverfuegung.pdf&usg=AOvVaw1TGqNtekbGFUzfkLcOeLWC

Ganz wichtig: So wie auch ein Testament muss das ganze entweder handschriftlich gefasst oder von einem Notar beglaubigt werden, damit es gültig ist.

LG

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