Sonderkündigungsrecht als Mieter aufgrund von Verwahrlosung durch den Vermieter?

2 Antworten

Zum Glück meinen alten Account wieder gefunden, jetzt geht es weiter:

Jedenfalls hat niemand der Mieter im Haus es eingesehen der Forderung des Vermieters nachzugehen, da von den anderen Parteien natürlich auch tausende Euro schaden entstanden ist und eine der Nachbarn eine 85 Jahre alte Dame ist die es körperlich und finanziell garnicht geschafft hätte.

Nun ist die Dame im Altersheim und der Nachbar unter uns zieht gerade aus. Bei seinem Auszug kam man ins Gespräch und wir haben erfahren was der Grund für die im unteren Bereich auseinander fallende Wand im Schlafzimmer ist. (Hatte ich noch nicht erwähnt, dass bis circa 30cm über den Fußleisten die Wand wortwörtlich Abfällt, es passt schon eine halbe Faust rein) Nämlich dass die besagte Wand wo sein Balkon ist, komplett nass und von Schimmel befallen ist, und dieser sich natürlich mitsamt der Feuchtigkeit ausbreitet.

Von so unangebrachten Drohungen wieder zu kündigen abgesehen, weil man dann nun einmal aufgrund der Schädlinge im Keller, solche Dinge wie Fahrrad, Kinderwagen des Nachbarn und 3,4 Werkzeugkoffer von uns im seeehr geräumigen Hausflur stehen hat. Mit der Begründung dass dafür ja der Keller dient 😂😂 ist der Vermieter weder telefonisch, noch persönlich bei seiner angegebenen Adresse noch postalisch per Einschreiben und co erreichbar.

In der Eile zwischen Arbeit, Kind und wieder arbeiten danach habe ich sicherlich ein paar weitere Probleme ausgelassen, aber das ist so ziemlich das schlimmste.

Nun besteht wie gesagt die Möglichkeit schon nächsten Monat eine neue Wohnung beziehen zu können, die in 3 Monaten natürlich weg sein wird. Ich selbst kämpfe um das Sorgerecht für mein Kind und wenn ich mit solch einer Wohnung da ran gehe, brauche ich garnicht erst anzufangen.. daher meine absolut lebenswichtige Frage:

Besteht unter solchen Vorraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht oder ähnliches?

Von mir aus biete ich diesem unmenschen sogar an den Keller auf meine Kosten zu entrümpeln wenn er uns dafür raus lässt vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist. Hauptsache wir kommen hier raus, da ich 3 Monate doppelt Miete + Kaution einfach zur Zeit nicht stemmen kann. Zu dem dieser Mensch sicher die vollen 6 möglichen Monate zum einbehalten der Kaution nutzen wird, wenn nicht sogar ein Rechtsstreit deswegen entsteht da er so abgebrüht ist, uns die Schäden an Keller und Wohnung anzuhängen und die Kaution dann einbehalten will. Wodurch ich dann erst Recht keine 3 Monate doppelt Miete und die Kaution für die neue Wohnung schaffen werde.

schelm1  25.03.2024, 18:15

Nun haben Sie solange geduldig gelitten.

Kündigen Sie fristgerecht und ersparen Sie sich weiteren Ärger.

Umziehen können Sie jederzeit, nur zahlen müssen Sie halt bis Vertragsablauf.

Sie haben da halt einige Versäumnisse in Kauf genommen.

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Was habt Ihr in der ganzen Zeit unternommen, um die Mängel zu beseitigen?

Mangel melden - Frist setzen - Selbst Handwerker beauftragen. Rechnung von der Miete einbehalten.

Mietminderung, wann immer ein Mangel nicht beseitigt wird.

So macht man das und bringt auf diese Weise Vermieter dazu, tatsächlich was zu unternehmen.

Rattenbefall: Da wartet man nicht, bis ein Vermieter seine psychischen Probleme behoben hat. Hier meldet man das an die Gemeinde und die schicken sofort auf deren Kosten einen Schädlingsbekämpfer. Ihr habt Euch Eure teuren Sachen zerstören lassen. Ihr lagert Sachen im Wert von 10T € in einem Keller, der dafür überhaupt nicht geeignet ist. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Pandycash  25.03.2024, 17:40

Entschuldigen Sie dass ich das so Frage, aber sind Sie unser Vermieter? Exakt diese Antwort wurde er sicher auch geben 👍

Zur ersten Frage, die Mängel die möglich wären selbst zu beseitigen haben wir gemacht, diese sind garnicht erst auf der Liste hier gelandet.

Ohne rechtliche Hilfe oder jemanden mit Ahnung davon, höre ich gerade zum ersten Mal dass man Handwerker als Mieter beauftragen und einfach die Miete einbehalten kann dafür. Auch die bestimmt 50,60 Leute die von der Situation wissen, wussten davon nichts. Also nein haben wir nicht, da Anfangs als noch halbwegs Kontakt möglich war mit dem Vermieter, immer auf später verschoben und leere Versprechungen gemacht wurden, kam auch der Anstoß für solche Gedanken nicht auf.

Gemeldet wurde wie gesagt alles, nur mehr als Versprechungen kam eben nicht.

Mit der Mietminderung wäre eine gute Idee gewesen aber wollte niemand machen aus Angst vor Kündigung.

Das man sich zwecks Rattenbefall an die Gemeinde wenden muss höre ich heute zum ersten Mal, wahrscheinlich auch die 40 Häuser nebenan, sollte dies stimmen werde ich am Wochenende wohl einmal von Tür zu Tür gehen, denn das weiß hier offensichtlich niemand, uns eingeschlossen.

Den letzten Absatz kann ich wiederum nicht nachvollziehen, ich möchte nicht unhöflich werden aber was lagern sie denn so in ihrem Keller ?

Mein Fahrrad kostet 1200€, die Zeichenplatte hatte mal 1500€ gekostet, das Pitbike meines Sohnes 900€ der schöne Designertisch 600€, 2 Fernseher die aufgrund von Auszug aus sehr großer Wohnung in eine kleine nicht mehr gebraucht wurden jeweils circa 400€ , der Waschtrockner der über blieb beim Umzug 800€ , und Kleinkram Elektronik wie Soundanlage, alte Plattenspieler, etc. sind völlig normale legitime Gegenstände die in einem Keller lagern, ebenso die Kartons mit den Erbstücken die in der Wohnung keinen Platz gefunden haben. Ich kenne niemanden der dies in seine Abstellkammer bekommt 🤷

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bwhoch2  25.03.2024, 17:50
@Pandycash

Es gibt Keller, in denen man wirklich ohne große Sorgen alles Mögliche lagern kann und es gibt Keller, da lagert man besser nichts ein oder nur Sachen, deren Verlust nicht so tragisch wäre.

Ob das mit den Ratten bei Euch auch so ist, kann ich nicht beurteilen. Hier geht man davon aus, dass durch Rattenbefall große Gesundheitsgefahren drohen und deswegen muss man sofort dagegen vorgehen. Wir hatten nur mal eine Ratte im Garten laufen sehen (Steilhang mit Unterschlupfmöglichkeiten). Anruf bei der Gemeinde und in kürzester Zeit war ein Schädlingsbekämpfer hier, der seine Fallen aufgestellt hat.

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Pandycash  25.03.2024, 17:43

Davon abgesehen dass wir, wenn wirklich die oberen Aussagen von Ihnen stimmen, selbst Fehler gemacht haben indem wir untätig geblieben sind außer dem Vermieter aufs Dach zu steigen, weil wir die Möglichkeiten nicht kannten.

Geht es mir darum ob der aktuelle eigentlich nicht tragbare Zustand der Wohnung(en) und Keller ein Sonderkündigungsrecht hergibt.

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bwhoch2  25.03.2024, 17:57
@Pandycash

Ja, ich bin Vermieter und ich würde solche Zustände niemals tolerieren. Ich kann mich aber ein wenig in Gedanken von Vermietern versetzen, die alles abwehren wollen, was ihnen von Seiten ihrer Mieter drohen könnten.

Mein Vorschlag:

Sobald Ihr die andere Wohnung sicher habt, also kurz vor Übernahme - nicht vorher, listet Ihr nochmal alle Mängel auf und insbesondere den Rattenbefall und kündigt die Wohnung fristlos. Jetzt ist es noch zu früh, weil fristlos bedeutet nun mal "Auszug sofort".

Zusätzlich schreibt Ihr in die Kündigung "hilfsweise fristgerecht zum 30.06.2024"oder eben 31.07.2024. Je nach dem wann Ihr fristlose kündigen könnt.

Ihr könnt auch jetzt schon die Mängel alle auflisten und eine Mietminderung um 100 % ankündigen. Also Ihr zahlt ab April keine Miete mehr. Fristlose Kündigung dann nachschieben.

Aber Achtung: Ich bin kein Rechtsanwalt oder Jurist und Ihr könnt Euch nicht auf diesen Rat berufen. Ihr könntet Euch auch mal an einen Rechtsanwalt wenden, bevor Ihr solche Schritte unternehmt.

Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter noch die Kaution von Euch hat. Es kann also ohne weiteres sein, dass er weder die Mietminderung, noch die fristlose Kündigung akzeptiert und versuchen wird, sich an der Kaution schadlos zu halten.

Da er diese sowieso noch eine geraume Zeit nach Eurem Auszug einbehalten kann, läuft es vermutlich auf einen Rechtsstreit hinaus, ob er die fristlose Kündigung akzeptieren muss, bzw. ob und wie viel er von Eurer Kaution zurück zahlen muss. So ein Rechtsstreit zieht sich ewig hin. Er könnte auch Eurerseits eine Schadensersatzforderung für Euer zerstörtes Eigentum enthalten. Fordern kann man mal, ob Ihr damit durchkommt, würde ein Gericht schon klären.

Also auch hierzu mein Rat: Sucht einen Rechtsanwalt auf.

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