Muss man als Mieter eine vom Eigentümer genehmigte Holzdecke entfernen?

7 Antworten

Hallo Perterka,

es ist unstrittig, dass deine Eltern die Decke angebracht haben. Haben sie die Decke auch bezahlt. Oder hat sie der Vermieter bezahlt. Dann wäre es die Decke des Vermieters und du wärst raus.

Wenn du ansonsten nichts Schriftliches hast, dann musst du die Decke entfernen. Dass die Wohnung eh komplett saniert wird, spielt keine Rolle.

Vielleicht kannst du mit dem Vermieter einen Betrag vereinbaren, dass er die Decke übernimmt und entfernen lässt, wenn die Handwerker eh da sind, wenn du dir die Arbeit nicht zutraust oder keine Zeit hast.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Wenn seinerzeit nicht auch ein Verbleib bei Mietende vereinbart wurde, ist (in der Regel) der Mieter verpflichtet, eigene Einbauten bei Mietende zu entfernen.

Nach 50 Jahren dürfte da auch die Verjährung eine Rolle spielen. Mit etwas Glück kommst Du auf diese Weise raus. 195, 199 BGB. 30 Jahre sollten reichen :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was genau wurde seinerzeit vereinbart.

Wurde nur der Einbau für die Dauer der Mietzeit vereinbart? Demzufolge bliebe die Holzdecke Eigentum des Mieters und muss zum Auszug entfernt werden.

Wurde ein dauerhafter Einbau mit Verbleib vereinbart? In diesem Fall wäre die Holzdecke ins Eigentum des Vermieters übergegangen.

Die reine Erlaubnis zum Einbau lässt auf ersteres schließen.

Ich rate dazu, die Holzdecke zu entfernen.

Die Zustimmung bedeutet, dass der VM Montage der Decke zugestimmt hat, nicht, dass diese für immer zur Wohnung gehört. Grundsätzlich muss jede Wohnung in den Zustand zurückgesetzt werden, der bei Vermietung bestand.