Trennungsunterhalt und Vermögensaufteilung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Das sollte nicht eingeführt werden, weil 86%
Das sollte eingeführt werden, weil 14%

5 Antworten

Das sollte nicht eingeführt werden, weil

Warum auch?

Wer "abgesichert" sein will, der heiratet oder trifft für sich selbst finanzielle Vorkehrungen. Es ist nun mal wie es ist und daran sollte auch nicht gerüttelt werden. Denn wer wollte auch eine Grenze ziehen bei den "eheähnlichen" Partnerschaften? Nach einem Jahr, nach 5 Jahren, nach 15 Jahren des Zusammenlebens?

Sind Kinder im Spiel gibt es den Kindesunterhalt. Ist das Kind unter drei, dann gibt es den Betreuungsunterhalt.

Warum sollte man dem "schwächeren" Expartner unter die Arme greifen?

Sinnvoller erscheint mir daher mehr, dass es die gemeinsame Sorge für die gemeinsamen Kinder automatisch gibt - mit oder ohne Trauschein. Oder es bei der ehe automatisch die Gütertrennung gibt und wer es anders möchte, dies beantragen muss. Oder das beide Elternteile ab dem 16.ten Lebensjahr für das gemeinsame Kind zum Barunterhalt verpflichtet wären. Genauso gut könnte an das Trennungsjahr auf ein halbes Jahr reduzieren.

Das würde von vorneherein viel mehr Klarheit schaffen!

Wer "abgesichert" sein möchte, kann ja einen entsprechenden Vertrag aufsetzen und es selbst regeln. Oder ganz einfach heiraten ;-).

Das sollte nicht eingeführt werden, weil
Sollte dies auch hier eingeführt werden? 

Nein. Wer das will kann ja gerne heiraten, das steht ja inzwischen wirklich jedem offen.

Bei einer lockeren Beziehung wäre schon allein der Versuch festzustellen, ab wann die Beziehung bestand eine Katastrophe, um nur mal einen Punkt zu nennen, weswegen die Idee auch praktisch nicht umsetzbar wäre.

MichaelK89 
Fragesteller
 01.05.2023, 19:26

Man könnte ein staatliches Melderegister einführen, wo man gesetzlich verpflichtet ist, den Beginn einer Partnerschaft einzutragen.

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gottesanbeterin  01.05.2023, 22:16
@MichaelK89

Die Ehe ist doch zu genau diesem Zweck gedacht, zur Absicherung. Wer diese will kann doch heiraten.

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Maddoc66  03.05.2023, 20:20
@MichaelK89

LOL dann stehe ich zwei mal in der Woche vor dem Melde Register.

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sasnrw  07.05.2023, 21:15
@MichaelK89

Das kostet dann wieder Unmengen an Geld, da eine ganz neue Abteilung bei der Behörde eingerichtet werden müsste. Und das alles wofür?

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Das sollte nicht eingeführt werden, weil

Da kommen mehrere Faktoren zusammen, die berücksichtigt werden sollten.

  • War/ ist sie gesund um selber zu arbeiten?
  • Hat sie sich während der Partnerschaft um gemeinsame Kinder gekümmert?

Wenn sie gesund ist, um selber zu arbeiten, dann soll sie das gefälligst tun.

Hat sie sich um gemeinsame Kinder und den Haushalt gekümmert und deshalb auf eigene Karriere verzichtet, dann könnte man wieder anders argumentieren.

MichaelK89 
Fragesteller
 01.05.2023, 19:35

Wenn Kinder im Spiel sind, gibt es ja schon quasi Trennungsunterhalt

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tatja19  03.05.2023, 08:13
@MichaelK89

nein dann gibts keinen trennungsunterhalt. dann gibts kindesunterhalt

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MichaelK89 
Fragesteller
 03.05.2023, 20:15
@tatja19

Und etwaigen Betreuungsunterhalt für das betreuende Elternteil

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tatja19  04.05.2023, 10:49
@MichaelK89

aber nur bis zum dritten lebensjahr des kindes und nur wenn die km nicht arbeiten geht. dazu müsste der partner erstmal leistungsfähig sein. vorrangig gibts nur kindesunterhalt

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Das sollte nicht eingeführt werden, weil

Auf keinen Fall!

Eine Lebenspartnerschaft ist noch längst nicht so gefestigt wie eine Ehe. In der Ehe kennt man sich (in der Regel) so gut, dass man mit demjenigen bis zum Ende des Lebens zusammen leben möchte. Das man dann auch finanziell für einander einsteht, sollte selbstverständlich sein.

Wenn ich mir jedoch die Lebenspartnerschaften in meinem Freundeskreis ansehe muss ich feststellen, dass es teilweise extrem lange dauert, bis man sich wirklich in uns auswendig kennt. Oftmals leben einige zusammen, kennen aber noch nicht einmal die Gehaltshöhe des anderen. Genauso wechseln manche ihre Partner schneller als Unterhosen. Solch eine Regelung würde uns also in erster Linie nur Bürokratie und unnötig Zeit kosten. Ebenfalls würden so sicherlich die Reicheren wieder vermehrt untereinander verkehren. Die Schere zwischen Arm und Reich würde noch größer werden, was dauerhaft wiederum zu sozialen Unruhen führen würde.

tatja19  03.05.2023, 08:14

eine partnerschaft mit und ohne trauschein ist gefestigt. in der regel wollen die paare für immer zusammenbleiben. es gibt unverheiratete die seit 40 und mehr jahren zusammenleben und kinder und familie haben.

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Das sollte nicht eingeführt werden, weil

Wenn man das will, sollte man heiraten. Die, die nicht heiraten, wollen den Vermögensausgleich ja verhindern.