Sind die Schweizer fremdenfeindlich, weil die nun das Burkaverbot in der Schweiz eingeführt haben?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Nein 87%
Ja 13%

7 Antworten

Sie sind Burkafeindlich. Und sie sind in dieser Hinsicht ungebildet. Denn es ging nie um die Burka, sondern um den Niqab. Dass Menschen, auch hohe Politiker und Ämter nichtmal den Begriff von der Sache kennen , die sie zu verbieten versuchen, ist so albern als würde ich ständig von T Shirt verboten reden, und dabei Pullover meinen.


Winterlimonade  02.05.2024, 18:25

Der Unterschied ist marginal, das eine hat noch ein winziges Guckloch für die Augen, am Ende ist es dasselbe. Dein Vergleich hinkt stärker als jemand der Stockschläge erhalten hat, weil er gegen irgendeine obskure Schariaregel verstoßen hat.

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Von Experten DianaValesko und Giovanni47 bestätigt
Nein

Es wird nicht jede Art der Verscheierung verboten, sondern eine Vollverscheierung (Burka) https://de.wikipedia.org/wiki/Burka und fast Vollverschleierung Niqab https://de.wikipedia.org/wiki/Niqab Das hat nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun, sondern mit der Gefahr, dass bei einer vollständigen Vermummung Terroristen sich unter so einer Vermummung verstecken könnten https://www.swisscommunity.org/de/news-medien/schweizer-revue/artikel/das-schweizer-burka-verbot-hat-vor-allem-symbolcharakter Selbst in manchen moslemischen Staaten wird eine Vollverschleierung nicht gerne gesehen. So sollen im Oman mindestens die Augen sichtbar bleiben. Das wurde mir erst dieses Jahr von der Reiseleitung im Oman erklärt. Auch der Oman befürchtet, dass die Vollverschleierung von politischen Extremisten missbraucht wird.

Hijab und Chador bleiben erlaubt, denn das sind die traditionellen Verschleierungen der Frauen ausserhalb von Wüstengebieten.

Nein

Das Verbot hat nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun, sondern fördert die öffentliche Sicherheit sowie in gewissen Aspekten auch die Integration... Davon abgesehen geht es hier um ein allgemeines Verhüllungsverbot, nicht nur in Bezug auf die Burka.

Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
1 Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.
2 Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
3 Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschließlich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Das ist in dieser Hinsicht durchaus logisch und auch nachvollziehbar.

Nein

Einige schon, aber nicht sicher nicht alle

Ja

Habe dort als Deutscher schon Fremdenfeindlichkeit erlebt.