Schreckschuss als Gerichtsvollzieher?
Hallo, ich habe die Möglichkeit bekommen, eine Weiterbildung in den Gerichtsvollzieherdienst zu bekommen. Der Job ist allerdings auch sehr gefährlich – vor allem in Brennpunkten einer Großstadt, wie bei mir. Ich habe einen kleinen Waffenschein. Ist es mir gestattet, diese Schreckschuss, wie im Privaten auch, mit mir zu führen, oder ist das für Leute im öffentlichen Dienst nicht so?
Aktuell bin ich schon im öffentlichen Dienst, jedoch nur im Büro deswegen hab ich mich da nie mit beschäftigt. Hoffe ihr könnt mir helfen.
3 Antworten
Sagen wir es mal so: Mir ist keine Rechtsvorschrift bekannt, die dergleichen untersagen würde. Ich würde aber vorsichtshalber mit dem aufsichtführenden Gericht abklären, wie dort die Ansicht zu der Fragestellung ist.
Letztlich ist ohnehin die Frage, ob eine SRS-Waffe hier das Mittel der Wahl ist. Du riskierst damit gerade in Brennpunktvierteln eine enorme Eskalation. Und eine SRS-Waffe ist kein geeigneter Schutz gegen Messer, von Schusswaffen mal ganz zu schweigen. Bedenke dabei auch, dass die wirklich kritischen Situationen sich in der Regel in engen Wohnungen und Hausfluren abspielen dürften - kein optimaler Einsatzort für einen SRS-Waffe.
Ich würde an deiner Stelle eher auf eine Stichschutzweste und ggf. RSG setzten und für die schweren Fälle die Polizei hinzuziehen.
Das musst du mit deinem Vorgesetzten klären. Eine Schreckschusswaffe ist außerdem eh nicht gerade das beste Mittel zur Verteidigung.
Gerichtsvollzieher haben bei bekannten Gefahren oft Polizei oder Ordnungsamt zur Unterstützung dabei, glaube ich.
Also wird's mit eigener Waffe vermutlich nichts.