Rettungssanitäter Ausbildung neben der Schule?

3 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

Ist dies wirklich möglich oder war es nur eine Fake News.

Ein einheitliches Mindestalter für die Rettungssanitäter-Ausbildung gibt es nicht - üblich sind allerdings das vollendete 17. Lebensjahr zum Lehrgangsbeginn und das vollendete 18. Lebensjahr für den Abschlusslehrgang.

Zumindest die Muster-APrV für Rettungssanitäter kennt kein Mindestalter mehr - hier obliegt es den jeweiligen Bundesländern und am Ende der Rettungsdienstschule und der Lehrrettungswache, ob sie ein Mindestalter festlegen.

Theoretisch? Möglich.

ist es sinnvoll die Ausbildung neben der Schule zu machen

Kurz und knapp: nein, sinnvoll ist es nicht.

Am effizientesten (und mit dem besten Lernerfolg verbunden) ist die möglichst kompakte Ausbildung am Stück - das ist parallel zur Schule nicht möglich.

Der Fachlehrgang muss entweder auf Wochenenden oder Ferien aufgeteilt werden, Praktika in Klinik und Rettungswache ebenso - zum Teil ist keine beliebige Aufteilung möglich.

So ergeben sich aus rund 13 Wochen Vollzeitlehrgang problemlos 1 - 2 Jahre, wo man sich damit beschäftigen muss und Freizeit und Ferien "investieren" muss.

Erfahrungsgemäß leidet dann entweder die Schule darunter - oder der Lehrgangserfolg.

Fazit

Die Schule hat Priorität, der Rettungsdienst läuft nicht weg - sinnvoll ist es, die Qualifikation zum Rettungssanitäter möglichst am Stück zu absolvieren.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
DerFendel  27.04.2022, 09:24

Grundsätzlich stimme ich dir zu. Jedoch kann der Schulische Teil vor den Praktika recht gut Berufs- oder halt Schulbegleitend an Abendterminen stattfinden. Das kann sogar manchmal förderlich sein. So wird ein Themen Block nicht 8 Stunden am Stück durchgezogen, wobei man nach kurzer Zeit nicht mehr richtig Aufnahmefähig ist. Bei der Teilung auf 2 Termine (Beispielhaft) hat man auch direkt die Lernpsychologische Kurzzeitig Wiederholung mit drin.

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SaniOnTheRoad  27.04.2022, 09:55
@DerFendel
Jedoch kann der Schulische Teil vor den Praktika recht gut Berufs- oder halt Schulbegleitend an Abendterminen stattfinden.

Das möchte ich gar nicht bezweifeln - allerdings sehe ich hier in dem "Rundherum" das Problem.

Bei Wochenend- und Abendlehrgängen besteht schlichtweg das Problem, dass der Teilnehmer überwiegend mit anderen Dingen beschäftigt ist, sei es nun Schule oder Arbeit. Der Fokus liegt am Ende dann selten auf dem Fachlehrgang (und wenn er es tut, ist es nicht immer eine gute Prioritätensetzung) und das spiegelt sich auch im Lernerfolg wieder.

Ob es pädagogisch "wertvoller" ist, nach 6 Stunden Schule, 8 Stunden Arbeit oder an den einzigen freien Tagen in der Woche nochmal "Input" zu bekommen, lasse ich mal dahingestellt.

So wird ein Themen Block nicht 8 Stunden am Stück durchgezogen, wobei man nach kurzer Zeit nicht mehr richtig Aufnahmefähig ist.

Das ist leider ein Grundproblem, welches besteht, seit es die Qualifikation zum RS gibt: es muss schlichtweg viel Wissen in kurzer Zeit vermittelt werden, und das macht die Qualifikation zum RS ja durchaus anspruchsvoll.

Mehr Wiederholungen und eine sinnvolle Themenverknüpfung wären aus pädagogisch-didaktischer Sicht zweifellos sinnvoll und wünschenswert - ob das allerdings mit "ich beschäftige mich die Woche über mit ganz viel anderen Kram" funktioniert bezweifele zumindest ich.

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Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Das ist prinzipiell eigentlich nicht möglich, da das Jugendarbeitsschutzgesetz die Tätigkeit minderjähriger Personen im Rettungsdienst ausschließt. Teilweise besteht die Möglichkeit, den Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit 17 Jahren zu absolvieren, bei mir an der Ausbildungsstätte, war jedoch auch hierfür ein striktes Mindestalter von 18 Jahren. Das erforderliche Krankenhaus- und Lehrrettungswachenpraktikum hingegen, kann wegen der eingangs erwähnten Vorschriften nicht vor der Volljährigkeit absolviert werden, ebenso der Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang nicht. Zur Berufsausübung als fertiger Rettungssanitäter, ist auch zwingendermaßen eine Fahrerlaubnis erforderlich, was den Einsatz Minderjähriger ebenfalls ausschließt. Es hat einfach wenig Sinn, eine Qualifikation zu besitzen, ohne die entsprechenden Tätigkeiten ausüben zu dürfen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Eine Tätigkeit im Rettungsdienst ist für Minderjährige prinzipiell nicht möglich.

Das einzige, was dieser Aussage Nähe kommt, ist der Fakt, dass man den schulischen Teil der RS- Ausbildung mit 17 Jahren beginnen kann, die Krankenhaus- und Rettungswachenpraktika allerdings nicht ableisten kann.

Daneben ist noch zu sagen, dass der schulische Teil und das Rettungswachenpraktikum auch in Teilzeit ableisten kann, das Krankenhauspraktikum allerdings nicht (ist mir zumindest nicht bekannt!). Deswegen wird die Ausbildung neben der Schule eh sehr schwierig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung