Das ist Blödsinn. Es gibt nicht umsonst eine Gewaltenteilung in die Gesetzgebung, Rechtsprechung (die Gerichte) und in die vollziehende Gewalt (Behörden). Man könnte auch überhaupt gar nicht sämtliche Gerichte abschaffen, weil eben genau diese Gewaltenteilung als solche Fest in unserer Verfassung verankert ist und dem Schutz der Ewigkeitsklausel des Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) unterliegt. Selbst mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im deutschen Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates, welche es für Änderungen des Grundgesetzes benötigt, würden also nicht sämtliche Gerichte abgeschafft werden können. Die Gerichte auf Landesebene, unterstehen zudem der Organisationsstruktur der Länder (Bundesländer) und nicht der des Bundes. Der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Inland, ist weitestgehend verfassungsmäßig verboten und ausschließlich gegen militärisch bewaffnete Aufständische zulässig. Die Landespolizeien, unterstehen den Ländern. Mal davon abgesehen, wer sollte die bestehenden, verfassungsmäßigen Gesetze durchsetzen, wenn nicht die Gerichte?!. Da liegt schon der grundsätzliche Denkfehler an dieser Sache, denn die Gerichte, üben die Rechtsprechung aus. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) gibt es, weil auch Bundesgesetze oder Landesgesetze, die verfassungsgemäß beschlossen worden sind, nuneinmal verfassungswidrig sein können. Es sorgt dafür, dass die Grundrechte gewährleistet bleiben und entscheidet auch in anderen wichtigen Angelegenheiten. Dazu, hat jedes Bundesland noch ein Verfassungsgericht auf Landesebene, welches im Wesentlichen für die Durchsetzung der jeweiligen Landesverfassung zuständig ist und bei anderen Streitigkeiten auf Landesebene entscheidet. Ein moderner Verfassungsstaat, ist gerade durch die Begrenzung der staatlichen Macht gekennzeichnet. Dazu, legen die anderen Gerichte, die Fachgerichte, die bestehenden und verfassungskonformen Gesetze auch aus. Das ist Teil der erwähnten Gewaltenteilung, erspart dem Gesetzgeber auch bei jedem Gesetz eine Menge an Arbeit. Ein gutes Beispiel hierfür, sind auch die Körperverletzungsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB). So ist unter Körperverletzung im Gesetz eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung definiert. Die Nähere Auslegung, was darunter fällt, obliegt somit aber den Gerichten. Noch deutlicher, wird es bei der Definition einer gefährlichen Körperverletzung. Diese begeht unter anderem, wer eine Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Gegenstandes begeht. Was solche anderen "gefährlichen Gegenstände" sind, darüber, entscheidet die Rechtsprechung, also eben genau jene Gerichte. Ohne Gericht, könnte ein Täter nur nicht dafür bestraft werden sondern, der Gesetzgeber selber, müsste auch alle "gefährlichen Werkzeuge" im Sinne des Gesetzes genau aufzählen. Es müsste also dann heißen: "ein anderes gefährliches Werkzeug ist: ein Besenstiel, ein Bügeleisen, eine Blumenvase, ein Kochtopf, eine Pfanne, ein Hammer, eine Axt, eine Zange, ein Küchenmesser, ein anderes Messer, eine Holzlatte" undsoweiter. Das wäre aber äußerst unpraktikabel, für den Gesetzgeber ein enormer Zusatzaufwand, der auch das Gesetzgebungsverfahren bei jedem Gesetz länger und wesentlich aufwendiger machen würde und wenn am Ende in der Aufzählung doch irgendetwas fehlt, dann könnte in diesem Beispiel der Täter auch nicht dafür bestraft werden. Schlägt er zum Beispiel jemandem mit einem Stuhl, der in der Aufzählung aber nicht benannt ist, dann könnte er auch nicht wegen dieses Tatbestandes dafür bestraft werden. Solche Gesetzeslücken, würden sich dann sehr schnell im Volk herumsprechen, ja einige würden dann sogar aktiv nach diesen suchen und um das zu korrigieren, müsste dann jedes Mal der Gesetzgeber selber wieder aktiv werden. Dies hätte dann aber wiederum zur Folge, dass der Gesetzgeber sich ständig mit alten, bereits bestehenden Gesetzen und mit deren Korrektur beschäftigen müsste anstelle neue Gesetze beschließen zu können. In dieser Hinsicht, nehmen die Gerichte dem Gesetzgeber also auch sehr viel Arbeit ab. Ein Gesetzgeber alleine, könnte diesen Aufwand überhaupt gar nicht bewerkstelligen.
Mfg