Nun ja, es existieren verschiedene Berufsbilder innerhalb des Rettungsdienstes. Alle, haben eine unterschiedliche Ausbildungsdauer, unterschiedliche Ausbildungsinhalte, unterschiedliche Ausbildungsziele und zu erwerbende notfallmedizinische Kompetenzen und somit letztendlich dann auch unterschiedliche Aufgaben, welche sie im Rettungsdienst wahrnehmen. Ich nehme gleich vorweg, dass der Rettungshelfer und auch der Rettungssanitäter im juristischen Sinne keine anerkannten Berufsausbildungen sondern vielmehr Qualifikationen bzw. berufliche Writerbildungen darstellen. Die einzige anerkannte Berufsausbildung, ist die zum Notfallsanitäter. Es gibt:
1.) Rettungshelfer. Diese Qualifikation, ist landesrechtlich geregelt und hat in den meisten Bundesländern einen zeitlichen Umfang von insgesamt 320 Stunden, in Vollzeitform absolviert also nur zwei Monaten. Sie befähigt zum Einsatz als zweite Person, d.h. als Assistenzperson des hier verantwortlichen Rettungssanitäters und zugleich auch als Fahrer im qualifizierten Krankentransport auf Krankentransportwagen (KTW). Ein Einsatz im Bereich der Notfallrettung, findet mit dieser Qualifikation heutzutage nicht mehr statt.
2.) Rettungssanitäter. Auch dessen Ausbildung, umfasst vom zeitlichen Umfang her bundesweit lediglich mindestens 520 Stunden und kann dementsprechend in Vollzeitform absolviert auch bereits innerhalb von ungefähr dreieinhalb Monaten erworben werden. Die Aufteilung der Stunden auf die einzelnen Ausbildungsabschnitte, kann je nach Bundesland variieren. Im Wesentlichen, umfasst die Ausbildung aber immer einen Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit i.d.R. abschließender Prüfung zum Rettungshelfer, ein Krankenhauspraktikum oder in manchen Bundesländern inzwischen auch in einer anderen geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung, ein Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und einen Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit der Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Rettungsssanitäter, kommen in der Notfallrettung als zweite Personen, d.h. als Assistenzpersonen des medizinisch verantwortlichen Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen (RTW) zum Einsatz. Im Bereich des qualifizierten Krankentransportes, betreuen sie hingegen eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die aber einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen auf Krankentransportwagen (KTW).
3.) Notfallsanitäter. Dieser ist ein Berufsbild, welches in Deutschland seit 2014 existiert und das damals den Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst hat. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter, dauert insgesamt drei Jahre und schließt am Ende mit einer insgesamt zehnteiligen, staatlichen Prüfung, ab. Sie umfasst Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule für Notfallsanitäter/innen, eine praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und eine praktische Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses. Notfallsanitäter, kommen im Bereich der Notfallrettung als sogenannte verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen (RTW) zum Einsatz und versorgen und betreuen hier entsprechend ihrem in §4 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) definierten Ausbildungsziel eigenverantwortlich Notfallpatienten. Hierbei, wenden sie bei Vorliegen der juristischen Voraussetzungen nach §2a NotSanG oder nach der Maßgabe der örtlich verantwortlichen ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) auch sogenannte heilkundliche-/ invasive medizinische Maßnahmen wie die Verabreichung von bestimmten Notfallmedikamenten an. Wenn ein Notarzt an dem Einsatz beteiligt ist, dann sind sie nach dessen Eintreffen die unmittelbare Assistenzperson und führen ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durch.
In der Praxis ist es so, dass die Qualifikationen Rettungshelfer und Rettungssanitäter selber bezahlt werden müssen. Man bekommt also währenddessen keine Vergütung sondern man bezahlt noch dafür. Der Rettungssanitäter, benötigt für einen Einsatz in der Notfallrettung auch noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, da moderne Rettungswagen mittlerweile flächendeckend eine zulässige Gesamtmasse von über 3.500Kg aufweisen. Auch diese, muss man in der Regel auf eigene Kosten hin erwerben. Dennoch, stellt der Rettungssanitäter die typische Einstiegsqualifikation in den Rettungsdienst dar. Das man direkt einen der sehr begehrten Ausbildungsplätze zum Notfallsanitäter erhält, ist ohne eine entsprechende Vorerfahrung unwahrscheinlich, weil hier bundesweit im Durchschnitt zehn Bewerbungen auf einen freien Ausbildungsplatz kommen.
Mfg