Das dürfte eine real existierende "Recruiting" Firma sein.
https://www.eurolondon.de/
Die Art der Kontaktaufnahme ist aber wenig seriös.
Das dürfte eine real existierende "Recruiting" Firma sein.
https://www.eurolondon.de/
Die Art der Kontaktaufnahme ist aber wenig seriös.
Ich benutze MX-Linux und damit das gute alte SysVInit.
Natürlich darfst Du Deine Meinung frei in Wort, Schrift und Bild äußern (Art. 5 Abs 1 GG). Du solltest Sie aber auch begründen können und Dich nicht über Widerspruch wundern.
Aber auch die freie Meinung hat Grenzen, wenn Sie gegen die Grundrechte anderer, gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt. Und dann kann es auch Konsequenzen haben.
Man kann durchaus ohne KV sein, obwohl diese Pflicht ist. Vermutlich sind bis zu eine Million Menschen in Deutschland ohne eigenes Einkommen und auch ohne KV.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/obdachlose-medizinische-versorgung-krankenversicherung-100.html
... der gute Herr Hönig ist vermutlich aus der KSK rausgeflogen, weil er die Einkommensuntergrenze nicht mehr erreicht hat.
... muss eine Mindesterwerbsgrenze von derzeit 3900,- Euro jährlich oder 325 Euro monatlich mit dieser selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erreicht werden.
https://www.krankenkasseninfo.de/personengruppen/kuenstler-publizisten/
Nein! Die Reihenfolge legen die Ärzte an Hand der Anamnese der einzelnen Fälle fest.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anamnese
Nein! Der letzte Bruttolohn hat nichts damit zu tun, sondern ausschließlich wieviel Entgeltpunkte/Rentenpunkte Du in den Berufsjahren erworben hast. Die Zahl der Entgeltpunkte ergibt sich aus Deinen jährliche Rentenbeiträgen. Je mehr Beiträge desto mehr Entgeltpunkte bekommst Du (max. 2 pro Jahr).
Pro Entgeltpunkt bekommst Du aktuell 37,60€ Rente. Bei 50 Entgeltpunkten sind das dann 1.880€ Rente im Monat und das auch nur wenn Du die Regelaltersgrenze erreicht hast.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/Rentenschaetzer/rentenschaetzer_node.html
Da möchte ich doch erst mal wissen, was im Mietvertrag über die Nutzung der Parkflächen steht.
Ein weitere Aspekt wäre nach meiner Ansicht die Frage der Zweckentfremdung:
Nutzt ein Mieter seine Wohnung auch für eine berufliche Tätigkeit (egal ob freiberuflich, mit Gewerbeschein oder im Homeoffice), kann der Vermieter dies als vertragswidrige Nutzung der Mietsache ansehen und den Mieter auffordern dies zu unterlassen und wenn er keine Einsicht zeigt, das Mietverhältnis kündigen.
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/gewerbe/736-mietwohnung-gewerblich-nutzen.html
Da die Parkflächen Teil der Mietsache sind, muss nach meiner Ansicht der Vermieter einer gewerblichen Nutzung zustimmen.
Das war mal so. Heute ist der "Deutsche" eher ein Symbol für Beliebigkeit.
Was sagt dieses EKG aus?
Das sagt Dir der Arzt Deines Vertrauens.
Merke: Hier gibt es keine Experten für Humanmedizin!
Das Übliche: Einbestellung des Botschafters, Scharfe Protestnote, irgendwas mit Cybersecurity und danach business-as-usual.
Ein interessanter Ansatz, der leider nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Das betrifft auch den Vorschlag für ein Höchstwahlalter.
https://www.youtube.com/watch?v=q8HvDaTVAjo
Sie war zwar noch langsamer (vor 30 Jahren) aber trotzdem zuverlässiger.
Wer kümmert sich um den Nachlass?
Dafür ist üblicherweise das "Nachlassgericht" zuständig. Die ermitteln, wer Erbe sein könnte. Gibt es keine Erben oder schlagen alle potentiellen Erben das Erbe aus, wird der Staat zum Erben!
So ist nun mal das Gesetz!
... und wenn Du es für verfassungswidrig hältst, suchst Du Dir einen Anwalt und klagst Dich durch die Instanzen bis zum BVG. In etwa 10 Jahren kannst Du dann das Ergebnis hier posten.
Schon mal mit einem Anwalt für Sozialrecht gesprochen? Der ist der Experte, wir nicht!
Kann man, wenn man Admin-Rechte hat!
Klar kostet das was. Wieviel, erfährst Du in der Filiale der Postbank (solange es die noch gibt). Und ich meine, die Vordrucke gibt es nur im 10er-Pack.
... und was auch wichtig ist: Der Einlöser des Barschecks zahlt bei seiner Bank durchaus deftige Bearbeitungsgebühren. Deshalb akzeptiere ich keine Barschecks mehr!
Na klar, geht das. Du kannst auch mit 2 oder 3 Koffern reinlaufen, musst aber damit rechnen, dass Du sie an der Kasse aufmachen musst.
Wann muss eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden?
Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung der Krankheit bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Gibt es Ausnahmen, in denen eine rückwirkende Krankschreibung erlaubt ist?
Ja, in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung gestattet. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.
Wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben.
https://www.arbeitsrechte.de/rueckwirkend-krankschreiben/
https://www.kicker.de/bundesliga/ewige-tabelle
Ganz unten findest Du die schlechtesten Mannschaften der Bundesliga.