Muss man bei A1 Führerschein Vorbesitz, den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest für die Klasse B Anmeldung wiederholen?
Ich habe beide vor weniger als einem Jahr gemacht und beim Bürgeramt abgegeben (villeicht auch wieder zurück bekommen und verloren), jedoch habe jetzt beide nicht. Ich würde mir gerne das Hingehen zum Bürgeramt und Warten ersparen.
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Offiziell hat der Führerscheinsehtest einen Gültigkeit von 2 Jahren. Allerdings habe ich schon mehrmals erlebt, dass Kunden, die innerhalb dieser 2 Jahre für 2 verschiedene FS-Klassen jedesmal einen Sehtest machen mussten. Offensichtlich ist dies aber nicht einheitlich geregelt, sonst könnten nicht andere hier schreiben, dass der z.B. vor 1 Jahr abgegebene Sehtest jetzt auch akzeptiert wird. Ich denke das Amt weiss das am besten, ruf doch mal an. Vielleicht weiss auch der Optiker vor Ort Bescheid.
Nein, .. den Sehtest musst du nur wiederholen, wenn er älter als 2 Jahre ist.. den Erste Hilfe Schein brauchst du gar nicht mehr.
Die Papiere werden in der Regel eingescannt und liegen dort noch vor.
Bei uns läuft das über die Führerscheinstelle im Verkehrsamt.
I.d.R sollte dein Ansprechpartner die Fahrschule sein, falls diese nicht der Meinung ist dies zu übernehmen, so sollte man sich an die FS-Stelle wenden.
Hi,
in aller Regel muss zumindest die Bescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses nicht erneut vorgelegt werden (da dieser für den Führerschein ohnehin nicht abläuft), und wenn doch, kann man einfach eine Zweitschrift bei der jeweiligen Organisation anfordern.
Der Sehtest muss allerdings - wenn er nicht mehr vorhanden ist - erneut gemacht werden.
LG
Der Sehtest muss aber in der Regel nicht mehr vorgelegt werden, weil die Dokument eingescannt werden bzw der Sehtest wird bei uns sogar komplett einbehalten. Und die 2 Jahres Frist scheint auch nicht um zu sein.
Sehtest ist zwei Jahre gültig, EH Schein für immer, sofern es sich um einen Kurs nach 2015 handelt. 2015 gab es eine Reform, vorher gemachte Kurse, waren noch bis Ende 2017 gültig. Zum Bürgeramt musst du sowieso, du musst einen Antrag auf Erteilung der Klasse B stellen.
Ah Vielen Dank, bei welchem Bürgeramt wäre das in deinem Fall?