Muss ich meinen Führerschein mit Brille machen?

Hey, also man musste ja vor der Anmeldung bei der Fahrschule einen Sehtest machen und diesen habe ich nur mit Brille bestanden da ich kurzsichtig bin/war. Allerdings ist das schon einige Zeit her und ich habe mit den Praxisstunden erst 1,5 Jahre danach angefangen. Mit denen bin ich jetzt auch durch und könnte jetzt Prüfung machen, allerdings bin ich noch nie mit Brille gefahren und mein Fahrlehrer weiß auch nicht, dass ich kurzsichtig bin, bzw. war, da ich mittlerweile wieder bessere Augen habe.

Er meinte, dass wenn ich mit Brille die Prüfung mache, dass ich dann auch später immer mit Brille fahren müsste (oder Kontaktlinsen).

Deswegen habe ich eigentlich auch vor die Prüfung ohne Brille zu machen, da ich auch gut ohne Brille fahren kann und das auch so gewohnt bin.

Nun ist meine Frage aber, ob ich trotzdem gezwungen bin später eine Brille zu tragen weil ich halt diesen Sehtest vor 1,5 Jahren nicht bestanden habe oder kommt es nur darauf an wie man die Prüfung besteht?

Kann ich vielleicht irgendwie ohne aufzufallen checken ob das irgendwo vermerkt wurde? Würde halt ungern mein Leben lang gezwungen sein eine Brille beim Fahren zu tragen weil ich auch gut ohne fahren kann. (Sollte es schlimmer werden mit meinen Augen werde ich natürlich aus Sicherheitsgründen auf eine Brille wechseln aber da es momentan genau andersrum aussieht wäre es super wenn das nicht passieren würde).

LG :)

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Ich hab dabei mein LKW Führerschein zu verlängern lassen, habLKW Klasse 2 erstmalig 1988 erworben und PKW Klasse 3 im Jahr 1983 ist das richtig ausgefüllt?

Ist das richtig wenn in der ärztlichen Bescheinihung steht, dass von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraph 11 Absatz 9 und Paragraph 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerrlaubnis-Verordnung.

Meiner Meinung ist das falsch, da ich C1 und C1E überhaupt nicht verlängern kann und vor allem verlängern muss. Ich hab PKW Führerschein Klasse 3 im Jahre 1983 erworben und brauche keine C1 und C1E verlängern. Aus dem einfachen Grunde weil ich Bestandsschutz habe und die Führerscheinklasse vor 1999 erworben habe.

Die Ärztin sagt, dass das Landratsamt das richtig einträgt. Das ist aber falsch. Dann hätte ich ja nach 1999 verlängert und müsste dann immer ärztliche Untersuchungen betahlen um das gehtces mir. Ich komme dann aus der Sache nicht mehr raus auch wenn ich kein LKW mehr fahre, muss ich dann ärztliche Untersuchungen machen lassen.

Die Ärztin möchte es nicht abändern. Soll ich C1 und C1E selber durchstreichen. Schliesslich bin ich gekommen für eine ärztliche Untersuchung vom LKW und nicht für PKW.

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Entlassung wegen Augenflimmern als Staplerfahrer möglich?

Ich hatte in den vergangenen zwei Jahren hin und wieder Augenflimmern, so 2-3 mal im Jahr, bin auch schon beim Augenarzt gewesen und der Augenarzt meinte, solange es nicht mehr als dreimal im Jahr vorkommt, ist es noch in Ordnung.

Das Problem ist, dass ich seit Anfang des Jahres als Fachkraft für Lagerlogistik arbeite und in diesem Job nun seit 3 Wochen auch Gabelstapler fahre. Ich hatte deswegen bereits im März die G25-Untersuchung, wo ein Hör- und Sehtest gemacht wurde, da war aber alles weitestgehend in Ordnung und das Augenflimmern hatte ich bis dahin für längere Zeit nicht mehr gehabt.

Vor einigen Wochen hatte ich aber nun wieder Augenflimmern gehabt und ich überlege, wieder zum Augenarzt zu gehen. Ich vermute mal, dass das Augenflimmern von dem Stress kommt, denn ich mache mir immer Druck auf der Arbeit und habe Angst davor, den Job zu verlieren, weil ich ihn sehr gerne mache und meine Kollegen sehr mag. Das Problem ist aber, dass ich nicht so gerne und nicht so gut Stapler fahre und es gibt auf meiner Arbeit einen Gabelstaplerfahrer, mit dem ich überhaupt nicht zurecht komme und der mir das Staplerfahren erschwert mit seiner merkwürdigen Art.

Es sollen noch weitere Kollegen nach und nach zum Gabelstapler ausgebildet werden, aber aktuell sind es mit mir nur eine Handvoll Staplerfahrer, und je mehr Staplerfahrer wir haben, umso besser.

Nun zum eigentlichen Problem: Könnte mir der Augenarzt bei meinem nächsten Augenarzt-Termin wegen dem Augenflimmern das Staplerfahren verbieten? Also einen Attest ausstellen? Und wenn ich dann nicht mehr Stapler fahren darf, könnte mir die Entlassung drohen? Weil wir aktuell keine vielen Staplerfahrer haben und außerdem könnten die Vorgesetzten denken, dass ich einfach keine Lust auf das Staplerfahren habe? Das kommt bestimmt so oder so schlecht rüber, aber kann ich da etwas dafür, wenn mein Körper reagiert? Das Augenflimmern ist nun mal aufgetreten.

Ich bin ehrlich, ich habe keine Lust auf Staplerfahren und bin aber trotzdem schon gefahren. Aber die Angst ist da, dass die Vorgesetzten Hintergedanken haben und mit einer Entlassung liebäugeln, wenn ich plötzlich einen Attest vorlege.

Es tut mir leid für den langen Text und ich bedanke mich trotzdem für das Lesen und die Geduld und wünsche euch einen schönen Abend.

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