Muss ich Kapitalertragssteuer bezahlen?

kreuzundquerxxx  09.05.2024, 19:22

Außergerichtlicher Vergleich in BAR?

Lem1011go 
Fragesteller
 09.05.2024, 21:06

Joa.

7 Antworten

Bei einer deutschen Bank/Broker wird die 25% KapESt (zzgl SolZ) durch diese einbehalten und ans FA abgeführt. Bemessungsgrundlage ist der Kapitalertrag

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 

Dieser Sparer-Pauschbetrag kann im Rahmen eines Freistellungsauftrags (FSA) auf die jeweiligen Banken aufgeteilt werden, je nach gestellten FSA wird bis zur jeweiligen Höhe keine Steuer durch die Bank abgeführt und die KapErträge sind steuerfrei.

Jedoch wird erst der Ertrag aus den von dir eingezahlten 3.000€ besteuert nicht aber die 3.000€ selbst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Lem1011go 
Fragesteller
 09.05.2024, 18:03

Habe nichts verstanden.

0
anTTraXX  09.05.2024, 18:10
@Lem1011go

Deine deutsche Bank kümmert sich um den Steuereinbehalt.

0

Die 3.000 € selbst die du wegen dem außergerichtlichen Vergleich bekommen hast sind *nicht* steuerbar - das heißt dass du dafür keine Steuern zahlen musst.

Wenn du die 3.000 € jetzt auf ein Tagesgeldkonto schiebst bekommst du Zinsen. Diese Zinsen sind steuerbar - das heißt du musst darauf prinzipiell Steuern zahlen.

Bis zu einem Betrag von 1.000 € Zinsen und sonstigen Gewinnen aus z.B. Aktienverkäufen im Jahr zahlst du keine Steuern (man zieht automatisch bis zu 1.000 € von den Erträgen ab).

Wenn du mehr als 1.000 € Zinsen oder sonstigen Gewinnen im Jahr hast, dann musst du Kapitalerstragssteuer (25 % der Erträge) + Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) zahlen.

Wenn du die Zinsen oder die Gewinne bei einer inländischen (also deutschen) Bank bekommst, dann macht die Bank für dich den ganzen Steuerkram - du musst dich dann um nix mehr kümmern.

Bei der Zinsauszahlung, oder der Auszahlung von Dividenden, oder Aktienverkäufen, behält die Bank automatisch die Steuern ein und zahlt dir nur den Netto-Betrag aus - ähnlich wie es ein Arbeitgeber mit der Lohnsteuer macht.

Wenn du die Erträge bei einer ausländischen Bank bekommst dann musst du deine Steuererklärung machen und die Gewinne angeben, denn ausländische Banken behalten die Steuer nicht selbst ein.

Den Betrag von 1.000 € den ich oben genannt habe ("Sparer-Pauschbetrag") wird bei den Banken nur dann berücksichtigt, wenn du den sogenannten "Freistellungsauftrag" einrichtest. Ansonsten zahlst du schon ab 1 € Gewinn Steuern (weil die Banken nicht wissen ob du den Freibetrag nicht z.B. schon bei einer anderen Bank aufgebraucht hast).

Solltest du also noch nicht diesen Freistellungsuaftrag eingerichtet haben, solltest du das jetzt noch tun. Du kannst den beliebig auf Banken aufteilen, insgesamt aber nicht mehr als 1.000 € über alle Banken verteilt.

Wenn du es doch vergessen hast einen Freistellungsauftrag einzurichten, dann kannst du eine Steuererklärung machen - das Finanzamt berücksichtigt dann den noch nicht aufgebrauchten Sparer-Pauschbetrag und du bekommst zuviel gezahlte Steuer wieder zurück.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

Lem1011go 
Fragesteller
 09.05.2024, 18:06

Kurz gesagt: Ich muss diese Steuer also nicht zahlen, solange die Zinsen 1000 € nicht übersteigen.

0
iF3lix  09.05.2024, 18:06
@Lem1011go

Und du den Freistellungsauftrag eingerichtet hast oder du eine Steuererklärung machst - ja

1
iF3lix  09.05.2024, 18:11
@anTTraXX

Ich hab's mit ner ausführlichen Antwort, kompakten Absätze, kurzen Sätzen, keinen Fachwörtern (!) (zumindest nicht ohne einhergehende Definition), und keiner einzigen Abkürzung probiert. Der FS scheinte ja schon mit den anderen Antworten probleme zu haben

1
anTTraXX  09.05.2024, 18:17
@iF3lix

Das ging jetzt nicht an dich sondern an den FS.

0
Lem1011go 
Fragesteller
 09.05.2024, 21:08
@iF3lix

Andere hier sind der Meinung, dass ich keinen Freistellungsauftrag brauche.

0
iF3lix  09.05.2024, 21:13
@Lem1011go

Wer sagt das? Ich sehe hier keinen der das sagt.

0
Giota210  09.05.2024, 21:25
@Lem1011go

Wo liest du denn, dass du den nicht bräuchtest? Ich glaube, du hast das Prinzip immer noch nicht so richtig verstanden.

Dass die "Bank sich um den Steuerkram kümmert", heißt nicht, dass sie automatisch 1.000€ an Zinsen freistellt. Das heißt einfach nur, dass die Bank sich darum kümmert, dass die Steuer (Kapitalertragsteuer) auf diese Zinsen ordnungsgemäß ans Finanzamt abgeführt wird - Du musst dich nicht selbst drum kümmern.

DU (Das macht nicht die Bank von sich aus) hast aber die Wahl, ob du bei der Bank diesen Freistellungsauftrag einrichtest. Wenn du das machst, werden von der Bank 1.000€ dieser Zinsen freigestellt (werden insoweit nicht besteuert und kriegst du auch ausgezahlt. Für alles, was über diese 1.000€ hinausgeht, führt die Bank immernoch Kapitalertragsteuer ab).

Wenn du keinen Freistellungsauftrag einrichtest, wird schon direkt für den ersten Euro Kapitalertragsteuer seitens der Bsnk einbehalten und abgeführt.

0
Blume4709  28.05.2024, 21:56
@Lem1011go

Wenn du kein Freistellungsauftrag machst werden sie dir abgezogen, kurz gesagt.

0

Die 3000 Euro sind ja kein Kapitalertrag. Zumindest gehe ich mal davon aus. Kommt natürlich auf den Rechtsgrund des Vergleichs an.

Auf die Zinsen aus dem Tagesgeldkonto zahlst du aber natürlich Steuern, soweit der Freibetrag aus einem etwaigen Freistellungsauftrag überschritten wird.


Lem1011go 
Fragesteller
 09.05.2024, 17:25

Ich habe nichts von dem verstanden was du mir da geschrieben hast.

Und warum kommt es auf den Rechtsgrund an?

Ich hatte eine außergerichtliche Verhandlung mit dem Gegner. Und der Gegner hat mir eine Abfindung ausgezahlt.

Und, ja, in 5 Monaten werde ich wohl ca. 30 € Zinsen drauf bekommen haben. Und dann buche ich es zurück auf mein Girokonto und hebe es ab.

0
Ronox  09.05.2024, 17:52
@Lem1011go
Ich habe nichts von dem verstanden was du mir da geschrieben hast.

Für Zinsen auf dem Tagesgeldkonto fällt Kapitalertragsteuer an. Das ist doch nicht schwierig zu verstehen. Im Regelfall richtet man hier einen Freistellungsauftrag ein, denn man hat im Jahr 1000 Euro Freibetrag. Macht man das nicht, wird die Bank die Steuer automatisch abführen.

Und warum kommt es auf den Rechtsgrund an?

Na warum wohl. Weil es bei Steuern immer darum geht, wofür du das Geld bekommen hast. Ist es nun Arbeitseinkommen, ein Gewinn aus Glücksspiel, Gewinn aus Veräußerungsgeschäft oder eben Kapitalertrag.

1
Lem1011go 
Fragesteller
 09.05.2024, 21:09
@Ronox

Wenn die Bank sich sowieso darum kümmert, warum soll ich dann einen Freistellungsauftrag einrichten?

Wozu ist das gut?

0
Ronox  09.05.2024, 21:40
@Lem1011go

Dann wird keine Steuer eingezogen, sondern mit dem Freibetrag verrechnet. Ansonsten führt die Bank die Steuer ab.

0

Natürlich muss man Kapitalertragssteuern bezahlen wenn es der Freibetrag nicht abdeckt. Oder willst du Steuern hinterziehen. Kann mir aber nicht vorstellen dass du da über 100€ bekommst was alleine für sich freigestellt werden kann.

Von den 3000,- zahlst Du diese Steuer nicht, erst mit den Zinsen, die Du daraus erwirtschaftest (abzgl. Freibetrag)


Lem1011go 
Fragesteller
 09.05.2024, 17:26

Das beantwortet meine Frage nach wie vor nicht.

Weder ob ich die Steuer zahlen muss, noch wie ich die zahlen muss.

0
AnnaStark  09.05.2024, 17:58
@Lem1011go
ob ich die Steuer zahlen muss

Nur, wenn Du Zinsen bekommst, sonst nicht (hatte ich aber geschrieben)

wie ich die zahlen muss.

Eine deutsche Bank (Broker) nacht dies automnatisch für Dich. Bist Du bei einer ausländischen Bank, musst Du Jahresende eine Steuerklärung machen und da angeben

0
Blume4709  28.05.2024, 21:58
@Lem1011go

Die werden dir einfach abgezogen, ganz einfach. Die werden einbehalten.

0