Trennung ist Ehevertrag, Rest Testament bzw. hier kann man den Ehevertrag gleich mit einem Erbvertrag kombinieren.

...zur Antwort
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 64 
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

Theoretisch könnte Scholz das dem Bundespräsidenten vorschlagen und dieser die Ministerin entlassen. Aber natürlich hätte das einen Eklat zwischen den Parteien zur Folge. Deswegen wird es in solchen Fällen immer eine Absprache geben.

...zur Antwort

Das ist im Regelfall mit der Scheidung unwirksam, siehe § 2077 BGB. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen gilt meist dasselbe. Aber hier könnten wohl gewichtige Gründe dafür sprechen, dass dein Vater die Enterbung des Kindes auch bei Scheidung wollte.

...zur Antwort

Dagegen spricht nichts, wenn du die Beträge aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlst. Es wird immer wieder mal behauptet, dass man keine "neuen Schulden" oder ähnliches machen dürfte, dafür gibt es aber keine gesetzliche Grundlage. Das erschließt sich ja schon für den Laien, denn dann könnte der Schuldner überhaupt nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.

...zur Antwort

Zweimal nein, denn ihr seid nur Insolvenzgläubiger.

...zur Antwort

Einen "Dringlichkeitsantrag" gibt es juristisch nicht. Du kannst lediglich anfragen, ob man deinen Antrag priorisieren kann. Ein Schreiben eines Anwalts bringt hier auch nichts und woher du ein Schreiben eines Richters bekommen willst bzw. was der damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Der sitzt nämlich beim Amtsgericht, wo das Grundbuchamt ebenfalls ansässig ist.

Die Kaufpreisfälligkeit tritt übrigens nicht erst nach 12 Wochen ein. Wahrscheinlich meinte der Notar die Eigentumsumschreibung. Das interessiert die Bank im Regelfall aber nicht.

...zur Antwort

Der, der den Auftrag erteilt hat. Also deine Freundin. Schadenersatzansprüche gegen die "Verkäuferin" sind im Regelfall nur schwer durchsetzbar, da es noch keine bindende Vereinbarung gab. Man kann es höchstens über die sogenannte culpa in contrahendo (Verschulden vor Vertragsschluss) versuchen. Meines Wissens ist es aber streitig, ob man die hier anwenden kann, da das Hauptgeschäft formbedürftig war und nicht zustande kam. Müsste man im Einzelfall prüfen lassen, wenn es das einem wert ist.

...zur Antwort

Das sind zwei Erbfälle also braucht man auch zwei Erbnachweise. Wenn es kein Testament gibt, ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Darüber stellt das Nachlassgericht einen Erbschein aus. Natürlich alles nicht ganz günstig, aber daran führt kein Weg vorbei, wenn es kein notarielles Testament oder eine notarielle Vollmacht gibt.

Ich sehe den Sinn einfach nicht darin warum wir für meine Mutter einen Erbschein beantragen müssen obwohl beide Elternteile nicht mehr leben.

Es muss nachgewiesen werden, wer deine Mutter beerbt hat. Das ist ein völlig separater Erbfall. Deine Mutter hätte auch testamentarisch den Tierschutzverein oder wen auch immer als Erben einsetzen können.

...zur Antwort

Das ist immer relativ. Ich erinnere mich noch gut daran, wie ich als Kind/Jugendlicher einen 18-jährigen Bekannten als alt empfand. Heute ist ein 18-Jähriger für mich noch ein halbes Kind.

Hier noch ein schönes Zitat von Schopenhauer dazu:

Wie man auf einem Schiffe befindlich, sein Vorwärtskommen nur am Zurückweichen und demnach Kleinerwerden der Gegenstände auf dem Ufer bemerkt; so wird man sein Alt- und Älterwerden daran inne, daß Leute von immer höheren Jahren einem jung vorkommen.
...zur Antwort

Vor dem „endgültigen Kauf“ gar nicht. Du meinst wahrscheinlich vor der Kaufpreiszahlung bzw. endgültigen Besitzübergabe, wenn du schon beim Notar warst. Das richtet sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag. Steht da nichts, ist es auch nicht erlaubt.

...zur Antwort

Der Notar ist vermutlich mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt worden. Dass der da persönlich in der Wohnung vorbeikommt ist aber eher untypisch.

...zur Antwort

Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, wird das P-Konto nicht mehr benötigt. Darüber bekommst du nach meist ca. einem Jahr einen Brief. In der Wohlverhaltensphase benötigt man in der Regel kein P-Konto mehr.

...zur Antwort

Jura ja, Staatsanwalt nein. Zumindest wenn Nicht-EU-Ausland.

...zur Antwort

Zum Bürgerbüro des Stadtteils, in dem du wohnst. Du musst aber wahrscheinlich eine Nummer ziehen und etwas warten. Daher dürfte so früh wie möglich wohl am besten sein. Aber kann man nie vorhersehen.

...zur Antwort