Mietwohnung lüften beiweisen?
Es geht um Den partner meiner vermieterin , die über mir wohnen... er behauptet seit Einzug das ich mein Schlafzimmer nicht lüften würde , tatsächlich lüfte ich diesen Raum täglich und hab sogar mehrfach die balkontüre auf kippe. Da er dies aber nicht mitbekommt, behauptet er ich lüfte dort nicht. Jetzt möchte er stichprobenartig auftauchen ohne Ankündigung um die Raumluft zu messen (luftfeuchtigkeit) . Jetzt meine 3 fragen
1. Darf er das ?
2. Muss ich ihm das beweisen das ich lüfte ? Bzw wie soll ich da vorgehen?
3. Muss ich Ihn in meine Wohnung lassen oder darf ich darauf bestehen das nur Sie rein darf? (Wenn ich das möchte) Sie ist laut Mietvertrag meine vermieterin, er übernimmt aber die Tätigkeit gemeinsam mit ihr .
Diese Frage stelle ich weil er alle Räume kontrolliert hat obwohl er nur die feuermelder kontrollieren wollte , und mich in meiner eigenen Wohnung angeschriehen hat. Da ich ja das Hausrecht in meiner Wohnung habe muss ich es Ihr erlauben das sie immer mit ihm in die Wohnung kommt?
2 Antworten
Der Vermieter hat kein Recht ohne Ankündigung die Wohnung zu betreten.
Grundsätzlich darf er das nur wenn es einen konkreten Grund gibt und nach Terminvereinbarung. Kontrollbesuche sind nicht zulässig. Ein konkreter Grund wäre z.B. wenn etwas defekt ist und repariert werden muss.
Der Kontrollauftrag der Vermieterin bezüglich RAUCHMELDER kann durch Dritte nur in Räumen ausgeführt werden, in denen Rauchmelder installiert sind, Daher sind Küche und Bad ausgeschlossen vom Zutritt des Kontrolleurs. Hatte er denn eine Leiter dabei? Wie wurde die Kontrolle durchgeführt oder war das nur ein Vorwand um deine Wohnung zu besichtigen?
Der Gefährte der Vermieterin hat keinerle Befugnisse hinsichtlich des Mietvertrages. Er ist nicht dein Vertragspartner.
Du bist gehalten die Entstehung von Schimmel in deiner Wohnung zu unterbinden.
Der Mann (partner) der vermieterin war groß genug um mit dem Finger auf die batterierauchmelder zu drücken. Er möchte jetzt sogar einen rauchmelder im Badezimmer montieren da meine Waschmaschine ja Feuer fangen könnte! (Nagelneue Waschmaschine paar Monate alt) . Lüften tu ich regelmäßig jedoch merkt es es nicht was jedoch nicht mein problem sein sollte, ich kann ja nicht drauf warten bis er zufällig am fenster steht und es hört ...er verlangt jetzt das er stichprobenmäsig die raumfeuchtigkeit messen möchte, was meines erachtens 1. Auf meine Privatsphäre geht und 2. Maßlos übertrieben ist..auf Anfrage ob ich die Fenster auf und zu knallen soll, oder ihm eine Nachricht schreiben soll wenn ich lüfte, kam keine Reaktion. Tatsächlich gibt es einige Probleme mit ihm.
Diese Person darf deine Wohnung nicht betreten. Übergriffe dieser Art sind nach StGB § 123 Hausfriedensbruch, auf Antrag verfolgt der Staatsanwalt das Delikt.
Das ist mir bewusst, die Ankündigung war feuermelder prüfen, darauf habe ich mich geeinigt... aber das man dann auch die anderen Räume begutachtet war unerwartet . Rein theoretisch steht nur sie im Mietvertrag, darf ich ihm den Zutritt verweigern ?