Mietvertrag fristgerecht Kündigen wenn der Beginn des Mietverhältnisses erst im April ist, ist dies möglich?

6 Antworten

Wenn es sich um einen unbefristeten Mietvertrag ohne Kuendigungsverzichtsvereinbarung handelt, kannst du ihn jetzt noch zum 31.3. kuendigen. Dazu muss das Kuendigungsschreiben spaetestens am Montag (6.1.) zu postueblichen Zeiten beim Vermieter zugehen. In Bundeslaendern, in denen der 6. Januar ein Feiertag ist, reicht auch noch ein Zugang am Dienstag (7.1.).

Achtung! Es kommt nicht auf den Tag an, an dem du die Kuendigung abschickst. Entscheidend ist allein der Tag, an dem sie (idealerweise nachweisbar) beim Vermieter zugeht.


qugart  03.01.2020, 07:23

Bin mir da unsicher, aber sind es nicht Wektage? Der dritte Werktag ist Samstag.

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DerCaveman  03.01.2020, 07:26
@qugart

Im Januar ist faellt der 3. Werktag auf einen Samstag. In dieser Konstellation (dritter Werktag ist ein Samstag) zaehlt der Samstag nicht mit. So hat der BGH entschieden. Das entsprechende Urteil muesste ich aber erst noch raussuchen.

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qugart  03.01.2020, 07:43
@DerCaveman

Ah okay. Jetzt kommt mir das auch wieder bekannt vor. Danke.

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anitari  03.01.2020, 08:05
@qugart § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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ChristianLE  03.01.2020, 08:09
@DerCaveman
So hat der BGH entschieden.

Nein, hat er nicht.

Der BGH hat dazu noch gar nichts entschieden, vertritt aber eher die Tendenz, dass der Samstag in diesem Fall als Werktag anzusehen ist (Urteil vom 17.2.2005 – III ZR 172/04).

Warum?

Rechtlich gesehen definiert sich eine Frist durch einen festen Anfangs- und Endzeitpunkt. Bei einer Kündigung gibt es allerdings keinen festen Anfangszeitpunkt (die Kündigung kann ja jederzeit eingereicht werden), sondern nur einen Endzeitpunkt.

Folglich ist die Kündigungsfrist keine wirkliche Frist, sondern eine Karrenzzeit.

Hier der Artikel und ein Urteil dazu:

https://www.mietrecht.org/kuendigung/gilt-der-samstag-als-werktag-bei-der-kuendigungsfrist-einer-wohnung/

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DerCaveman  03.01.2020, 08:18
@qugart

Na ja, so eindeutig, wie ich das urspruenglich behauptet hatte, ist die Sache nun doch wieder nicht. Offenbar hat der BGH diese Frage noch gar nicht abschliessend entschieden.

So findet sich im am 27. 04.2005 veroeffentichten BGH Urteil (VIII ZR 206/04) zwar der Satz: "Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt".

Allerdings hat das Gericht die Entscheidung darueber offen gelassen, ob der Sonnabend als Werktag mitzuzaehlen ist, wenn er auf den letzten Tag der Karrenzzeit faellt. Im Urteil findet sich dazu die Erklaerung: "Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob die Karenzzeit sich nach § 193 BGB verlängert, wenn der letzte Tag der Karenzfrist auf einen Sonnabend fällt."

Der Fragesteller sollte also vorsichtshalber dafuer Sorge tragen, dass die schriftliche Kuendigung spaetestens morgen (4.1.) zu postueblichen Zeiten beim Vermieter zugeht. Falls es sich bei diesem um eine Verwaltung oder eine Gesellschaft handel, die samstags geschlossen hat, sollte die Kuendigung am besten noch heute zu postueblichen Zeiten zugehen. Ein spaeterer Zugang waere durchaus mit dem Risiko verbunden, dass der Zugang nicht mehr rechtzeitig erfolgte und die Kuendigung dann erst zum 30. April wirkt.

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DerCaveman  03.01.2020, 08:33
@ChristianLE
Nein, hat er nicht.

Stimmt! Ich habe das inzwischen auch mit einem Kommentar richtig gestellt.

Der BGH spricht in seinem Urteil vom 27.4.2005 allerdings abwechselnd sowohl von einer "Karenzzeit", als auch von einer "Karenzfrist": " Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob die Karenzzeit sich nach § 193 BGB verlängert, wenn der letzte Tag der Karenzfrist auf einen Sonnabend fällt ... Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, da der Sonnabend nicht auf das Ende der Karenzfrist, sondern auf deren Beginn fiel.

Allerdings hatte der BGH einem frueheren Urteil (III ZR 172/04) bereits entschieden, dass BGB § 193 auf Kuendigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist.

Die Frage ist also keineswegs abschliessend geklaert und die Tendenz geht meiner Meinung nach eher in die Richtung, dass der Samstag auch dann als Werktag zu werten ist, wenn der 3. Werktag (also der letzte Tag der Karenzzeit) auf einen Samstag faellt.

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anitari  03.01.2020, 11:28
@DerCaveman
Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, da der Sonnabend nicht auf das Ende der Karenzfrist, sondern auf deren Beginn fiel.

Das war in dem zu verhandelnden Fall so.

Ist der erste oder zweite Tag der Karnzzeit/-frist ein Samstag zählt der natürlich als Werktag.

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DerCaveman  03.01.2020, 11:34
@anitari
Das war in dem zu verhandelnden Fall so.

Darum hat das Gericht in dem verhandelten Fall auch nicht darueber entschieden, ob der Samstag mitzuzaehlen ist, wenn er der letzte der 3 Karenztage ist. Es hat lediglich entschieden, dass er dann mitzuzaehlen ist, wenn er nicht der 3. Karenztag ist. Darueber, ob er mitzuzaehlen ist oder nicht, wenn er der letzte der 3 Karenztage ist, hat das Gericht gerade nicht entschieden.

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Mietverträge sind sofort ab Unterzeichnung möglich, d.h. Ihr könnt jetzt schon fristgemäß kündigen. Wenn Ihr die Kündigung persönlich bis spätestens Morgen zustellen könnt, endet das Mietverhältnis schon zum 31.03.2020.

Aber Achtung: Prüft den Mietvertrag nach einem gegenseitigen (!) Kündigungsausschluss. Das wäre für den Zeitraum von 4 Jahren ab Vertragsabschluss möglich.

In dem Fall könnt Ihr nicht kündigen.

du kannst regulär mit den 3 Monaten kündigen - das wäre sogar noch in diesem Monat möglich

die Kündigung muss dem Vermieter am 3. Werktag zum Beginn des Monats vorliegen

wenn sie heute noch raus geht

dürfte zu spät sein, wenn muss es sichergestellt sein, dass der Brief auch morgen im Briefkasten liegt

Ist der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht?

Du kannst den Mietvertrag vor Beginn kündigen.

In eurem Fall sogar fristlos.

Quelle: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-vor-mietbeginn-kuendigen/


qugart  03.01.2020, 07:21

Fristlos? Wie das?

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WolfishChaos  03.01.2020, 07:28
@qugart

Weil der Mietvertrag noch nicht begonnen hat und die Kündigungsfrist erst nach Beginn besteht.

Deshalb fristlos. Also Anrufen/ mit Vermieter treffen und Mietvertrag direkt beenden, ohne Wartezeit.

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DerCaveman  03.01.2020, 07:52
@WolfishChaos
Weil der Mietvertrag noch nicht begonnen hat und die Kündigungsfrist erst nach Beginn besteht.

Das ist natuerlich nicht richtig. Der Mietvertrag wurde bereits geschlossen und unterliegt somit natuerlich auch den gesetzlichen bzw. (soweit zulaessig) vertraglichen Kuendigungsfristen.

Dass das Mietverhaeltniss noch nicht angetreten wurde, hat damit erst einmal nichts zu tun. Allerdings kann es sich in bestimmten (seltenen) Faellen dahingehend auswirken, dass die Kuendigungsfrist erst zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns beginnt.

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anitari  03.01.2020, 07:56
@WolfishChaos

Lesen soll ja bekanntlich helfen. Aus der Frage "Im Mietvertrag steht nicht drin das die Kündigungsfrist erst ab Mietverhältnis beginnt,"

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anitari  03.01.2020, 08:10
@WolfishChaos

Fristlos kündigen geht nur wenn äußerst wichtige Gründe vorliegen. Das die Wohnung nicht mehr zusagt und/oder zu teuer ist, ist keiner.

Aufhebungsvertrag ist nur möglich wenn auch der Vermieter einverstanden ist.

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WolfishChaos  03.01.2020, 10:50
@anitari

Sich die Wohnung nicht leisten zu können würde ich Mal als wichtigen Grund zählen...

Bringt ja auch keinem Vermieter was, wenn der Mieter einzieht, aber nicht zahlen kann.

Damit dass der Mietvertrag nicht begonnen hat, ist nicht gemeint, dass er nicht schon geschlossen wurde, sondern, dass das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat.

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anitari  03.01.2020, 11:26
@WolfishChaos
Sich die Wohnung nicht leisten zu können würde ich Mal als wichtigen Grund zählen...

Aber nicht um fristlos zu kündigen.

Damit dass der Mietvertrag nicht begonnen hat, ist nicht gemeint, dass er nicht schon geschlossen wurde, sondern, dass das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat.

Ja und? Das ändert nichts daran das der Vertrag nicht so einfach fristlos gekündigt werden kann, sondern nur fristgerecht.

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WolfishChaos  03.01.2020, 12:28
@anitari

Höflicher Umgang gehört anscheinend nicht zu deinen Stärken...

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