Mieter zahlt die Miete nicht regelmäßig?


07.05.2023, 19:37

Die Miete beträgt übrigens 450€ warm für ca 50 qm

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Somit derzeit 1 Miete Rückstand. Am 15.5. vermutlich die zweite Miete Rückstand.

Abwarten bis zum 17.5. und dann sofort fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen. Auf keinen Fall mehr irgendwie anmahnen.

Nach der fristlosen Kündigung lässt man ca. 2 Wochen Zeit zum Räumen und schon ist der 31.5. und der junge Mann wird sich wundern, wie schnell so ein Vertrag beendet sein kann.

Durch Nachzahlung des ganzen Mietrückstands, kann der Mieter die fristlose Kündigung abwenden, aber die hilfsweise fristgerechte sorgt dafür, dass er dennoch bis spätestens 31.8.2023 ausziehen muss.

Fallen dann wieder zwei Mietzahlungen aus, kann wieder fristlos gekündigt werden und da hilft dann die Nachzahlung nicht mehr.

Ich gehe davon aus, dass die Befristung, wie andere auch schon geschrieben haben, sowieso nicht gültig vereinbart ist und somit handelt es sich um einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag, sodass die fristgerechte Kündigung nicht erst zum 31.12.2023 wirkt.

Wenn man selbst keine Erfahrung hat, sollte man einen versierten Rechtsanwalt bitten, das Kündigungsschreiben zu verfassen und hinzuschicken. Sollte der Mieter nicht ausziehen wollen, braucht man sowieso anwaltliche Hilfe für eine evtl. Räumungsklage.

Vorschlag auch von mir: Verein Haus & Grund o. ä., Rechtsberatung im Mitgliedsbeitrag inbegriffen und Rechtsanwälte haben die auch, die sich wirklich auskennen.


Carmen19723 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 17:01

Vielen lieben Dank, ich werde die Woche mal nachfragen, wie denn der Text vom Mietvertrag genau lautet. ich war richtig geschockt als die mir erzählt haben, wie rotzfrech der Junge Mann war. Und das, nachdem er sich tausendmal bedankt hat, dass sie ihm eine Chance geben.

bwhoch2  19.06.2023, 15:03
@Carmen19723

Danke für die Auszeichnung.

Wurde zwischenzeitlich gekündigt?

Carmen19723 
Beitragsersteller
 19.06.2023, 15:09
@bwhoch2

Sehr gerne, ja wurde gekündigt aber der junge Mann ist wohl rotzfrech und zahlt weiterhin leicht verzögert die Miete in bar

bwhoch2  19.06.2023, 15:16
@Carmen19723

Immerhin. Bares ist Wahres! Leicht verzögert ist aber nicht hinnehmbar.

Man sollte in so einem Fall zwingend abmahnen und erneut mit fristloser Kündigung drohen.

Aufgrund des Mehraufwands ist darüber hinaus unbedingt eine Mieterhöhung anzukündigen, falls das Mietverhältnis aus irgend einem Grund doch noch länger, als ca. 3 Monate andauern soll.

Carmen19723 
Beitragsersteller
 19.06.2023, 15:32
@bwhoch2

Vielen Dank. Das mit der Mieterhöhung werde ich den beiden mal vorschlagen, mein letzter Stand war, dass er im Dezember ausziehen will. Er hat denen natürlich gleich aufs Butterbrot geschmiert, dass die Befristung sowieso nicht legal ist. Sowas wissen die Leute dann aber wie man sich anständig verhält. Da hapert es

Da haben sie ja eine schöne Laus im Pelz.

Welche Begründung hat denn die Befristung des Mietvertrags? Die muss es geben, sonst ist die Befristung nichtig und der liebe Mieter hat einen unbefristeten Mietvertrag...🙊

Ach so, und "der Mieter soll sich erst mal bewähren" ist keine Begründung.


Carmen19723 
Beitragsersteller
 07.05.2023, 20:25

Vielen Dank, weil sie von Anfang an Bedenken hatten, aber er hat anscheinend so lange gebittelt und gebettelt, dass sie ihm gesagt haben ok wir geben dir eine Chance, halt erstmal für ein Jahr. Hinterher ist man immer schlauer, aber die waren so gestresst von dem Hausbau, weil da vieles nicht so funktioniert hat, wie es sollte, dass sie nur noch ihre Ruhe wollten.

Carmen19723 
Beitragsersteller
 07.05.2023, 20:39
@DaKaBo

Also ich habe den Mietvertrag selbst nicht gelesen. Ich kenne eben nur die Geschichte von meinen Bekannten und laut denen wurde die Befristung in den Mietvertrag geschrieben . Ob sowas rechtens ist, weiss ich natürlich als Laie auch nicht 🙈

DaKaBo  07.05.2023, 20:57
@Carmen19723

Wie gesagt, ohne stichhaltige Begründung ist die Befristung nichtig und der Mieter hätte einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag.

Und darauf würde ihn ein Rechtsanwalt für Mietrecht, den der Mieter sich möglicherweise nimmt, auch hinweisen.

Erstens werde ich fragen was für ein Land es sich dreht und zweitens kann man Mitglied in einem Verein werden z.B Haus und Grund der dann auch Rechtsberatung anbietet.


Ein Vertrag enthält nicht nur Rechte, sondern eben auch Pflichten. Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach (dazu gehört auch pünktlich die Miete zu zahlen), eröffnet das dem Vermieter Möglichkeiten den Vertrag zu kündigen etc.

Bei Zahlungsausfall kann der Vermieter jedenfalls kündigen. Ich meine bei Rückstand von 2 Monatsmieten sogar fristlos.

Weigert sich der Mieter auszuziehen, kann die Räumungsklage erfolgen. (Sollte man auch zu Vorsorge, denn was, wenn er auch nach regulären Vertragsendes einfach nicht geht?)

Entstandene Schäden (wie z. B. die nicht bezahlte Miete) kann man ebenfalls einklagen.

Ist aber alles durchaus langwierig, kostet Nerven und ggf. auch Geld. Ich empfehle den Gang zu einer Vermieter-Vereinigung oder einen entsprechend Anwalt um sich entsprechend beraten zu lassen, was man jetzt in welcher Form tun kann oder sollte.

Ohne Anwalt wird das aber nichts.

Sorry. Man kann nur Hoffen, dass die Mieter nicht das Objekt demolieren.


Carmen19723 
Beitragsersteller
 07.05.2023, 19:38

danke schön 👍Das habe ich befürchtet, dass ein Anwalt nötig sein wird.