Meine Urlaubs Rechte als Azubi?

4 Antworten

Soweit kein Tarifvertrag besteht oder im Ausbildungsvertrag speziell geregelt wurde, gilt das Bundesurlaubsgesetz (§ 2 BUrlG).

Um vollen Urlaubsanspruch zu haben, muss zunächst eine Wartezeit von sechs Monaten erfüllt sein (§ 4 BUrlG). Das bedeutet aber keineswegs, das man innerhalb der Wartezeit keinen Urlaubsanspruch hat und dies hat auch nichts damit zu tun, ob man in der Probezeit ist. Vielmehr hat man dann lediglich nur einen Anteil auf Urlaub für diese Zeit. Dies wären jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat (§ 5 BUrlG).

Du hast bereits geschrieben, dass du im 2. Lehrjahr bist. Die Wartezeit ist also erfüllt. Es wird auch grundsätzlich immer das Kalenderjahr als Grundlage der Berechnung genommen (§ 1 BUrlG). Das heißt, es ist egal, ob du im Jahr das Lehrjahr wechselst. Betrachtet wird immer das Kalenderjahr.

Da du geschrieben hast, dass du angeblich 2,5 Tage pro Monat Urlaub hast, wie es der Ausbildende mitteilte, gehe ich davon aus, dass die kalenderjährlich einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen hast.

Das heißt, dass du nach Erfüllung der Wartezeit, wie es ja erfolgt ist, vollen Urlaubsanspruch hast, also die 30 Tage. Es ist dann egal, ob das Jahr bereits "voll" ist oder du dich noch im ersten Monat befindest.

Es ist falsch zu behaupten, dass man sich erst Urlaub "monatlich erarbeitet".

Das ist korrekt so. Urlaub "erarbeitest" du dir mindestens die ersten 6 Monate.


IchbinsTiim 
Fragesteller
 14.05.2024, 12:19

ich bin im 2. Lehrjahr.

meine Ausbildung hat am 1.9. begonnen und somit bin ich auch am 1.9. ins 2. Jahr gekommen.

gillt das jetzt ab dem Halbjahr vom Lehrjahr oder vom normalen Jahr?

also bin ich Jahr schon im 2. Halbjahr.

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Jurafuchs  14.05.2024, 12:22
@IchbinsTiim

Es gilt ab Ausbildungsbeginn. Trotzdem muss dir dein Chef aber nicht Anfang Januar 6 Wochen Urlaub geben.

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IchbinsTiim 
Fragesteller
 14.05.2024, 12:28
@Jurafuchs

Ja es geht um 1 Woche Urlaub.
anscheind habe ich alles schon aufgebraucht von meinem „erarbeiteten“ Urlaub.

Aber von meinem gesamten Urlaub habe ich noch was über.

also habe ich jetzt Anspruch auf meinem Urlaub oder nicht?

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ThisIsJustMeDE  14.05.2024, 12:56
@IchbinsTiim
Ja es geht um 1 Woche Urlaub.
anscheind habe ich alles schon aufgebraucht von meinem „erarbeiteten“ Urlaub.
Aber von meinem gesamten Urlaub habe ich noch was über.
also habe ich jetzt Anspruch auf meinem Urlaub oder nicht?

Dein Chef erzählt Unfug.

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Während der Probezeit hast du gar keinen Anspruch auf Urlaub.

Vollen Urlaubsanspruch auf den Jahresurlaub erhältst du nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gem. BUrlG.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder

IchbinsTiim 
Fragesteller
 14.05.2024, 12:21

Ich bin im 2. Lehrjahr :) Probezeit ist schon durch zum Glück.

gilt der volle Urlaubsanspruch erst ab der Hälfte vom Lehrjahr oder ab der Hälfte vom Jahr?
Weil hab ab dem 1.9. meine Ausbildung begonnen. Dann wär ich jetzt im 4. Halbjahr von meiner Lehre wenn Mans so rechnet

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emesvau  14.05.2024, 12:31
@IchbinsTiim

Ab 01.07. hast du vollen Anspruch auf deinen gesetzlichen Jahresurlaub. Zusätzlich gewährter Urlaub, bspw. aus dem Tarifvertrag, haben meistens eine Zwölftel-Regelung drin.

Du scheinst 30 Tage im Jahr Anspruch zu haben.

Bei einer 5-Tage-Woche hättest du 20 Tage gesetzlichen Anspruch und 10 Tage zusätzlichen.

Würde bei einem Austritt nach dem 01.07.2024 einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen gesetzlichen Anspruch und bei einem Austritt zum 31.07.2024 nochmal 6 Tage machen.

In Summe: 26 Tage.

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Ich denke, du solltest grundsätzlich Bescheid wissen zu deinen Urlaubsansprüchen. Die Frage nach der Beantwortung lautet nämlich "Jein".

Du kannst dir aus den Antworten der IHK und der gut erklärten zweiten Linkseite deinen Fall leicht auslesen.

https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/fachkraefte-und-ausbildung/ausbildung/waehrend-der-ausbildung/urlaubsanspruch-von-auszubildenden-688582

https://ada2go.de/darf-ich-einfach-den-urlaub-meines-auszubildenden-verplanen/