Leasing, 1% Regelung usw.?

1 Antwort

Die monatliche Rate für das Leasing sind Aufwendungen (unternehmerischer Werteverzehr) und Ausgaben (Mittelabfluss). Diese reduzieren den Gewinn und dadurch die unternehmerische Steuerlast.

Die 1% Regel ist eine Vereinfachungsregel, die den Geldwertenvorteil der privaten Nutzung vereinfachten Zuordnung von Aufwendungen für das Fahrzeug zum Betrieb gegenüberstellt. Sie erhöht die private Steuerlast. Die Alternative wäre ein Fahrtenbuch, welches die Intensität der privaten Nutzung exakt erfasst, womit dann die Kosten auch exakt zwischen Unternehmen und Privatnutzung aufgeteilt werden können.

Zuersteinmal machst du Gewinn mit deiner unternehmerischen Tätigkeit. Dort ist die Leasingrate einberechnet.

Als Einzelunternehmer wird dann aus deinem Gewinn dein Einkommen, auf dem dann die 1% Regel angewendet wird.


lesterb42  07.01.2020, 08:32

Fast richtig. Der private Anteil an der Fahrzeugnutzung wird bereits bei der Gewinnermitlung berücksichtigt.

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oopexpert  07.01.2020, 10:18
@lesterb42

Wie soll das mit dem Fahrtenbuch anders gehen?

Das Fahrtenbuch führt man aus der Domäne des Geschäfts heraus. Die 1% Regel hat nichts mit dem Geschäft zu tun. Die 1% Regel ist genau die Abgeltung, dass man im Geschäft davon abstrahieren kann.

Einzig bei der Lohnbuchführung wird es wieder relevant, wenn man für die Mitarbeiter die Steuern an das Finanzamt abführt.

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lesterb42  07.01.2020, 10:27
@oopexpert

Es geht nicht um den Unterschied Fahrtenbuch/1 % Regelung, sondern um die Gewinnermittlung. Ich geh jetzt dabei davon aus, dass das Fahrzeug vom Inhaber bewegt wird.

Die 1% Regel hat nichts mit dem Geschäft zu tun.

Leider doch, insbesondere dann, wenn das Fahrtenbuch nicht ordentlich geführt wurde.

Der private Nutzungsanteil wird innerhalb der Buchführung ermittelt. Entweder als Reduzierung der PKW-Kosten oder als a. o. Ertrag.

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oopexpert  07.01.2020, 10:49
@lesterb42

Der Gewinn wird von der 1% Regel nicht beeinflusst. Das Einkommen wird beeinflusst. Gewinn und Einkommen sind zwei unterschiedliche Dinge, die nur im Sonderfall der Einzelunternehmung sich direkt ableiten.

Die 1% Regel ist dafür da, dass man eben kein Fahrtenbuch benötigt. Entweder 1% Regel oder Fahrtenbuch. Nicht beides.

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oopexpert  07.01.2020, 10:52
@lesterb42

"Leider doch, insbesondere dann, wenn das Fahrtenbuch nicht ordentlich geführt wurde."

Bei der 1% Regel wird kein Fahrtenbuch geführt. Du verwechselst das Ganze mit dem Fahrtenbuch für Poolfahrzeuge, wo die private Nutzung differenziert werden muss.

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lesterb42  07.01.2020, 11:05
@oopexpert
die nur im Sonderfall der Einzelunternehmung sich direkt ableiten.

Und von diesem "Sonderfall" bin ich bislang ausgegangen.

Wenn die 1% bei dir Lohnbestandteil des Geschäftsführers sind, hast du insoweit auch Recht.

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DrDre157 
Fragesteller
 07.01.2020, 13:35

Ich hätte gerne eine genaue Rechnung dazu. Im zu sehen was wirklich von Unternehmen bezahlt wird und abgesetzt wird und was

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DrDre157 
Fragesteller
 07.01.2020, 17:30
@siola55

Ja natürlich aber ich kann ja den Berater von meinen Eltern schlecht fragen...

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siola55  07.01.2020, 19:08
@DrDre157

Bist du denn angestellt in einem Unternehmen oder in der Zahnarztpraxis deiner Eltern???

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siola55  08.01.2020, 11:43
@DrDre157
Bei der 1-Prozent-Regelung muss der Arbeitnehmer jeden Monat einen bestimmten Betrag zusätzlich zu seinem Bruttogehalt versteuern, nämlich 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Dienstwagens, also 1 Prozent des Bruttowerts des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Ergo mußt du auch bei deinem Arbeitgeber nach der Dienstwagen-Regelung fragen...

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