Gewerbe auf Ehemann anmelden, damit man als Ehefrau keinen Elterngeld-Nachteil hat?
Folgende Frage:
sollte ich ein Kleinunternehmergewerbe auf meinen Ehemann anmelden (dann quasi aber in seinem Namen agieren, einkaufen, verkaufen etc), um dies später als Hausfrau und Mutter weiterführen zu können ohne in diese 355 EUR/Monat Regelung zu fallen? Er hätte dann quasi Hauptjob und Nebengewerbe, ich wäre Hausfrau und Mutter und ohne normalen Job. Bsp: Elterngeld 67% vom Nettolohn: ca. 1000 EUR (hätte ich dann noch das Gewerbe mit ca. 300 EUR/Monat, bekäme ich nur noch 670 EUR (67% von 1000 EUR) plus die 300, ist also fast dasselbe). Läuft es über meinen Mann, bleiben mir die 1000 EUR und ich hätte trotzdem die 300 EUR zusätzlich, richtig oder?
danke für Antworten!
5 Antworten
Am besten Du meldest das Gewerbe auf Deine Nachbarin an. Dann läßt Du noch Deinen Mann zum Schein ausziehen, dann kannst Du zusätzlich auch noch Hartz IV beantragen und deine Produkte und Dienstleistungen zu einem Schleuder-Dumpingspreis verkaufen, damit Du anderen, richtigen Firmen auch noch deren Geschäft kaputt machst.
zockt - wenn schon! Und wobei bitte schön? Das eine nichtarbeitende Mami keine Steuern zahlt, sondern ich und die das jetzt auch noch ausnutzen will im doppelten Sinne? Wennman hier drei Tage mitliest, wird man echt wahnsinnig von diesem armseligen Deutschland....
leider habe ich nicht so viele daumen, wie ich nun gerne in die höhe strecken möchte......armselig, so ein verhalten
Stimmt wohl schon, dass der Staat ganz schön abzockt. Und warum? Unter anderem müssen eben auch solche Schmarotzer von deinen Steuergeldern bezahlt werden!
danke für die bescheuerte Antwort! Was hab ich denn davon, wenn ich als Frau den lieben langen Tag daheim bin, Sachen verkaufe und mir quasi ein wenig Geld hinzuverdienen kann und dann wegen dem Elterngeld quasi wieder alles abgeben darf? Da kann ich ja gleich auf der faulen Haut liegen und mein Kind schunkeln.
Beachte: ich lebe in einer Ehe und nicht in einer unverheirateten Partnerschaft, von daher ist es doch rechtens. Ob mein Mann mir die 300 am Monatsende gibt bzw. das Geld auf unserem Konto ist oder ich wegen der Elterngeldregelung fast alles wieder abgeben muss... na was würdest du in dem Fall machen?
so wie ich es während meiner vier schwangerschaften immer gemacht habe....schön gearbeit und schön die steuerklasse V wirken lassen, damit genug geld in der staatskasse ist, für menschen, die meinen rausholen zu müssen was geht.....spiegel gefällig?
ich hab doch noch gar keine Kinder! Ich denke nur darüber nach, was möglich ist und vor allem wie ich als Frau mit Kind eben nicht nur daheim hocke und mit dem Kind mich beschäftige, sondern eben auch, was ich mit meinem Gehirn noch anfangen kann
ich hab doch noch gar keine Kinder! Ich denke nur darüber nach, was möglich ist und vor allem wie ich als Frau mit Kind eben nicht nur daheim hocke und mit dem Kind mich beschäftige, sondern eben auch, was ich mit meinem Gehirn noch anfangen kann
Klar kann es auf den Mann angemeldet werden. Wer was dafür schafft, ist dann Eure Sache.
Steuerlich ist es in der Regel egal, zu Elterngeld habe ich (noch) keine Ahnung
deine Denkweise stimmt nicht ganz!! Du bekommst die 67% immer vom Bruttolohn. Also würden auch die Einnahmen aus der Selbstständigkeit dazuzählen. Wenn du also vor der Schwangerschaft mehr verdienst bekommst du später mehr Elterngeld. Auch wenn du Elterngeld bekommst darfst du noch hinzuverdienen. Du bekommst bei 1000€ Brutto nicht 1000€ Elterngeld!!!
nein, die 67% sind defintiv vom durchschnittlichen Netto-Verdienst der letzten 12 Monate. Klar, wenn ich mit Hauptjob und Nebengewerbe vor dem Mutterschutz mehr als nur im Hauptjob allein verdiene, kriege ich sozusagen mehr Elterngeld raus, aber das würde sich bei der Kleinunternehmerregelung kaum lohnen. Dann würde ich statt den 1000 dann 1500 bekommen, müsste dann aber, um das Gewerbe weiterzubetreiben wieder einiges abgeben
Das halte ich, aus verschiedenen Gründen für bedenklich.
Warum wenn ich fragen darf? Ob mein Mann nun abends den ganzen Kram eintütet und zur Post bringt oder ob ich das mache, weil ich sowieso daheim bin, ist doch eigentlich egal? Wir verdienen ja deswegen nicht mehr oder so und Einkommenssteuer führen wir darauf ja auch wieder ab.
Ist davon abhängig wo dein Mann arbeitet, denn im öffentlichen Dienst muss er sich das genehmigen lassen von seinen jetzigen Arbeitgeber.
nein, kein öffentlicher Dienst. ist auch keine Konkurrenz zu seinem jetzigen Arbeitgeber; soll einfach eine zusätzliche Verdienstquelle für uns sein. Macht ja mehr Sinn als Einzelkaufmann aufzutreten als z.B. als GbR, wo wir ja wieder beide drinhängen und sie mir dann sicherlich das Ganze wieder aufs Eltergeld anrechnen, oder?
Gut gebrüllt, Löwe - ich kann solches Schmarotzergehabe auch nicht so gut haben. Das ist Abzocke auf meine (Staats-)Kosten. DH!