Kündigung zum Abschluss der Ausbildung?

4 Antworten

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Es hat keine Folgen und die Urkunde kann nicht verweigert werden. Denn dafür ist nicht der Arbeitgeber verantwortlich sondern die Bezirksregierung. Der Arbeitgeber ist aber natürlich nicht erfreut weil es halt nicht so einfach ist Fachkräfte zu bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pflegefachkraft

TZX21 
Fragesteller
 12.05.2022, 17:38

Ja, dass der Betrieb keinen Einfluss auf das Überreichen der Urkunde hat ist mir bekannt. So war das auch nicht unbedingt gemeint, sondern viel eher so, ob es in Richtung Abbruch der Ausbildung gewertet werden könnte.
Ein weiteres Detail, das mir vorher nicht bekannt war, ist, dass es wohl so geplant war, dass meine Freundin nach der Ausbildung dort mit ihrem Vorherigen Vertrag weiter arbeiten sollte. Was ich mir aber auch nur schwer vorstellen kann, wie da die rechtliche Konstellation aussehen sollte. Aus meiner Sichtweise endet der Arbeitsvertrag als Pflegehelferin mit beginn der Ausbildung. Selbst wenn nicht, würde er zumindest ruhen. Nach der Ausbildung will man ja dann nicht als Hilfskraft weiter arbeiten, da kann man auch keine entsprechende Konkludenz unterstellen, bei diesen Voraussetzungen. Der Arbeitsvertrag beinhaltet ja normalerweise auch Aufgabenkreise, Bezahlung, Verantwortlichkeiten. Das sieht bei einer Fachkraft etwas anders aus, als bei einer Hilfskraft. Daher sehe ich es so, dass das Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung sowieso mit einem neuen Vertrag hätte erneuert werden müssen, wo wir wieder bei dem Punkt wären, mit Ende der Ausbildungsdauer ist auch das Vertragsverhältnis beendet, sofern kein neuer Vertrag zustande kommt. Möge mich jemand korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte. Aber könnte es vielleicht was damit zu tun haben, dass der AG der Ansicht sein könnte, dass das Vertragsverhältnis mit Ende der Ausbildung nicht zu Ende wäre? Das ist momentan die für mich logischste Erklärung, wenn man den Fakt außer Acht lässt, dass der AG ja eigentlich will, dass sie bleibt und den Fakt zu Grunde legt, dass der AG es nur gut meint...

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Nasty98  12.05.2022, 17:44
@TZX21

Ein Abbruch der Ausbildung wäre es ja nicht, da das Ausbildungsverhältnis eh dann ändert. Und ja, die meisten Betriebe bieten halt die Ausbildung an damit man danach weiter dort arbeitet. Aber nicht als Helfer, sondern als Fachkraft. Ansonsten hätte die Ausbildung ja keinen Sinn. Da zählt aber natürlich nicht der alte Vertrag, denn das war nur ein Helfervertrag mir entsprechenden Gehalt. Nach der Ausbildung bekommt man so oder so einen neuen Vertrag.

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TZX21 
Fragesteller
 22.05.2022, 01:50
@Nasty98

Ja, so hätte ich das mir auch gedacht. Ich selber hab halt schon so viel mitgemacht, dass mir bei diesem Fakt, dass der AG die Kündigung haben will, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, obwohl es aus meiner Sicht heraus in jedem Fall mit Abschluss der Ausbildung endet, einfach die Alarmglocken anspringen, vielleicht bin ja einfach zu misstrauisch. Ich vertraue solchen Dingen eben nicht blind. Ich kannte bis Dato keinen vergleichbaren Fall und kenne mich in der Rechtslage dafür ungenügend aus, um das beurteilen zu können. Wie schon gesagt, Google spuckt dazu nicht wirklich was aus, daher stellte ich die Frage hier.

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Normalerweise endet das Ausbildungsverhältnis mit der Ablegung der letzten Prüfung. In ihrem Fall kann das aber anders sein, weil sie ja schon VORHER dort als Angestellte gearbeitet hat. Aber dafür hat sie ja ihren Vertrag. Da kann man das nachlesen.


TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 18:11

Das ist leider nicht in der Altenpflege der Fall. Bitte dazu mein Kommentar zu der Antwort von wilees lesen. Danke.

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Mit Abschluß der Prüfung ist das Ausbildungsverhältnis beendet

das heißt man schließt mit dem Ausbildungsbetrieb oder einem anderen Betrieb einen Arbeitsvertrag


TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 18:10

Das ist leider nicht in der Altenpflege der Fall. BItte dazu mein Kommentar zu der Antwort von wilees lesen. Danke.

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frodobeutlin100  10.05.2022, 18:46
@TZX21 § 21 PflBG Ende des Ausbildungsverhältnisses Pflegeberufegesetz (buzer.de)

§ 21 Ende des Ausbildungsverhältnisses

(1) Das Ausbildungsverhältnis endet unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung mit Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht die oder der Auszubildende die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung nicht vor Ablauf der Ausbildung ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf schriftliches Verlangen gegenüber dem Träger der praktischen Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.

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TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 19:12
@frodobeutlin100

Pflegegesetz, bzw. Pflegeberufsgesetz greift hier nicht!!! ---> Altenpflegegesetz greift hier. Und das ist eigentlich nicht die Frage, um die es hier geht... Ich bitte euch, lest die Frage. Es geht um die Frage, ob sie Nachteile hat, WENN sie die Kündigung abgibt. Vielen Dank.

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frodobeutlin100  10.05.2022, 19:40
@TZX21

so ganz auf dem Laufenden bist Du auch nicht

siehe wiki ....

Das Altenpflegegesetz regelte in Deutschland die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger bzw. Altenpflegerin und die dazugehörige Ausbildung. Es trat am 1. August 2003 mit der Zielsetzung in Kraft, bundesweit ein einheitliches Ausbildungsniveau zu gewährleisten und die Attraktivität des Berufes zu steigern. Vorher existierte keine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung in der Altenpflege. Es galt bis zum 31. Dezember 2019 und wurde durch das Pflegeberufereformgesetz und das dort als Artikel 1 enthaltene Pflegeberufegesetz ersetzt.

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DerHans  10.05.2022, 20:02
@TZX21

Man hat aber einen Vertrag, in dem die Kündigungsfristen geregelt sind. Man sucht sich eine neue Stelle, und kündigt dann so, dass ein nahtloser Wechsel möglich ist. Und natürlich kündigt man erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.

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TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 20:19
@frodobeutlin100

@frodobeutlin100 wie kommst du drauf???

Alle, die das jetzt noch lesen, stellen sich einfach mal Dr. Perry Cox vor, wir er gerade wieder wütend auf J.D. wird und ihm wieder fiese Dinge an den Kopf wirft ;P und dann lest bitte weiter.

Eigentlich geht mir das hier zu sehr in die Richtung, um die es hier gar nicht geht. Aber ich lasse mich trotz mal darauf ein. Doch ich BIN up to date! Und muss deiner Darstellung der Fakten dringend widersprechen... Hast du mal nachgelesen, wann das alles in kraft tritt? Das Pflegeberufereformgesetz wurde am 17.07.2017 erlassen und trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Das Altenpflegegesetz ist definitiv noch nicht außer Kraft. Der schein trügt, wie mir scheint :P Klingt verwirrend? Ist es aber nicht!

Was heißt das nun?

Ganz einfach. Seit dem Ausbildungsjahr 2020/2021gibt es die neue, die so genannte generalisierte Pflegeausbildung. Bei dieser greift das Pflegegesetz. Nur für die neuen Ausbildungen ab 2020. Jetzt denke man bitte etwas selber nach: Meine Freundin beendet dieses Jahr die Ausbildung.

Aber was hat das denn jetzt damit zu tun?

Na, denkt doch einfach mal logisch. Wenn sie dieses Jahr die Ausbildung beendet (Dauer 3 Jahre), wir schreiben das Jahr 2022, dann hat die Ausbildung 2019 begonnen. Und zu diesem Zeitpunkt griff ganz schlichtweg das Altenpflegegesetz. Und dieses Gesetz greift noch immer für dieses Jahrgang. Weil es schlichtweg nicht umsetzbar ist/war, dass man in einer laufenden Ausbildung plötzlich sämtliche Richtlinien ändert bzw. andere Gesetze greifen, da es zu einer Art crash in der Pflegeausbildung geführt hätte. Es ist nicht möglich, die Gesetze und Vorschriften der neuen Ausbildung auf die, der Altenpflegeausbildung anzuwenden. Das würde nämlich voraussetzen, dass alle Azubis, die das erste Jahr bestanden haben, unter neuen Bedingungen weiter Ausgebildet werden bzw. die Ausbildung von vorne beginnen müssten und so läuft das in Deutschland nun mal nicht. Ich kenne die unterschiedlichen Abläufe und Vorschriften der unterschiedlichen Ausbildungen, da ich ja selber vom Fach bin und mich auch damit schon befasst habe.

Aber wir haben doch 2022 und das Altenpflegegesetz ist doch außer Kraft, weil es vom Pflegeberufsgesetz abgelöst wurde?

NEIN, ist es defacto nicht der Fall. Selbst wenn es so in der Reform nieder geschrieben sein sollte. Und das ist gar nicht so schwer zu begreifen. Das Altenpflegegesetz greift bei allen Ausbildungsjahrgängen BIS einschließlich Start 2019. Das heißt nichts anderes, als dass das Altenpflegegesetz bei allen Ausbildungsjahrgängen und dass sind alle, die noch 2019 begonnen haben und Abschluss 2022 haben werden, angewendet wird. Das ist einfach so. Es kommt auf Details an, solltest mal drauf achten. Wäre ja schlimm, wenn ich das alles nicht wüsste, zumal ich ja vom Fach bin.

Bevor du also mir das nächste Mal unterstellst, ich wäre nicht auf dem Laufenden, recherchiere bitte erstmal besser die Fakten, bevor du etwas schreibst, was schlicht unwahr ist.

Kurzum: Bei der Ausbildung meiner Freundin, da Altenpflegeausbildung mit Start 2019, greift ganz klar das Altenpflegegesetz. Punkt.

So und nun wäre es schön, wenn noch ein paar Antworten meiner eigentlichen Frage rein kämen. Ich kann nur noch mal appellieren: Lest bitte die Frage richtig und vollständig und antwortet bitte auf die Frage, ob und welche Nachteile die Kündigung jetzt zum 31.7. hätte. Danke nochmals. Das Ende der Ausbildung ist nicht zentrales Thema meiner Fragestellung.

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TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 20:20
@DerHans

Darum geht es doch gar nicht... Es ist eine simple Frage: Was wäre Wenn.....

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Der noch Arbeitgeber verlangt, dass sie zum 31.07. kündigt und er will, dass sie das jetzt schon tut.

Was der alte AG wünscht ist ehedem irrelevant. Mal davon abgesehen - unabhängig vom Datum, gemäß dem der Ausbildungsvertrag zum 31. Juli enden soll - ein Ausbildungsvertrag endet ,mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse - ohne ! dass es überhaupt einer Kündigung bedarf.

Und genau das kann sie ihm sagen.

Und soweit sie evtl. die Prüfung nicht bestehen sollte, hat sie Anspruch auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages um ein halbes Jahr,.


TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 18:08

Es tut mir leid, aber diese Aussage bezüglich des Ausbildungsvertrages und der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse trifft in diesem Fall nicht zu. Wie ich schon erwähnte, handelt es sich um eine Pflegeausbildung. Altenpflege, um genau zu sein. Ich hätte da etwas präziser sein müssen. Das Ausbildungsgesetz findet hier leider keine Anwendung. Hier Greift leider das Altenpflegegesetz und das sieht vor, dass bei der Altenpflegausbildung das Ausbildungsgesetz keine Anwendung findet. Ist in meinen Augen äußerst Fragwürdig, da ich es als eklatanten Verstoß gegen das Gleichheitsgebot laut Grundgesetz ansehe, aber da hat wohl noch nie jemand dagegen Beschwerde vor dem Verfassungsgericht eingelegt. Zumindest wäre mir ein solcher Fall nicht bekannt.

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TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 18:30

Ich möchte nochmal Klarstellen: Es geht mir hier nicht um die Frage, wann das Ausbildungsverhältnis laut Vertrag enden müsste. Das ist eigentlich Glasklar. Es geht vielmehr um die Frage, ob es einen Nachteil für meine Freundin hätte, wenn sie denn eine Kündigung zum 31.07. abgibt, damit sie z.B. ihre Ruhe damit hätte. Die Gründe sind im Endeffekt auch egal sein und sind nicht Bestandteil der Frage. Die Erörterung der Frage nach dem eigentlichen Ende betrachte ich als tertiäres Ziel dieser Fragestellung. Es geht mir hier darum, ob - juristisch betrachtet - negative Folgen aus einer solchen Kündigung zu lasten meiner Freundin resultieren können. Ich bitte dies zu beachten bei Antworten.

Wenn es jemanden interessiert, zu wissen, warum die Ausbildung mit Bekanntgabe der bestandenen Prüfung nicht beendet ist, dann werde ich es gerne etwas detaillierter beschreiben und die betreffenden Paragraphen der Gesetzestexte benennen. Wie ich bereits in der Vergangenheit festgestellt habe, herrscht hier ein großer und weit verbreiteter Irrglaube bezüglich der Altenpflegeausbildung und es wäre mir eine wahre Freude, die einen oder anderen zu erleuchten. Ich wäre selbst auch fast diesem Irrglauben erlegen.

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wilees  10.05.2022, 18:40
@TZX21

Dann stellt sich mir als Laie die Frage - wer nimmt die Prüfung im praktischen Bereich ab - sprich inwieweit hat des Ausbildungsbetrieb Einfluss darauf, ob sie die Prüfung besteht oder nicht?

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TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 18:51
@wilees

Die Ausbildungsbetriebe der klassischen Altenpflege haben nur in so weit Einfluss darauf, dass sie schauen sollten, dass ihre Azubis anständig gelehrt werden sollten. Sprich, dass die Mentoren/Praxisanleiter ihre Arbeit sorgfältig machen. Die Benotung der Prüfung bzw. Abnahme der praktischen Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Praxisfachlehrer. Bei der Benotung können dann in der Regel die Mentoren/Praxisanleiter ihre Meinung gegenüber den Lehrern dazu kund tun - sofern diese anwesend waren. Die Lehrer dürfen das aber vollkommen ignorieren. Und die gängige Praxis sieht erfahrungsgemäß jedoch so aus, dass die Mentoren und Praxisanleiter vor allem bei den Prüfungen zwar im Haus anwesend, bei der Prüfung jedoch nicht direkt mit dabei sind.

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TZX21 
Fragesteller
 10.05.2022, 19:11
@frodobeutlin100

Ja, das ist mir ja schon bekannt, danke. Was mir nicht bekannt ist, wenn sie dennoch eine Kündigung abgibt, ob sie dann irgendwelche Nachteile hat?

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