Kündigung rechtens?
Hallo, eine Freundin wurde heute gekündigt:
- Ingenieurbüro mit ca 70 Mitarbeitern
- Arbeitsverhältnis bestand seit Mai 2015, davon jedoch 6 Jahre Elternzeit
- Im Arbeitsvertrag steht dass von beiden Seiten gekündigt werden darf - ist das rechtens? Habe den Abschnitt aus dem Arbeitsvertrag unten reinkopiert.
Das Kündigungsschreiben wurde heute übergeben. Dort steht keine Begründung, sondern nur ein Verweis auf den Vertrag (siehe unten).
Ein Fehlverhalten gab es direkt nicht, aber der Arbeitgeber hatte angedeutet, dass er mit der Leistung nicht zufrieden ist. Das liegt aber auch daran, dass meine Freundin nach der Elternzeit in einem komplett anderen Bereich eingesetzt wurde.
§ 13 Kündigung, Freistellung, Rückgabepflicht
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. Soweit sich die vom Arbeitgeber zu beachtenden Kündigungsfristen in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängern, gilt diese Verlängerung auch für vom Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigungen.Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
3 Antworten
Vorab: Die Antwort bezieht sich auf deutsches Recht. Solltest du aus einem der beiden Bergvölker kommen, dann hättest Du das erwähnen sollen anstatt Dich als Nabel der Welt zu sehen.
Ingenieurbüro mit ca 70 Mitarbeitern
Somit gilt das Kündigungsschutzgesetz: Eine Kündigung ist demnach nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen möglich.
Ein Fehlverhalten gab es direkt nicht, aber der Arbeitgeber hatte angedeutet, dass er mit der Leistung nicht zufrieden ist.
Eine Andeutung reicht nicht aus.
In den beiden ersten Fällen ist regelmäßig eine schriftliche Abmahnung vor der Kündigung notwendig, im letzten Fall hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl zu treffen.
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
Dieser Passus regelt nur die Frist, aber nicht die Voraussetzungen zur Kündigung.
Fazit: Es besteht mMn eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese Kündigung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhält.
WICHTIG: Wenn deine Freundin gegen diese Kündigung vorgehen will, dann MUSS sie binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Ansonsten ist die Kündigung UNWIDERRUFLICH gültig.
Wenn die Kündigungsfrist entsprechend eingehalten wurde, darf der Arbeitgeber kündigen.
Ja, natürlich müssen beide Seiten das Recht haben zu kündigen. Damit der Arbeitnehmer nicht gefangen ist in einem Job, sondern z.B. auch mal wechseln kann.
Und der Arbeitgeber auch Leute loswerden kann, die die Arbeit nicht ordentlich machen.
Ein Gespräch vorher wäre aber höflich gewesen, vielleicht hätte sie dann ja ihre Arbeitsweise ändern können?!
Ich empfehle die Lektüre des Kündigungsschutzgesetzes.