Ist eine Mündliche Kündigung wirksam?

8 Antworten

Hallo,

Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich.

Auch in der Probezeit ist die Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten.

Weiter muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Ansonsten ist sei nicht wirksam.

Dies ergibt sich explizit aus § 623 BGB, vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

Verweisen Sie Ihren AG hierauf und zeigen Sie an, dass er Ihnen nach wie vor das Gehalt schuldet und auch keine Kündigung erfolgt ist.

Reagiert dieser nicht, müssten Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben (Ausschlussfrist!!!).

Ansonsten kann die Kündigung (auch in mündlicher Form wirksam werden).

RobertLiebling  26.03.2020, 19:58

Nach den angegebenen Themen scheint es sich um eine Berufsausbildung zu handeln.

Das würde zumindest die fristlose Probezeitkündigung erklären.

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Auch in der Probezeit ist eine mündliche Kündigung nicht möglich. So lange dir keine schriftliche Kündigung vorliegt, stehst du immer noch im Beschäftigungsverhältnis und der Arbeitgeber muss auch bezahlen.

So lange du noch keine Kündigung vorlegen kannst, wird auch dein Antrag auf AlG nicht bearbeitet. Die Arbeitsagentur kann deinen Chef aber unter Androhung eines Bußgeldes ZWINGEN, deine Arbeitsunterlagen auszufüllen.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Und während der Probezeit kann man nur innerhalb einer Ausbildung fristlos kündigen oder gekündigt werden, nicht jedoch im regulären Arbeitsverhältnis. Hier beträgt die Künigungsfrist in der Regel 2 Wochen.

Du schreibst von 2 verschiedenen Vertragsverhältnissen. Welches trifft also zu?

Kampfkatze123 
Fragesteller
 27.03.2020, 01:05

Das Ausbildungsverhältnis

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Ich würde auch darauf bestehen die Kündigung schriftlich bestätigt zu bekommen . Ansonsten Rechtsanwalt nehmen, das würde ich auch durchaus noch einmal in einem Anschreiben schriftlich darlegen.

Sehr geehrter Herr XY,

am 27.02.2020 haben sie mir mündlich das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit zum 29.02.2020 gekündigt. Die Arbeitsagentur hat mich heute davon in Kenntnis gesetzt ,dass diese Kündigung die schriftliche Form bedarf .

Ich bitte Sie daher hiermit noch einmal höflich, mir Ihre Entscheidung schriftlich zu bestätigen. Andernfalls müsste ich einen Rechtsbeistand beauftragen, diese Kündigung von Ihnen schriftlich einzufordern.

Einstweilen gehe ich noch davon aus, dass dies nicht nötig sein wird.

Für Ihre Bemühung möchte ich mich heute schon bedanken .

Mit freundlichen Grüßen

Kampfkatze123

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Arbeitgeber dazu verdonnert wird, Dir Geld bis heute zu bezahlen, dennoch ich denke auch, dass die fristlose Kündigung einer schriftlicher Form bedarf (bin jedoch kein Rechtsanwalt) Vielleicht lässt du Dich dahingehend einmal kurz beraten. Kostet glaube ich nicht viel .

Um die Sache zu vereinfachen könntest Du auch folgendes machen :

Sehr geehrte Kampfkatze123,

hiermit bestätige ich Ihnen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 29.02 2020. Für Ihre berufliche Zukunft wünsche ich Ihnen alles Beste.

Mit freundlichen Grüßen

XY

unterschreiben lassen

Huflattich  26.03.2020, 20:19
...Die Arbeitsagentur hat mich heute davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Kündigung *die schriftliche Form bedarf ....

*der schriftlichen Form (sorry)

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RobertLiebling  27.03.2020, 07:02

Das Schriftformerfordernis steht übrigens 1:1 im Gesetz: § 22 (3) BBiG

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klar, der chef muss dir den lohn zahlen.

Kündigung:

Eine kündigung muss schriftlich sein