Hauptmieter: ich möchte Untermieter kündigen?

3 Antworten

Wenn die Hauptmieter jetzt eine Kündigung schreiben würden, müssten wir dann noch 3 Monate warten müssen, nicht? 

Ihr Seid Vermieter!

Kündigen könnt ihr eurem Mieter nur aus rechtlich zulässigem Grund.

Einen solchen kann ich aus deinem Beitrag nicht erkennen.

Wohnt ihr mit eurem Mieter in derselben Wohnung könnt ihr von eurem erleichterten Kündigungsrecht, gem BGB § 573a, Gebrauch machen.

Etwas anderes wäre es wenn das Zimmer des Untermieters von euch fast komplett mit Möbeln ausgestattet wäre.


Wenn die Fortführung des Mietverhältnisses unzumutbar ist, kannst du fristlos kündigen und sofortigen Auszug verlangen. Geht er nicht, muss du ihn per Klage hinausbefördern, nicht mit der abgesägten Schrotflinte. Bis beim Gericht irgendwas passiert, sind die 3 Monate Kündigungsfrist vorbei. Also wenig sinnhaft.

Ausnahmen wie Gewalttätigkeiten oder Diebstahl lasse ich mal aussen vor.


v3rst3hb4hnh0f 
Fragesteller
 12.01.2020, 18:37

Vielen lieben Dank :)

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Salue

Als Vermieter ihm gegenüber seit Ihr bei der Kündigungsfrist an den Vertrag gebunden.

Findet der Untermieter aber eine neue Wohnung die er schneller beziehen kann, möchte er auch früher ausziehen. Seit Ihr in diesem Punkt mit ihm einig, steht es Euch frei, das Mietverhältnis kurzfristiger, bei gegenseitiger Vereinbarung, auf einen beliebigen Zeitpunkt aufzulösen.

Das dient dann beiden Parteien.

Tellensohn