Kleingewerbe Uhren?

1 Antwort

Du hast ein Gewerbe angemeldet, weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe....

Eine Ummeldung bzw. Erweiterung ist nicht erforderlich, weil der Handel mit Uhren bei Juwelieren/Schmuckhändlern üblich ist (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 2 GewO).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung