Kleingewerbe gegründet aber Firmenname ist nicht der volle Name des Innhabers?

5 Antworten

Du meinst, du hast einen Fantasienamen auf der Gewerbeanmeldung unter Punkt 1 angegeben? Ist kein Problem, hat dann der/die Sachbearbeiter*in auf dem Gewerbeamt nur übersehen.

Wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist, hast du auch keinen Firmennamen, egal was auf der Gewerbeanmeldung steht. Solang du diesen nicht-existenten Firmennamen nicht führst und unter deinem natürlichen Namen (ggf. mit Geschäftsbezeichnung) auftrittst, ist das alles kein Problem.

Im Zweifelsfall kurz auf dem Amt anrufen und fragen, was dort eingetragen wurde.

Übrigens: Kleingewerbe gibt es nicht. Gewerbe ist Gewerbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter
  1. Es gibt kein Kleingewerbe sondern nur Gewerbe, alles was du machen kannst, ist von der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG Gebrauch machen solange die Vorraussetzungen dafür erfüllt werden.
  2. Bei der Gewerbeanmeldung ist der vollständige Name anzugeben, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
  3. Du kannst dein Unternehmen nennen wie du willst, ist nur zwingend vorgeschrieben auf jeder Geschäftspost den Namen des Gewerbetreibenden anzugeben.

Werben darfst du mit deinem Fantasienamen allein, Auftrag, Rechnung und Lieferschein usw. müssen deinen Namen und den Sinn des Unternehmens enthalten. Zb. Firmenname Max und Moritz, auf der Geschäftspost :" Max und Moritz Spielwaren, Inhaber Max Mustermann". Bei der eigenen Internetseite und in sozialen Medien unterliegen deine geschäftlichen Seiten der Impressumspflicht, darin ist zwingend der Name des Gewerbetreibenden und seine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Gleiches ist auch zwingender Bestandteil der Datenschutz Grundverordnung. .

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Als Einzelunternehmer bist du grundsätzlich verpflichtet Vor- und Zuname anzugeben.

Phantasienamen wie z.B. KAUFHOF oder SATURN dürfen nur Unternehmen mit einer geeigneten Rechtsform (z.B. GmbH) frei wählen.

Welche Art von Gewerbe betreibst du?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein voller Name steht wo nicht? Im Gewerbeschein? Lass ihn nachtragen.

nein. Du mußt im Impressum als Kleinunternehmer einen Klarnamen angeben. Phantasiebezeichnungen kann man noch nehmen

Es gibt vom Finanzamt eine Bescheinigung nach § 22 f USTG für Plattformen & Internetaktivität. für elektronische Marktplätze wie Ebay etc