Kindergeld?

5 Antworten

Meines Wissens ja, solange dein Kind noch schulpflichtig ist und noch die allgemein- oder berufsbildende Schule besucht. Beim Verlassen der Schule ist entscheidend, ob dein Kind dann ausbildungssuchend ist, eine Ausbildung absolviert oder ein Studium aufnehmen möchte. In diesen Fällen besteht Kindergeldanspruch.

Möglicherweise hilft der Link zum allgemeinen Hinweis für Kindergeld weiter.

https://www.arbeitsagentur.de/news/januar-2023-kindergeld-und-kinderzuschlag-steigen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für das Kind bis es 18 ist ohne Wenn und Aber, wenn du die Kriterien für den Kindergeldbezug erfüllst:

Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz) als Steuervergütung. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt zum 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892

Du unterliegst doch der Einkommenssteuerpflicht und dein Arbeitgeber führt die Steuern ab.

Und du solltest dich, wenn der Vater nur unregelmäßig bis gar nicht zahlt, mal um Unterhaltsvorschuss kümmern.

Natürlich! Anspruch auf Kindergeld hast du IMMER bis es 18 ist bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Musst es halt beantragen.

Geh mal zur Agentur für Arbeit und bitte um Hilfe. Die werden dir dann helfen. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ...glaub mir einfach...

Apfelkuchen504 
Beitragsersteller
 22.06.2023, 13:26

Anspruch auf Kindergeld hat man wohl nur wenn man Steuern zahlt

Lenasopie  22.06.2023, 13:27
@Apfelkuchen504

Wie alt bist du denn?

Wenn du Bürgergeld bekommst, werden die Kosten fürs Kind dazugerechnet.

Natürlich. DAs Kind wohnt doch bei dir.

So lange dein Kind in der Schule ist hast du 100% Anspruch aufs Kindergeld und zwar zu 50% ^^ der Rest wird auf den Unterhalt des Vaters angerechnet.

Wenn das Kind dann eine Lehre beendet, fällt dein Anspruch weg, dafür verdient dein Kind ja dein eigenes Geld.

Sollte dein Kind aber studieren, bleibt der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr, das gleiche gilt glaube ich dann auch für den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater

Woher ich das weiß:Recherche

Apfelkuchen504 
Beitragsersteller
 22.06.2023, 13:23

Anspruch auf Kindergeld besteht nur, wenn man Steuern zahlt glaube ich

CriticalSmoker  22.06.2023, 13:26
@Apfelkuchen504

da könnte was dran sein,.. jedenfalls bei Ausländern. Da wird dann auch im Ausland Kindergeld gezahlt. Wenn man allerdings deutscher Staatsbürger ist, bekommt man immer Kindergeld

Apfelkuchen504 
Beitragsersteller
 22.06.2023, 13:30
@CriticalSmoker

Das dachte ich auch, dem ist lt Familienkasse nicht so. Kein Steuerzahler kein Kindergeld.